Erster Änderungsantrag zur Geschäftsordnung

  • ehrenwerte Adelige des Reiches,


    Konoe-sama hat folgenden Gesetzesvorsclag zur Aussprache gestellt. Ihm obliegt das erste Wort, anschließend ist die Debatte für 96 Stunden offen


    [wrap style="box"]Erster Änderungsantrag zur Geschäftsordnung


    §1 Die Geschäftsordnung wird in §5 Absatz (1) wie folgend geändert:


    §5 Anträge
    (1) Jedes Mitglied des Sangiins und des Daijō-kan ist berechtigt Anträge einzubringen.


    §2 Diese Geschäftsordnungsänderung tritt nach Zustimmung sofort in Kraft.
    [/wrap]

    • Offizieller Beitrag

    Gichō-sama, ehrenwerte Adelige des Reiches,
    In unserer Verfassung heißt es in Artikel 30: Alle Gesetzesvorhaben des Daijō-kan (Großer Staatsrat) müssen in beiden Kammern separat beraten und verabschiedet werden.
    Dementsprechend brauchen die Mitglieder des Daijō-kan auch Antragsrecht. Das ist gegenwärtig nicht gegeben und soll dementsprechend geändert werden.

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