Beiträge von Hirohito

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    Kōshitsu


    先祖代々|Senzo daidai|Ahnenreihe der Ōkimi der Neuzeit


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    2142-2222 (1842-1922)

    Asahito
    (Regierungszeit: 2156 (1856) - 2222 (1922))

    Ōkimi Masayoshi (正義支配 Seigishihai-gerechte Herrschaft)


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    2175-2246 (1875-1946)

    Osahito

    (Regierungszeit: 2222 (1922) - 2246 (1946))

    Ōkimi Kyōken (強権 starke Herrschaft)


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    2220 (1920) - 2280 (1980)

    Hidehito

    (Regierungszeit: 2246 (1946) - 2280 (1980))

    Ōkimi Ninkō ( 仁孝 wohlwollende und fromme Herrschaft)


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    2265 (1965) - 2314 (2014)

    Ayahito

    (Regierungszeit: 2280 (1980) - 2314 (2014))

    Ōkimi Banwa (万和 großer Frieden)


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    2292 (1992) - heute

    Hirohito

    (Regierungszeit 2314 (2014) - heute)

    Ōkimi Meidi (明治 barmherzige Herrschaft)







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    Wie jedes Jahr findet das traditionelle Kirschblütenfest, das Hanami, statt. Für die Sakuranation ist das Fest in der Hauptstadt von besonderer Bedeutung.

    第二次憲法改正法 Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung)


    Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen

    Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.



    Artikel 2 Neufassung des Artikels 24

    Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst:


    Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs, Vertretern der kaiserlichen Universitäten sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Alle Kazoku-Titelträger ab dem vollendeten 21. Lebensjahr haben einen ständigen und erblichen Sitz in der Kammer. Die Vertreter der kaiserlichen Universitäten verlieren mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt die Mitgliedschaft. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden. Kazoku-Titelträger verlieren mit Aberkennung des Adelstitels ihre Mitgliedschaft.


    Artikel 3 Streichung des Artikel 26

    Der Artikel 26 der Verfassung wird ersatzlos gestrichen.


    Artikel 4 Nummerierung der nachfolgenden Artikel

    Trotz Streichung des Artikel 26 behalten die nachfolgenden Artikel Ihre Nummerierung bei.


    So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am 21. März im Neunten Jahre Unserer Herrschaft, das dem 2.323 Jahr nach der Thronbesteigung des Großkönigs Ninigi entspricht.

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    Fusō Teikoku


    Wir Ōkimi Hirohito, Kōtei und Herrscher aller fusōischer Lande, erfüllt von der Weisheit des Himmels,


    erteilen hiermit Unserem Sūmitsu-in den Befehl Uns über Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō seien Ratschlag zu geben.






    So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am 10. Januar im neunten Jahre unserer Herrschaft.


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    第二次憲法改正法 Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung)


    §1 Allgemeine Bestimmungen

    Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.



    §2 Neufassung des Artikels 24

    Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst:


    Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs, Vertretern der kaiserlichen Universitäten sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Alle Kazoku-Titelträger ab dem vollendeten 21. Lebensjahr haben einen ständigen und erblichen Sitz in der Kammer. Die Vertreter der kaiserlichen Universitäten verlieren mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt die Mitgliedschaft. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden. Kazoku-Titelträger verlieren mit Aberkennung des Adelstitels ihre Mitgliedschaft.


    §3 Streichung des Artikel 26

    Der Artikel 26 der Verfassung wird ersatzlos gestrichen.


    §4 Nummerierung der nachfolgenden Artikel

    Trotz Streichung des Artikel 26 behalten die nachfolgenden Artikel Ihre Nummerierung bei.

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    Fusō Teikoku


    Wir Ōkimi Hirohito, durch die Gnade des Himmels Kōtei von Fusō, der auf dem Thron sitzt, der seit ewigen Zeiten von derselben Dynastie besetzt ist, ernennen hiermit


    Yoshimura Gyoshin


    zum


    Shōnagon (Unterstaatsrat) im Sūmitsu-in





    Zu Urkund dessen haben wir hierauf unsere Hand gesetzt und das Staatssiegel im Kaiserpalast zu Saizū am Zehnten Tag des ersten Monats des neunten Jahres von Hirohito, das dem 2.323 Jahr nach der Thronbesteigung des Großkönigs Ninigi entspricht, anbringen lassen.


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    Wir verstehen, jedoch lag hier die Handhabe allein in Oberst Aragamis Entscheidungsgewalt und ihr handeln entspricht vollständig Unseren, der Respekt ihr gegenüber entspricht dem Respekt Uns gegenüber, weshalb Ihr Euch nicht hättet echauffieren müssen. Auch gedenken Wir selbst wieder die Stabssitzungen zu leiten, so hoffen Wir, das künftige Missverständnisse nicht mehr vorkommen.

    Um diese Angelegenheit jedoch als erledigt zu betrachten, kürzen Wir Euren Sold auf 3 Monate um die Hälfte und geben Euch zu bedenken, dass eine erneute oder ähnliche Situation eine empfindlichere Strafe nach sich zieht.