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Geschäftsordnungsänderungsantrag,
Der Antragssteller möchte folgende Punkte der Geschäftsordnung des Jōin ändern:
- In der Geschäftsordnung werden alle Verwendungen des Begriffs Sangiin durch Jōin ersetzt.
- Absatz 1 des §2 der Geschäftsordnung wird folgend ergänzt: Mitglieder des Jōin können alle Angehörigen des Kazoku oder durch den Ōkimi ernannte Personen sein.
- Es wird folgender Absatz dem §3 der GO hinzugefügt: (2) Die vom Ōkimi ernannten Mitglieder haben 1 Stimmen.
- Der Präsident des Oberhauses ist für die Umsetzung der Änderungen und Ergänzungen, welche sich aus diesem Antrag ergeben, verantwortlich.
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Fusō Teikoku
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