Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Kokkai

  • Sehr geehrtes Hohes Haus, sehr geehrte Mitglieder und Gäste,


    Nach §9 Absatz klein c unserer Geschäftsordnung reichte, der Abgeordnete Tagomi Nobusuke, form und fristgerecht einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ein. Das Präsidium verneint §10 Absatz 4 GO, die Aussprache wird daher öffentlich sein. Die Aussprache ist nach §10 GO nun eröffnet.


    Der Antrag:

    KOKKAI der 11.07.2021


    ANTRAG


    ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG

    Die Kokkai möge beschließen:


    I. §1 Absatz 1 der Geschäftsordnung wird durch folgenden Satz ergänzt:

    "Der Präsident der Kokkai sowie seine Vertreter werden ohne Aussprache gewählt."


    II. Nach §1 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung wird folgender Satz ergänzt:

    "Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint."


    III. §4 der Geschäftsordnung wird durch einen dritten Absatz ergänzt:

    "(3) Die Fraktion kann durch interfraktioneller Abstimmung beschließen, dass ein anderes Mitglied der Fraktion den Vorsitz übernimmt. Die Änderung ist dem Präsidenten der Kokkai unverzüglich mit zu teilen,"


    Saizu der 11. Juli 2021


    Tagomi Nobusuke

  • Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wie sie aus dem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung sehen handelt es sich um drei verschiedene Änderungen die sich auf Zwei Kernänderungen ergibt. So stellen Punkt I und II eine Änderung bezüglich der Wahl des Präsidenten dieses Hohen Hauses dar. Zumal ist eine Änderung die wir aktuell als gängige Praxis sehen und ich der Meinung war, dass wir diese Verschriftlichen müssen. Diese sieht in Punkt II vor, dass der Präsident und seine Vertreter mit der Mehrheit der Stimmen gewählt wird. Der Punkt I hier sieht jedoch vor, dass diese Abstimmung ohne Aussprache geschehen sollte.

    Der Punkt III, der nicht die Wahl des Präsidenten betrifft, handelt um die Bestimmung wie der Fraktionsvorsitzende abweichend von §4 Absatz 1 bestimmt werden kann. §4 Absatz 1 sagt vor, dass die Fraktion den Ersten seiner Wahlliste zum Fraktionsvorsitzenden erwählt sofern diese dies nicht sich für anderes beschließt. Meiner Intention nach, ist dies vor allem dem Präsidium mitzuteilen, was in dem neuen Absatz geregelt wird. Ebenso wird beschrieben wie die Fraktion den neuen Vorsitzenden bestimmt, unzwar über eine Interfraktionelle Abstimmung.

    Ich danke für das Wort.

  • Herr Präsident,

    Wie soll denn eine Wahl ohne Aussprache stattfinden, wenn doch Kandidaturen bekanntgegeben werden müssen?

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    ehem. Vizepräsident der Sozialistischen Internationalen

  • Eine Kandidatur wird über den Antrag eines Wahlvorschlags statt finden, Herr Abgeordneter.

    • Offizieller Beitrag

    Tagomi-sama, Hohes Haus,


    Ich stimme diesen Antrag des Präsidenten zu, bis auf den letzten Punkt. Dieser ist nicht nur redundant wegen §4 Absatz 1, auch die Interfraktionalität lehne ich ab. Zur Erinnerung interfraktionell heißt soviel wie zwischenfraktionell also wird ein neuer Fraktionsvorsitzender bei einer Abstimmung mit allen Fraktionen bestimmt. In solch Interna wie der Bestimmung des Fraktionsvorsitzenden dürfen die übrigen Fraktionen keine Mitsprache haben, allein schon um die Unabhängigkeit der Fraktionen zu gewährleisten.

    Ebenso möchte ich den unaufmerksamen Kollegen der Shakaito darauf hinweisen, dass auch schon bisher der Kokkai Gichō ohne Aussprache gewählt wird oder hat Kaneka-san mit sich selbst eine Aussprache geführt bevor es zur Wahl des Präsidenten kam?


    höhnisches Lachen ist aus der KF-Fraktion zu hören.

  • Herr Kollege Santô,


    ich muss mich korrigieren. Wie die Formulierung Interfraktionell hineinkam ist mir ein Rätsel. Ich meine natürlich, dass es eine inner Fraktionelle Abstimmung geben muss zur Bestimmung eines neuen Fraktionsvorsitzenden. Und in §4 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung steht lediglich dass die Fraktion den neuen Fraktionsvorsitzenden bestimmt. Lediglich nicht, wie dies auszusehen hat und vor allem, was das wichtigste an dem Punkt ist, dass das Präsidium davon unterrichtet wird, dass es einen neuen gibt.

  • Ebenso möchte ich den unaufmerksamen Kollegen der Shakaito darauf hinweisen, dass auch schon bisher der Kokkai Gichō ohne Aussprache gewählt wird oder hat Kaneka-san mit sich selbst eine Aussprache geführt bevor es zur Wahl des Präsidenten kam?

