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Fusō Teikoku
In Anbetracht des 2.322 Jahrestages seit der Reichsgründung im April wird dieses Jahr der Reichsgründung als Kōki 1 festgelegt. Das Jahr 2022 christlicher Zeitrechnung wird als Jahr Kōki 2322 festgelegt. Künftig gilt die Kōki-Zeitrechnung verbindlich festgelegt. Unberührt hiervon bleibt die Zeitrechnung nach den Regierungsjahren des amtierenden Ōkimi. Diese Weisung tritt zum 11 April 2322 (2022) in Kraft.
So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am 28. Februar im Achten Jahre unserer Herrschaft.
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