Vertrag mit dem IL

    • Offizieller Beitrag

    Beruft eine Sitzung des Kronrates ein, um über den Vertrag mit dem IL zu beraten.


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    Umfassender Vertrag zwischen dem Fusō Teikoku (Kaiserreich Fusō) und dem Imperium Ladinorum (Reich der Ladiner)



    WIR,


    Ōkimi Hirohito, Kotei, Kami no ko und Wir, Honorius Flavius
    Julianus, αὐτοκράτωρ, σεβαστóς, Imperator Augustus Orientalis, ὁ μέγας
    βασιλεύς, Rex Regum, διάδοχος, und Wir, Arcadius Flavius Julianus,
    Imperator Augustus Occientalis, αὐτοκράτωρ, σεβαστóς, Rex Regum,ὁ μέγας
    βασιλεύς, διάδοχος


    schliessen einen


    Allumfassenden Vertrag, einen Foedus universalis, einen σύμβολαιον καθολικός


    Ad I.


    Das Fusō Teikoku und das Imperium Ladinorum, im Folgenden als "Die Vertragspartner"bezeichnet, sichern sich gegenseitig die Anerkennung ihrer staatlichen und territorialen Integrität, insbesondere und ausdrücklich die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen zu.






    Ad II.


    Die Freiheit des Handels zwischen staatlichen und privaten Partnern beider Staaten ist gewährleistet. Umweltschutzbestimmungen, allfällige Hafen und Flughafen-, Maut- und Wegenutzungsgebühren sind und bleiben Angelegenheit der jeweiligen Vertragspartner.






    Ad III.


    Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gelten fortan als gutnachbarlich. Kultureller, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Austausch zwischen den Vertragspartnern ist von beiden Seiten erwünscht und wird von beiden Staaten gefördert.








    Im Falle von Naturkatastrophen und humanitären Krisen sichern sich beide Vertragspartner schnelle und unbürokratische Hilfe zu. Diese Hilfestellungen verbleiben unter der Hoheit desjenigen Staates, der diese Hilfe in Anspruch nimmt.






    Ad IV.


    Die diplomatischen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gelten als aufgenommen, Gesandtschaften in den Hauptstädten beider Reiche werden eingerichtet.






    Ad V.


    Die Vertragspartner nehmen den gegenseitigen Fähr- Luftschiff- und Flugverkehr auf.




    Ad VI


    Schlussbestimmung: Dieser Vertrag kann im beiderseitigen Einverständnis der Vertragspartner jederzeit erweitert werden.



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    • Offizieller Beitrag

    Trifft in Hofkleidung ein und verneigt sich vor Nijō , nach seiner langen Abwesenheit war er schon länger nicht mehr in den Räumlichkeiten gewesen. Natürlich ließt er isch auch das Dokument an und durch.


    Um eine Frage in den Raum zu werfen, ehrenwerte Anwesende, wie verhält es dich denn in Bezug auf Abschnitt 2 betreffs Zollregelungen bleiben diese denn ebenfalls Teil der staatlichen Handlungsfreiheit?

    • Offizieller Beitrag

    verneigte sich ebenso.


    Das würde ich so interpretieren. Ja, Kakka.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es dann keine Einwände gibt, werde ich seiner Majestät den Vertrag zur Unterschrift vorlegen.

    • Offizieller Beitrag


    Keine Einwände.


    Werdet Ihr den Vertrag der Reichsversammlung vorlegen?


    Nein, das sieht unsere Verfassung nicht vor. Der Vertrag wird nach Beratung durch uns durch den Ōkimi ratifiziert, Kakka.

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