Weisung über die Wiedereinführung der Position des Lordsiegelbewahrers (Naidaijin)

    • Offizieller Beitrag

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    Fusō Teikoku




    1. Die Position des Naidaijin wird in der Stellung als Lordsiegelbewahrer restauriert.

    2. Der Naidaijin ist Kraft Amtes Mitglied des Sūmitsu-in.

    3. Der Naidaijin verwahrt im Auftrage des Kōtei das kaiserliche Siegel.

    4. Der Naidaijin ist für die Ausfertigung der kaiserlichen Urkunde, Weisungen und Erlasse verantwortlich.

    5. Sofern der Amtsträger über keinen höheren Hofrang verfügt, so wird ihm bei Amtsantritt der Ju san-mi (Dritte Hofrang) verliehen.


    So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am 10. Februar im Siebten Jahre unserer Herrschaft.


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    Seine himmlische Majestät
    Hirohito
    Ōkimi
    Kōtei
    Kind der Götter
    Akitsumikami
    Herrscher über die Gelobte Insel

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