ehrenwerte Adelige des Reiches,
Konoe-sama hat folgenden Gesetzesvorsclag zur Aussprache gestellt. Ihm obliegt das erste Wort, anschließend ist die Debatte für 96 Stunden offen
[wrap style="box"]Erster Änderungsantrag zur Geschäftsordnung
§1 Die Geschäftsordnung wird in §5 Absatz (1) wie folgend geändert:
§5 Anträge
(1) Jedes Mitglied des Sangiins und des Daijō-kan ist berechtigt Anträge einzubringen.
§2 Diese Geschäftsordnungsänderung tritt nach Zustimmung sofort in Kraft.
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