Weisung über die Restauration des Kinmokusei-shō als Hausorden

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    Fusō Teikoku


    In Anbetracht Unserer Verantwortung für das Ordens- und Auszeichnungswesen laut der Verfassung des Kaiserreiches und in der Wiederbelebung der alten Traditionen des Kaiserhaus soll der Kinmokusei-shō erneut als Hausorden Unserer kaiserlichen Dynastie verliehen werden. Er soll als äußeres Zeichen für Unsere huldvollen Anerkennung für Verdiente um das kaiserliche Haus dienen. Hierfür legen Wir für Unsere Nachfolger diese Richtlinie fest:


    1. Der Hausorden wird durch ein kaiserliches Dekret verliehen.

    2. Der Hausorden wird in sieben Stufen verliehen: Großkreuz, Großkomtur, Komtur, Erste Klasse, Zweite Klasse, Dritte Klasse und Vierte Klasse.

    3. Die Klasse des Großkomturs wird in seiner Funktion als Standeszeichen weiterhin ausschließlich an Adelige vergeben .

    4. Die Verleihung geht mit einer einmaligen Dotation welche nach der Höhe der Stufe berechnet wird: 1500 Koban IV. Klasse; 2000 Koban III. Klasse; 3000 Koban II. Klasse; 5000 Koban I. Klasse; 10000 Koban Großkreuz.

    5. Trägern des Großkreuzes stehen die selben Privilegien zu wie einem Hofrangträger des Shō san-mi (Dritten Wirklichen Hofrangs).

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    So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am 3. Februar im Siebten Jahre unserer Herrschaft.


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    Seine himmlische Majestät
    Hirohito
    Ōkimi
    Kōtei
    Kind der Götter
    Akitsumikami
    Herrscher über die Gelobte Insel

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