Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung)

  • 第二次憲法改正法 Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung)


    Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen

    Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.



    Artikel 2 Neufassung des Artikels 24

    Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst:


    Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs, Vertretern der kaiserlichen Universitäten sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Alle Kazoku-Titelträger ab dem vollendeten 21. Lebensjahr haben einen ständigen und erblichen Sitz in der Kammer. Die Vertreter der kaiserlichen Universitäten verlieren mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt die Mitgliedschaft. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden. Kazoku-Titelträger verlieren mit Aberkennung des Adelstitels ihre Mitgliedschaft.


    Artikel 3 Streichung des Artikel 26

    Der Artikel 26 der Verfassung wird ersatzlos gestrichen.


    Artikel 4 Nummerierung der nachfolgenden Artikel

    Trotz Streichung des Artikel 26 behalten die nachfolgenden Artikel Ihre Nummerierung bei.




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    Fusō Teikoku




    Stimmen Sie dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?


    [_] Hai (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [_] Fusanka (Enthaltung)

    西園寺 常助 Saionji Tsunesuke
    大膳大夫 Daizen-taifu (Oberkammerherr)

    上院議長 Jōin gichō (Präsident des Oberhauses)

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    Fusō Teikoku




    Stimmen Sie dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?


    [X] Hai (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [_] Fusanka (Enthaltung)

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    Fusō Teikoku




    Stimmen Sie dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?


    [5] Hai (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [_] Fusanka (Enthaltung)

    近衛 友三郎 Konoe Tomosaburō
    治部卿 Jibu-kyō (Minister der Zeremonien)
    Oberhaupt der Konoe-Familie

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    Fusō Teikoku




    Stimmen Sie dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?


    [3] Hai (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [_] Fusanka (Enthaltung)

    西園寺 常助 Saionji Tsunesuke
    大膳大夫 Daizen-taifu (Oberkammerherr)

    上院議長 Jōin gichō (Präsident des Oberhauses)

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    Fusō Teikoku




    Stimmen Sie dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?


    [4] Hai (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [_] Fusanka (Enthaltung)

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    Fusō Teikoku




    Stimmen Sie dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?


    [4] Hai (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [_] Fusanka (Enthaltung)

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    Fusō Teikoku




    Stimmen Sie dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?


    [5] Hai (Ja)

    [_] Iie (Nein)

    [_] Fusanka (Enthaltung)

    二条 錦司 Nijō Kinji
    大納言 Dainagon (Oberstaatsrat)
    枢密院議長 Sūmitsu-in gichō (Vorsitzender des Kronrates)

  • Höchstes Haus,


    Hiermit beende ich die Abstimmung, da eine unumstößliche Mehrheit gefunden wurde.

    西園寺 常助 Saionji Tsunesuke
    大膳大夫 Daizen-taifu (Oberkammerherr)

    上院議長 Jōin gichō (Präsident des Oberhauses)

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