Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung)

  • Ehrenwerte Mitglieder,


    Itō-kun hat eine Aussprache zu einen Antrag auf Änderung erbeten und erhält hiermit das erste Wort.



    第二次憲法改正法 Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung)


    Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen

    Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.



    Artikel 2 Neufassung des Artikels 24

    Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst:


    Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs, Vertretern der kaiserlichen Universitäten sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Alle Kazoku-Titelträger ab dem vollendeten 21. Lebensjahr haben einen ständigen und erblichen Sitz in der Kammer. Die Vertreter der kaiserlichen Universitäten verlieren mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt die Mitgliedschaft. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden. Kazoku-Titelträger verlieren mit Aberkennung des Adelstitels ihre Mitgliedschaft.


    Artikel 3 Streichung des Artikel 26

    Der Artikel 26 der Verfassung wird ersatzlos gestrichen.


    Artikel 4 Nummerierung der nachfolgenden Artikel

    Trotz Streichung des Artikel 26 behalten die nachfolgenden Artikel Ihre Nummerierung bei.

  • Gichō-sama, Mitglieder des Hauses,


    die letzten Wahlen haben gezeigt, dass es keine Anwärter auf die Vertreterpositionen der Grafen, Vizegrafen und Barone gab. Um diesen Umstand zu beheben, sieht das Haushaltsministerium es für angebracht an allen Adeligen einen Platz im Oberhaus zu gewähren. Im gleichen Zug sollen auch die für unsere Nation wichtigen Bildungseinrichtungen einen Platz im Oberhaus erhalten.


    Für weitere Fragen Stehe ich natürlich zur Verfügung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!