    Es gab eine Kandidaturenphase die einer Aussprache gleichkommt

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    ehem. Vizepräsident der Sozialistischen Internationalen

    • Offizieller Beitrag

    Gichō-sama,

    ich würde dann um eine Neuformulierung des dritten Änderungspunktes bitten.


    schüttelt dann den Kopf ob der Worte des Sozialisten.


    Kaneka-san,


    Eine Kandidaturenphase gibt es ja aber ich widerspreche das diese einer Aussprache gleich kommt. Der Name Aussprache impliziert ja, dass sich über etwas ausgesprochen, also etwas debattiert wird. Nein, dass hat es bei der Wahl zum Präsidenten nie gegeben. Einer Kandidaturenphase den Charakter einer Aussprache zu geben, ist nicht nur sprachlich falsch sondern auch inhaltlich nicht korrekt. Ebenso ist die konstituierende Sitzung bei der da Amt des Präsidenten gewählt wird keine Aussprache oder Debatte.

  • Santo-san,

    Ah, es gab also keine sprachlichen Äußerungen während der Kandidaturenphase?

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    ehem. Vizepräsident der Sozialistischen Internationalen

  • KOKKAI der 11.07.2021


    ANTRAG


    ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG

    Die Kokkai möge beschließen:


    I. §1 Absatz 1 der Geschäftsordnung wird durch folgenden Satz ergänzt:

    "Der Präsident der Kokkai sowie seine Vertreter werden ohne Aussprache gewählt."


    II. Nach §1 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung wird folgender Satz ergänzt:

    "Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint."


    III. §4 der Geschäftsordnung wird durch einen dritten Absatz ergänzt:

    "(3) Die Fraktion kann durch innerfraktioneller Abstimmung beschließen, dass ein anderes Mitglied der Fraktion den Vorsitz übernimmt. Die Änderung ist dem Präsidenten der Kokkai unverzüglich mit zu teilen,"


    Saizu der 11. Juli 2021


    Tagomi Nobusuke

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    mit der Änderung zu Punkt III, ist das oben genannte die Korrigierte Fassung des Antrages.

  • Hohes Haus, geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete

    die Kaishinto erklärt sich zum Gegner, dieser sogenannten "Änderung". Zunächst ist festzustellen, dass der Änderungsantrag Nichtigkeiten betrifft. Wir verstehen es durchaus, wenn Dinge der Gewohnheit in eine festgeschriebene Regelungen umgefasst werden, die Änderung für §1 Absatz 1 seit damit aus unserer Sicht auch gestattet, allerdings glaube ich nicht dass sie uns erklären müssten wie eine Wahl funktioniert und insbesondere dass der mit dein meisten Stimmen diese gewinnt, ich denke das haben inzwischen selbst die Abgeordneten der Teikoku Hoshutō verstanden.

    Lächelte daraufhin frech die rechte Hälfte des Plenums an.

    Auch ihr letzter Punkt ist alles andere als Positiv, da er die Entscheidungsfindung und Freiheit der Fraktionen einschränkt und den Vorsitz zwingend an eine Wahl durch die Fraktion bindet, welche dann auch noch nicht einmal nur dem Präsidium sondern explizit dem Präsidenten zu melden ist, als sei er ein militärischer Vorgesetzter.

    Im Grunde handelt es sich also um eine Scheinreform ohne nennenswerten Mehrwert und mit einer Einschränkung statt stärkung des Hauses. ich denke es gibt da wesentlich dringendere Fragen die geklärt werden müssten, insbesondere auch in unserer Geschäftsordnung.

    Demnach bleibt etwa weiter ungeklärt wann nach §2 Abs 5 die nationale Sicherheit gefährdet sei oder wer überhaupt darüber bestimmt wem die Immunität entzogen wird. Für meine Begriffe muss hier Missbrauchsprävention betrieben werden. Oder dass der Fraktionsvorsitzende gemäß §4 (2) sich stets selbst äußern muss und niemanden der Fraktion delegieren kann. Oder dass die Sitzung nicht nur durch die Entscheidung oder den Vorschlag aus den Reihen der Abgeordneten sondern auch ohne weitere Umstände einfach durch den Präsidenten für die Öffentlichkeit geschlossen werden kann und das für die Annahme des Antrages dazu auch noch eine 2/3. Mehrheit notwendig ist, siehe §10 (4). Und.. Und.. Und... All das sind Themenfelder, welche sie hätten angehen und welcher sie sich hätten annehmen können. Leider fehlt hier der Wille zur wirklichen Reform, daher lehnen wir ihren Antrag ab.

    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Santo-san,

    Ah, es gab also keine sprachlichen Äußerungen während der Kandidaturenphase?

    Gichō-sama, Kaneka-san,


    ringt theatralisch mit den Händen.


    Das ist immer noch keine "Aussprache" im Sinne des Wortes.


