憲法改正法 Kenpō kaisei-hō (Gesetz zur Änderung der Verfassung)

  • ehrenwerte Adelige des Reiches,


    Konoe-sama hat folgenden Gesetzesvorsclag zur Aussprache gestellt. Ihm obliegt das erste Wort, anschließend ist die Debatte für 96 Stunden offen


    憲法改正法 Kenpō kaisei-hō (Gesetz zur Änderung der Verfassung)


    §1 Allgemeine Bestimmungen

    Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.


    §2 Einführung einer Präambel

    Folgende Präambel wird der Verfassung voran gestellt.


    Nachdem wir durch die Tugend und den Ruhm Unserer Vorfahren den Thron bestiegen haben, der seit ewigen Zeiten Unserer Dynastie angehörte, in dem Wunsch, die geistigen und sittlichen Fähigkeiten Unserer geliebten Untertanen zu fördern und zu erhalten, wie es schon die liebevolle Fürsorge Unserer Vorfahren war, in der Hoffnung, das Gedeihen des Staates in Übereinstimmung und mit der Hilfe Unseres Volkes zu fördern, verkünden Wir hiermit in Bestätigung der alten Sitten und Gebräuche die Verfassung des Fusō Teikoku.

    Wir haben von Unseren Vorfahren die Herrscherrechte ererbt und werden dieselben Unseren Nachfolgern hinterlassen; weder Wir noch sie werden in Zukunft jemals verfehlen, sie in Übereinstimmung mit der Verfassung, die hiermit gewährt wird, auszuüben.


    Wir erklären hierdurch, dass Wir die Rechte und das Wohl des Volkes schützen und achten wollen und ihm den Genuss derselben innerhalb der Verfassung und des Gesetzes sichern werden.


    Unser Daijō-kan wird in Unserem Namen verantwortlich für die Ausführung der neuen Verfassung sein, und Unsere gegenwärtigen und zukünftigen Untertanen nehmen für immer die Verpflichtung zur Treue gegenüber der neuen Verfassung auf sich.


    §3 Ersetzung der Bezeichnung >>Großkönig<< durch >>Kaiser<<

    Nachfolgend wird festgelegt, dass in allen Artikel, in denen die Bezeichnung >>Großkönig<< Anwendung findet, mit Ausnahme der Überschrift des Kapitel Eins und des Artikels Eins, dieser durch die Bezeichnung >>Kaiser<< ersetzt wird.


    §4 Erweiterung des Artikels 5 der Verfassung

    Der Artikel 5 der Verfassung wird um folgende Sätze ergänzt.


    Der Kaiser erlässt die zur Ausführung der Gesetze, zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens und der öffentlichen Ordnung und zur Beförderung der Wohlfahrt der Untertanen erforderlichen Verordnungen oder befiehlt den Erlass derselben. Solche Verordnungen dürfen jedoch in keiner Weise ein bestehendes Gesetz ändern.


    §5 Neufassung des Artikels 7

    Der Artikel 7 der Verfassung wird folgend neu gefasst.


    Der Kaiser kann im Falle eines dringenden Bedürfnisses zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder zur Beseitigung eines öffentlichen Notstandes, kaiserliche Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Näheres regelt ein Gesetz.


    §6 Umbenennung der Sangiin (Rätekammer)

    Die Sangiin wird in 上院 Jōin (Oberhaus) umbenannt. Ferner wird in allen Artikeln der Verfassung der Begriff >>Sangiin<< durch >> Jōin<< ersetzt.


    §6 Neufassung des Artikels 24

    Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst.


    Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Fürsten und Markgrafen haben einen ständigen Sitz in der Kammer. Die Träger sonstiger Kazoku-Titel sind in die Rätekammer wählbar. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden.


    §7 Neufassung des Artikel 26

    Der Artikel 26 der Verfassung wird folgend neu gefasst.


    Die Sangiin wird auf 4 Monate von allen wahlberechtigten Kazoku gewählt. Näheres wird durch Gesetz bestimmt.


    §8 Neufassung des Artikels Artikel 29

    Der Artikel 29 wird folgend neu gefasst.


    Die Kokkai wird auf 4 Monate von allen wahlberechtigten adeligen und bürgerlichen Untertanen gewählt. Näheres wird durch Gesetz bestimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Gichō-sama, höchste ehrenwerte Adelige des Reiches




    Ich möchte gerne meine Worte wiederholen, die ich bereits in der Kokkai sprach, da ich der Überzung bin, dass sie die Haltung der Regierung am besten widerspiegeln und sie genau meiner Überzeugung entsprechen: Die Regierung sieht die Zeit gekommen unserer Verfassung etwas zu geben, was ihr bisher fehlt und sie in den Schatten anderer Verfassungen stellt: Eine Präambel. Mit dieser Änderung wird ein grundlegendes verfasungsrechtliches Ideal verwirklicht. Ein teil der Änderung sind der Natur, dass real angewendete Regelungen und Begrifflichkeiten nun kodifiziert werden. Seiner himmlichen Majestät muss darüber hinaus das Recht erhalten würdigen Einzelpersonen eine Teilhabe an der Gesetzgebung zu ermöglichen, denen ein Zugang zur Kokkai verwehrt ist oder sie diesen Weg nicht beschreiten können oder wollen.


    Bei der Änderung der Rätekammer besteht folgende Problematik: Im Ausland kann sie häufig als "Senat" übersetzt werden, ins besondere im albernisch-astorischen Kulturraum. Der Begriff Senat hat jedoch in der westlichen Politik- und Wertevorstellung eine republikanische Konnotation. Dieses Bild gilt es zu vermeiden, mit der Begriff des Oberhauses beschreibt Stellung, Funktion und Aufgabe dieser Kammer besser als Sangiin.


    Mit der Verlängerung der Legislaturperioden soll eine Optimierung der Arbeit der Dai-Gikai erreicht werden, längere Legislaturperioden ermöglichen genaueres und langfristigeres Arbeiten beider Kammern der Großen Reichsversammlung.

    • Offizieller Beitrag

    Gichō-sama,


    ich denke wir können abstimmen.

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