• Gichō-sama, ehrenwerte Adelige des Reiches,

    ich fasse mich kurz aber wir brauchen eine Geschäftsordnung, um die Geschäftsgänge zu erledigen. Dafür ist die konstruktive Zusammenarbeit dieses gesamten Hauses gefragt.

    二条 錦司 Nijō Kinji
    大納言 Dainagon (Oberstaatsrat)
    枢密院議長 Sūmitsu-in gichō (Vorsitzender des Kronrates)

  • Ja, das habe ich
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    Geschäftsordnung des Sangiin


    I. Das Präsidium


    §1 Vorsitz

    (1) Den Vorsitz übernimmt der von der Sangiin gewählte Sangiin Gicho (Präsident der

    Rätekammer). Er wird durch einen Vizepräsidenten vertreten.

    (2) Sollten Präsident und Vizepräsident verhindert sein, so übernimmt das dienstälteste

    Mitglied die Leitung.

    (3) Die Konstituierende Sitzung der Sangiin wird bis zur Wahl eines Präsidenten vom

    Ōkimi, geleitet.

    (4) Der Präsident hat das Hausrecht im Sangiin inne.

    (5)Wenn der Präsident oder Vizepräsident über einen Zeitraum von 11 Tagen unentschuldigt ihren Amtspflichten nicht nachkommen, können diese mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgewählt werden.


    II. Mitglieder der Sangiin


    §2 Mitglieder

    (1) Mitglieder der Sangiin können alle Angehörigen des Kazoku sein.

    (2) Fürsten und Markgrafen erhalten erblich einen ständigen Sitz.

    (3) Grafen, Vizegrafen und Barone können in die Sangiin gewählt werden.


    §3 Stimmenanzahl

    (1) Die Stimmenanzahl gestaltet sich wie folgt:

    Kōshaku (Fürsten) 5 Stimmen,

    Hōshaku (Markgrafen) 4 Stimmen,

    Hakushaku (Grafen) 3 Stimmen,

    Shishaku (Vizegrafen) 2 Stimme

    Danshaku (Barone) 1 Stimme.


    §4 Sanktionierung von Fehlverhalten

    (1) Bei erkennbaren Fehlverhalten von Mitgliedern können diese durch den

    Vorsitzenden zur Ordnung gerufen werden.

    (2) Bei drei Ordnungsrufen ist das betreffende Mitglied für einen Sitzungstag von allen Sitzungen ausgeschlossen.

    (3) Bei besonders schwerem sittenwidrigen Verhalten ist ein sofortiger Ausschluss von der

    betreffenden Sitzung möglich.

    (4) Gegen Ordnungsrufe und Sitzungsausschlüsse kann Beschwerde beim Präsidium

    eingelegt werden.

    (5) Ausschlüsse gelten ebenfalls für Abstimmungen.


    III. Gesetzgebung


    §5 Anträge

    (1) Jedes Mitglied des Sangiins ist berechtigt Anträge einzubringen.

    (2) Der Präsident bearbeitet Anträge und stellt diese zur Aussprache.

    (3) Liegen mehrere Anträge vor, so sind diese gleichzeitig zu behandeln.

    (4) Satirische Anträge, welche die Ernsthaftigkeit der Sangiins infrage stellen, müssen vom

    Präsidenten nicht bearbeitet werden. Dagegen kann Beschwerde beim Präsidium eingelegt

    werden.


    §6 Zugelassene Antragsformen

    Folgende Antragsformen werden vom Präsidenten bearbeitet und können von der Sangiin behandelt werden:

    a. Anträge auf Beschluss eines neuen Gesetzes (Gesetzentwurf).

    b. Anträge auf Beschluss der Änderung eines Gesetzes oder mehrerer Gesetze

    (Gesetzesänderung).

    c. Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung der Sangiin.

    d. Anträge auf eine Sitzung zu einem aktuellen Thema (Aktuelle Stunde).


