Beiträge von Hirohito

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    Fusō Teikoku


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    Kaika Fusō (Blühendes Fusō) (181 Stimme)



    Teikoku Hoshutō (Reichskonservative Partei) (61 Stimmen)



    Fusō Shakaitō (Sozialistische Partei Fusō) (31 Stimmen)



    Kaishintō (Reformerpartei) (31 Stimmen)



    Fusō Shamintō (Sozialdemokratische Fusō) (271 Stimmen)


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    Fusō Teikoku


    Wir Ōkimi Hirohito, Kotei und Herrscher aller fusōischer Lande, befehlen hiermit erfüllt von der Weisheit des Himmels,


    dass hiermit


    Tagomi Nobusuke


    Zu einer Audienz vor Unser kaiserliches Angesicht zu erscheinen hat.



    So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am 20 Tag des Fünften Monats des neunten Jahres unserer Herrschaft, das dem 2.323 Jahr nach der Thronbesteigung des Großkönigs Ninigi entspricht.


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    Fusō Teikoku



    1. Mit sofortiger Wirkung wird der Gunji sangiin (Oberste Kriegsrat) auch in Friedenszeiten als ständige sicherheitspolitische Institution im Daihon’ei eingerichtet.

    2. Vorsitzender des Gunji sangiin ist der Ōkimi in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber aller Streitkräfte.

    3. Sitzungen des Gunji sangiin werden durch den Ōkimi einberufen und geleitet.

    4. Mitglieder des Gunji sangiin sind der Daijō-Daijin (Großkanzler), der Gaimu Daijin (Minister für Äußeres), der Hyōbu-kyō (Chef-Administrator für das Kriegsministerium), die Oberkommandierenden der Teilstreitkräfte sowie der Naidaijin (Lordsiegelbewahrer).

    5. Der amtierende Daijō-Daijin ist von Amtswegen Gunji sangiin fuku kaichō (Stellv. Vorsitzender des Obersten Kriegsrates). Der Ōkimi kann die Befugnisse zur Einberufung und Leitung des Gunji sangiin an den Fuku kaichō übertragen. Im Falle einer Amtsunfähig des Daijō-Daijin oder sonstiger Hinderungsgründe werden seine Funktionen vom Sadaijin (Minister zur Linken) übernommen.




    So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am Dreizehnten Tag des Sechsten Monats des Neunten Jahres unserer Herrschaft, das dem 2.323 Jahr nach der Thronbesteigung des Großkönigs Ninigi entspricht.


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    Kōshitsu


    桜の玉座|Sakura no gyokuza|Der Kirschblütenthron


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    Der Kirschblütenthron ist der Hauptthronsitz des Ōkimi. Der massive goldene Thron, welcher in dieser Form im Jahr 2188 (1888) geschaffen wurde, steht im großen Thronsaal und ist die oberste Ausdrucksform der Autorität des Kaisers. Der Thron findet nur zu einigen wichtigen Ereignissen Verwendung.


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    Fusō Teikoku


    Wir Ōkimi Hirohito, durch die Gnade des Himmels Kōtei von Fusō, der auf dem Thron sitzt, der seit ewigen Zeiten von derselben Dynastie besetzt ist, ernennen hiermit


    Tanaka Wakanohana zum Shikibu-kyō (Minister für Öffentliche Dienste)




    Zu Urkund dessen haben wir hierauf unsere Hand gesetzt und das Staatssiegel im Kaiserpalast zu Saizū am Achtzehnten Tag des Fünften Monats des Neunten Jahres von Hirohito, das dem 2.323 Jahr nach der Thronbesteigung des Großkönigs Ninigi entspricht, anbringen lassen.


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    Dann sind Sie hiermit ernannt.


    Siegelt die Urkunde und deutet dem Großkanzler nun diese an den neuen Minister zu übergeben.