    Vielen Dank

  • Sehr geehrte Abgeordneten, sehr geehrtes Hohes Haus,


    was sie im zweiten Teil ihrer Rede vortragen, Frau Abgeordnete, ist nicht falsch. Es bedarf dessen auch noch dringend einer Reform. Jedoch ist dies nicht aktuell Thema dieser Reform die sich mit den Wahlen die die Geschäftsordnung vorsieht beschäftigt.
    Und um es mal auf den Punkt zu bringen, wir führen nun nicht seit gestern diese Legislatur, und wenn Ihnen diese Mängel bereits aufgefallen sind, dann verstehe ich auch nicht, und ich denke diese Ansicht teilen einige von mir, warum Ihre Partei oder Sie selbst nicht bereits einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung gestellt haben.

    Aber um auf das wesentliche Zurück zu bringen. Auch wenn es bereits gängige Praxis ist und nach ihrer Auffassung keinerlei Änderung Verschriftlichung bedarf. So ist fundamentales, was unser Hohes Haus im wesentlichen Ausmacht, nieder zu schreibend, bindend für alle Mitglieder des Hauses. Wir sind nicht ein Land das aus dem Common Law wie Albernia gebildet wird. Und, wie meine Intention es wahr nimmt, ist die Wahl des Präsidiums des Hauses etwas, was Fundamental ist, und die Bestimmung dessen erlangt somit an Wichtigkeit. Dass der Präsident nicht mit 2/3, 3/4 oder, wie es die Dreibügner bei ihrer Verfassung tun 3/5 Mehrheit gewählt wird, ist nun ein Detail das man nicht nach der Laune der gerade laufenden Parteien abhängig machen sollte. Und daher festzuschreiben ist. Das ein Präsident, ohne Aussprache gewählt wird, ist nun kein Geheimnis das ich mir gerade ausgedacht habe, das sagten sie auch bereits, es ist Tradition, es ist Gewohnheit dies zu tun. Jedoch nichts spricht auch hier dagegen, dass Gewohnheit einmal nieder geschrieben ist. Die Kokkai gibt sich eine Geschäftsordnung die die Grundlegenden Mechanismen dieses Hauses regelt. Und zu diesen zählt auch die Wahl unserer Spitze.


    Und nun um zum letzten Punkt den sie Ansprachen zu kommen. Ob es dem Präsidenten oder dem Präsidium übermittelt wird, ist in der Hinsicht irrelevant. Und ich erkläre Ihnen dies auch nun gerne warum, in der Geschäftsordnung ist stehts vom Präsidenten die Rolle, und nie vom Vizepräsidenten. Dies hat auch einen einfachen Grund. Der Vizepräsident ist die Vertretung des Präsidenten nach §1 Absatz 1 Satz 1. Sofern der Präsident abwesend ist übernimmt der Vizepräsident die Funktionen des Präsidenten. So ist das auch hier. Und den Präsidenten als Militärischen Machtinhaber zu bezeichnen ist ihrerseits überzogen, und das wissen sie, hoffentlich, auch selber, Frau Abgeordnete.
    Um ehrlich zu sein, der Punkt mit den Zwängen auf den Fraktionen, den Sie ansprachen, er ist genau so sehr Heiße Luft und ledigliches Gerede, wie sie es vorher auch taten. In §4 Absatz 1 steht im letzten Halbsatz, ich zitiere ,,sollte die Fraktion nichts anderes beschließen.". Ein Beschluss, hiervon ist also die Rede in der Geschäftsordnung. Und dieser Beschluss wird nun in Absatz 3 definiert. Aber mich verwundert es nicht, dass Sie gegen die Innerfraktionelle Demokratische Ordnung sind. Die Definition sieht nämlich nichts anderes vor. Die klare Regelung der neuen Fraktionsführung. Durch eine Abstimmung. Und in wie fern dies die Fraktion in Zwänge setzt ist mir bislang auch noch Ungewiss. Ob die Abstimmung nun auf dem Clubtreffen im Fraktionssaal, mündlich oder schriftlich. Mit Kuchen im Mund oder Kekse im Magen. Ich denke sie wissen worauf das hinaus läuft. Aber Sie können gerne dem Hohem Haus erläutern, wie die Ernennung, muss man ja schließlich nun sagen, innerhalb der Kaishintō aussieht, gibt es etwa in ihrer Partei einen militärischen Vorgesetzten der dies für die Partei erledigt, um sie mal sinngemäß zu zitieren.

    Ich habe jedoch nichts mehr zu Wort zu melden.
    Ich danke für die Aufmerksamkeit.
    Vielen Dank.

  • Sehr geehrte Mitglieder der Kokkai, ich stelle fest das nach §10 Absatz 2 die Frist zur Dauer der Aussprache von 96 Stunden überschritten worden ist. Will eine Fraktionen einen Antrag auf Verlängerung nach §10 Absatz 2 stellen, so ist dies dem Präsidium bis zur Mittagsstunde (12 Uhr) des morgigen Tages mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen so wird zu selbige Zeit die Aussprache geschlossen.

  • Ich stell fest, dass keine weiteren Anträge oder Erklärungen eingingen und schließe hiermit dann die Aussprache.

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