    §7 Aussprachen

    (1) Aussprachen dienen der Beratung von Gesetzesentwürfen, zur Findung von

    Kandidaten sowie zur Beratung aktueller Themen.

    (2) Eine Aussprache dauert 96 Stunden. Sie kann verlängert werden, wenn 1/4 der

    Mitglieder dies verlangen oder der Präsident weiteren Aussprachebedarf sieht.

    (3) Eine Aussprache kann vorzeitig beendet werden, wenn die Hälfte der Mitglieder

    dies beantragen, oder der Präsident keinen Aussprachebedarf erkennt. Sollte die letzte

    Wortmeldung 48 Stunden zurückliegen, wird die Aussprache automatisch beenden.

    (4) Es steht dem Präsidenten frei eine Aussprache für die Öffentlichkeit zu schließen.

    (4a) Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Mitgliedern die Öffentlichkeit von der

    Aussprache auszuschließen, muss der Präsident dem Antrag nachkommen.

    (5) Eine Aussprache muss mindestens 24 Stunden offen sein.


    §8 Abstimmungen

    (1) Nach Beendigung der Aussprache leitet der Präsident eine Abstimmung ein, sofern

    dies nötig ist.

    (2) Bei der Abstimmung votieren die Mitglieder entweder mit "Hai (Ja)", "Iie (Nein)"

    oder " Fusanka (Enthaltung)".

    (3) Hierbei ist die Stimmenanzahl anzugeben.

    (4) Gemäß der Verfassung ist ein Antrag angenommen, wenn die Mehrheit der

    Mitglieder dafür gestimmt hat.

    (5) Eine Abstimmung dauert 96 Stunden oder bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht

    wurde.

    (6) Auf Antrag eines Mitgliedes hin muss der Präsident eine Abstimmung im Geheimen

    stattfinden lassen.


    IV. Schlussbestimmungen


    §9 Schlussbestimmungen

    (1) Diese Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit der Sangiin abgeändert werden.

    (2) Mit Verkündung der Geschäftsordnung verlieren alle vorherigen Geschäftsordnungen


    der Sangiin ihre Gültigkeit.
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    Hōshaku
    sangiin gichō
    Staatsrat

  • Gichō-sama, ehrenwerte Adelige des Reiches,

    ich kann diesem Entwurf zustimmen.

    二条 錦司 Nijō Kinji
    大納言 Dainagon (Oberstaatsrat)
    枢密院議長 Sūmitsu-in gichō (Vorsitzender des Kronrates)

  • Ich eröffne damit die Abstimmung

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    Fusō Teikoku

    Stimmen Sie der vorliegenden Geschäftsordnung zu?
    [_] Hai (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [_] Fusanka (Enthaltung)

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    *so* Stimmenanzahl dürfte bekannt sein*

    Hōshaku
    sangiin gichō
    Staatsrat

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    Fusō Teikoku

    Stimmen Sie der vorliegenden Geschäftsordnung zu?
    [5] Hai (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [_] Fusanka (Enthaltung)

    [/wrap]

    二条 錦司 Nijō Kinji
    大納言 Dainagon (Oberstaatsrat)
    枢密院議長 Sūmitsu-in gichō (Vorsitzender des Kronrates)

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    Fusō Teikoku

    Stimmen Sie der vorliegenden Geschäftsordnung zu?
    [_] Hai (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [X] Fusanka (Enthaltung)

    [/wrap]

    Hanazawa Shiki,

    Hoflehrer am Kaiserlichen Hof

    Mitglied des Kronrates

    Vizepräsidenten des Jōin

    Kaiserlichen Vertreter im Beirat von Saizū-miyako

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    Fusō Teikoku

    Stimmen Sie der vorliegenden Geschäftsordnung zu?
    [x] Hai (5) (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [_] Fusanka (Enthaltung)

    [/wrap]

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    Takatsukasa Makoto

    Please login to see this link. (Gouverneur)

    大蔵省|Ōkura-shō

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