Geschäftsordnungsänderungsantrag

  • Ehrenwerte Adlige des Reiches!

    Nijo-sama hat folgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht. Ihm gebührt das erste Wort, anschließend ist die Debatte frei


    Geschäftsordnungsänderungsantrag,


    Der Antragssteller möchte folgende Punkte der Geschäftsordnung des Jōin ändern:


    1. In der Geschäftsordnung werden alle Verwendungen des Begriffs Sangiin durch Jōin ersetzt.
    2. Absatz 1 des §2 der Geschäftsordnung wird folgend ergänzt: Mitglieder des Jōin können alle Angehörigen des Kazoku oder durch den Ōkimi ernannte Personen sein.
    3. Es wird folgender Absatz dem §3 der GO hinzugefügt: (2) Die vom Ōkimi ernannten Mitglieder haben 1 Stimmen.
    4. Der Präsident des Oberhauses ist für die Umsetzung der Änderungen und Ergänzungen, welche sich aus diesem Antrag ergeben, verantwortlich.
    • Offizieller Beitrag

    Gichō-sama, höchste ehrenwerte Adelige des Reiches,


    ich werde mich kurz fassen. Unsere Verfassung wurde kürzlich geändert, deshalb sind entsprechende Modifikationen an der Geschäftsordnung notwendig. Alle jenen unter Ihnen, die Mitglieder des Kronrates sind, ist natürlich die Stimmenproblematik der ernannten Mitglieder bekannt. Jedoch wurde bereits auf der entsprechenden Kronratssitzung festgehalten, dass die Stimmenzahl ein Binnenrecht des Oberhauses ist. Mit der Festlegung auf eine Stimme halte ich diese Problematik für ausreichend gelöst. Ebenso möchte ich anmerken, dass die bereits vor 4 Monaten beschlossene Änderung der Geschäftsordnung bezüglich des Antragsrechtes immer noch nicht in die gegenwärtig gültige Fassung eingefügt wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Gichō-sama, höchste ehrenwerte Adelige des Reiches,


    Ich unterstütze den Antrag von Nijo-sama!

    • Offizieller Beitrag

    höchste ehrenwerte Adelige des Reiches,




    da der Präsident abwesend erscheint übernehme ich hiermit als Vizepräsident die Sitzungsleitung und leite hiermit, da kein weiterer Aussprachebedraf erkennbar ist die Abstimmung ein.

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