[Saal des Schwertes] Verhandlung Tanaka Chiba v. FUSO TEIKOKU

  • Der Saal des Schwertes öffnet pünktlich seine Pforten und Tomokazu betritt in seiner Funktion als Oberster Richter und Herr des Verfahrens den Raum. Bei ihm zwei weitere ehrenwerte Richter. Nachdem alle drei Platz genommen hatten, stand der Gerichtsdiener zum Ausruf bereit.

  • "Hört, hört! Das Verfahren Tanaka Chiba v. FUSO TEIKOKU sei aufgerufen! Alle Beteiligten haben sich unverzüglich in den Saal des Schwertes zu begeben! Den Vorsitz führt der ehrenwerte Oberste Richter Fujibayashi-sama!

  • Verneigt sich vor dem Richter. Da es sich um einen Zivilprozess handelt trägt der Staatsanwalt keine Robe sondern einen Cutaway, die quasi-Staatskleidung des Kaiserreiches. Am Revers trägt er seine Juristen-Nadel. Ohne diese dürfte er nicht an dem Prozeß teilnehmen.

  • Erhebt seine Stimme.


    Werte Herrschaften,


    hiermit eröffne ich das Verfahren Tanaka Chiba v. FUSO TEIKOKU. Ich stelle fest, daß beide am Verfahren beteiligten Parteien mit Vertretern anwesend sind. Für den Kläger der ehrenwerte Tanaka-sama nebst seines Anwalts, dem ehrenwerten Suga-sama. Für den Beklagten der ehrenwerte Utsumi-sama, seines Zeichens Staatsanwalt. Da das Gericht davon ausgeht, daß beide Parteien Gelegenheit hatten, sich mit der Klageschaft auseinanderzusetzen, wird auf Verlesung derselben verzichtet. Das Gericht bittet um gesonderten Antrag, sollte man mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein.


    Gibt es bis zu diesem Punkt Anträge zur Sache?

  • Erhebt sodann die Stimme.


    Dann bitte ich den ehrenwerten Suga-sama darum, im Rahmen der Beweiswürdigung, zunächst darzulegen, wie Sie Artikel 4 der Verfassung verstehen, für sich genommen.

  • Fujibayashi-sama,


    Artikel 4 der Verfassung ist aus Sicht des Klägers eine Art Schlüsselsatz der Rechtsordnung. Er ordnet nicht nur das erste Kapitel der Verfassung, sondern weist den Okimi darüber hinaus wörtlich als Oberhaupt des Reiches aus.

  • Fujibayashi-sama,


    Tatsächlich stimmt die Haltung der Regierung mit der meines hoch geschätzter Kollege, Suga-dono, dar hin überein, dass seine himmlische Majestät das Oberhaupt des Reiches ist, jedoch im Sinne eines Staatsoberhauptes.

    Der Kaiser weiterhin nach Artikel 4 Inhaber aller souveränen Rechte, somit konstituiert sich hieraus seine Stellung als souveränes monarchistisches Staatsoberhaupt unserer Nation,

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