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    Fusō Teikoku


    Wir Ōkimi Hirohito, durch die Gnade des Himmels Kōtei von Fusō, der auf dem Thron sitzt, der seit ewigen Zeiten von derselben Dynastie besetzt ist, ernennen hiermit


    Tanaka Wakanohana zum Shikibu-kyō (Minister für Öffentliche Dienste)




    Zu Urkund dessen haben wir hierauf unsere Hand gesetzt und das Staatssiegel im Kaiserpalast zu Saizū am Achtzehnten Tag des Fünften Monats des Neunten Jahres von Hirohito, das dem 2.323 Jahr nach der Thronbesteigung des Großkönigs Ninigi entspricht, anbringen lassen.


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    Ihr habt Sie euch verdient.


    Tanaka-san gemäß den Alten Traditionen nehmen Wir nun den Amtseid ab. Sprecht:


    Ich, Name, schwöre hiermit bei meiner Ehre und unter Anrufung meiner Ahnen als meine Zeugen, dass ich alle mir übertragenden Aufgaben und Pflichten als Shikibu-kyō getreulich und gehorsam gegenüber dem Ōkimi und den Gesetzen unserer Nation erfüllen werde. Ich werde meinen Kaiser und mein Land stets vor Schaden bewahren und verteidigen. Sollte ich diesen Eid brechen möge ich von eigener Hand sterben.

    Wechseln in der Regierungen sind ein normaler Ausdruck eines lebendigen und handlungsfähigen politischen Systems. Vizegraf Santō hat sich dazu entschieden von seinem Amt als Shikibu-kyō zurück zutreten und es an Tanaka-san zu übergeben. Wir danken dem Vizegrafen für seine treuen Dienste und verleihen ihm den Kirschblütenorden zweiter Klasse.


    Santō wird ein schwarzes Kästchen mit der kaiserlich, golden Kirschblüte gereicht, in welchen sich der Orden befindet.

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    Fusō Teikoku


    Wir Ōkimi Hirohito, Kotei und Herrscher aller fusōischer Lande, befehlen hiermit erfüllt von der Weisheit des Himmels,


    dass hiermit


    Tanaka Wakanohana


    Zu einer Audienz vor Unser kaiserliches Angesicht zu erscheinen hat.



    So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am Achtzehnten Tag des Fünften Monats des neunten Jahres unserer Herrschaft, das dem 2.323 Jahr nach der Thronbesteigung des Großkönigs Ninigi entspricht.


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    Yasutake-san, Wir haben uns entschieden sie zur Gouverneurin der Provinz Chinzei zu ernennen. Sie möge sich erheben.


    er siegelt auf einem Tisch die Ernennungsurkunde, die unter einer Verbeugung von einem Hofbeamten entgegen genommen wird, der sie schließlich Yasutake reicht.


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    Fusō Teikoku


    Wir Ōkimi Hirohito, Kotei und Herrscher aller fusōischer Lande, befehlen hiermit erfüllt von der Weisheit des Himmels,


    dass hiermit


    Yasutake Konika


    Zu einer Audienz vor Unser kaiserliches Angesicht zu erscheinen hat.



    So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am Sechzehnten Tag des Fünften Monats des neunten Jahres unserer Herrschaft, das dem 2.323 Jahr nach der Thronbesteigung des Großkönigs Ninigi entspricht.


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    Kaiserliche-Fusōische Marine


    Die kaiserliche Privatflotte


    Die Schiffe des Okimi


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    IFN Daisakura


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    IFN Shonichi


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    IFN Ninigi


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    IFN Kaze no Sekai



    Weitere Schiffe der kaiserlichen Familie


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    IFN Ryū


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    IFN Chō


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    IFN Fuji


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    IFN Masayoshi


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    IFN Musashi


    Die Privatschiffe des Ōkimi dürfen ausschließlich von seiner kaiserlichen Majestät verwendet werden. Die Schiffe der kaiserlichen Familien stehen Personen kaiserlichen Geblüts zu diplomatischen Zwecken zur Verfügung.