Antrag auf Rechtsmäßigkeitsüberprüfung

    • Offizieller Beitrag

    Chiba and Partners

    Counsels at law



    Fujibayashi-sama,


    hiermit stelle ich den Antrag auf Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Kaiserlichen Weisung Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. vom 10.07.2021 in Vereinbarkeit mit den §§ 29 und 33 der Verfassung des Kaiserreiches Fusō i.d.F.v. 19. Dezember 2019.


    Das oberste Gericht möge somit feststellen


    1. Ob die Kaiserliche Weisung vom 10.07. 2021 vereinbar mit den §§ 29, 33 der Verf. d. K. F. ist.

    2. Sofern eine Nichtvereinbarkeit vorliegt, soll das Gericht die Aufhebung der Weisung vom 10.07.2021 an ordnen.


    Begründung:


    Die Verfassung des Kaiserreiches kennt Regelungen über die Dauer der Legislativperiode der Kokkai (§29 Verf. d. K. F) sowie deren vorzeitige Auflösung (§33 Verf. d. K. F). Eine Verlängerung der laufenden Legislaturperiode durch den Okimi ist hingegen nicht explizit in der Verfassung vorgesehen. Der Vorgang einer Legislaturperiodenverläsrung ist somit rechtlich nicht durch die Verfassung vorgesehen. Bei einer Verfassungwidrigkeit der Weisung sieht die Antragstellerin ihr Wahlrecht nach § 27 Verf. d. K. F i. V. m. §29 Verf. d. K. F. als verletzt an.

    Sofern eine Rechteverletzung vorliegt, sieht die Antragstellerin es als Aufgabe des Gerichtes an die Einsetzung in den vorherigen Stand zu veranlassen.


    Hochachtungsvoll


    Chiba Akane

    Rechtsanwältin


    • Offizieller Beitrag

    Der Antrag wird Extern Vorübergehend Eingefroren Weisungen dazu werden durch die Sondervollmachten des Geheimdienstes Gedeckt.


    Da es sich um einen Antrag Gegen einen Erlass des Okimi Höchstsselbst handelt, muss hier erst einmal die Absicht und der Hintergrund geprüft werden.

    • Offizieller Beitrag

    Nach Sorgfältiger Prüfung wird der Antrag auf Rechtmäßigkeitüberprüfung, wieder frei gestellt.


    Allerdings wird der Antragsteller in das Register möglicher Reichsfeinde aufgenommen und steht somit zukünftig unter Beobachtung.

  • Ein Vertreter der Presse (genauer der 最大都 新聞) ist anwesend um das Ergebnis sowie die Verhandlung mit zu erleben und davon zu berichten.

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    00-675-20

    最大都 | Saizū-miyako




    17. Tag | 1. Monat | 8. Jahr HIROHITO

    最大都|Saizū-miyako



    Anordnung

    命令



    IM NAMEN DES OKIMI HIROHITO


    in dem Verfahren Akane Chiba v. FUSO TEIKOKU


    ergeht im obigen Verfahren folgendes URTEIL


    1. Der Antrag des Klägers wird abgewiesen.

    2. Die Kaiserlichen Weisung Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. vom 10.07.2021 ist mit der Verfassung des Kaiserreiches vereinbar und bleibt in Kraft.

    3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.


    Gründe



    Art. 29 der Verfassung begrenzt die Legislaturperiode der Kokkai auf 4 Monate. Art. 33 der Verfassung schreibt sodann fest, daß die Kokkai auf Befehl des Okimi vorzeitig aufgelöst werden kann. Insofern sieht die Verfassung im Wortlaut der beiden Vorschriften keine Verlängerung der Legislaturperiode vor. Allerdings schreibt die Verfassung des Kaiserreiches dem Okimi eine zentrale Rolle innerhalb der Verfassungsgewalten zu. So ordnet etwa Art. 31 der Verfassung an, daß im Falle der Uneinigkeit beider Kammern der Okimi unter Behuf des Kronrats entscheidet. Des Weiteren ist der Okimi als Großkönig Quell aller Ideen der Verfassung des Reiches, ohne ihn bestünde das Teikoku nicht, er ist Garant aller Ordnung. Ausfluß dieser herausgehobenen Stellung ist in der Folge die Abhängigkeit der Kokkai von der Gnade des Okimi. Er ist auch hier Garant und Schutzherr ihrer Zusammenkunft, sowie Mediator in Zeiten der Uneinigkeit. Beschließt der Okimi also in seiner unbestreitbaren Weisheit, die Legislaturperiode der Kokkai zu verlängern, so verstößt er nicht gegen die Rechte derselben oder gegen diejenigen der Klägerin, sondern schreibt die Verfassung vielmehr zum Schutz des Reiches in ihrem und im Sinne des ganzen Teikokus fort. Unzulässig hingegen wäre einzig eine unverhältnismäßige Extension der Sitzungsperiode, die im vorliegenden Fall allerdings nicht in Rede stand.


    Dieses Urteil erlangt Rechtskraft im Zeitpunkt seiner Verkündung.



    Unter dem Siegel des Obersten Gerichtshofes



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    藤林


    Oberster Richter



  • Hat nichts anderes erwartet, ist aber schockiert dass es 6 Monate brauchte um das zu Papier zu bringen

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    ehem. Vizepräsident der Sozialistischen Internationalen

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