Zhu Xifeng erhält aus dem Kontrollrat in Hanshu eine Einladung sich nach Hsinghua einzufinden.
Beiträge von Toyotomi no Akiko
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Hatte in der Nacht die Mitteilung bekommen, dass die Kaiserin verstorben ist. Morgen würde dann die offizielle Mitteilung an den Kontrollrat erfolgen. Sie hatte somit einen kleinen Vorteil sich zu überlegen, wer der Kaiserin nachfolgen sollte.
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wird mitten in der Nacht durch ihr Handy wachgeklingelt, sie beruhigt noch kurz Yorihito und nimmt dann ab. Sie steht auf, entschuldigt sich, und geht telefonierend ins Bad um sich frisch zu machen und umzuziehen. Ihre Anwesenheit wurde im Kontrollrat verlangt.
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erhält berichte aus dem Palast zum Zustand der Kaiserin...sie würde es wohl nicht mehr lange machen.
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Ich würde der Einfachheit Nakamura-dono vorschlagen, als Offizier kennt er sich in militärischen Belangen aus.
In diesem Fall wurde aber expliziert auf den Verweis eines Ehrenranges verzichtet. Wir sollten die Kaiserin in dem Fall anhören.
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Eure kaiserliche Hoheit, ehrenwerte Mitglieder des Kontrollrates,
die neueste Ernennung von Liu Bei ist nach meinem Kenntnisstand weder unserem Rat noch vom Bakufu zur Genehmigung vorgelegt wurden. Es handelt sich schließlich nicht um einen einfachen Offizier sondern um einen hohen Flaggoffizier. Jene werden nah der Tradition stets durch den Oberbefehlshaber der kaiserlichen Marine eingesetzt. Im Sonderfall des Protektorates gibt es einen Wehrbeauftragten des Kontrollrates. Nakamura-dono haben Sie von der Admiralsernennung Liu Beis Kenntnis erhalten als Vertreter des Bakufu?
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Hiermit bitte ich um eine Sitzung zur neuesten militärischen Ernennung.
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Hmpf!
widmet sich wieder ihrem Sushi.
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rollt mit den Augen.
Wie gesagt, du bist unmöglich.
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Würde Yorihito am liebsten ihren Fächer über den Schädel ziehen...
Eure Majestät, mein lieber Verlobter mag zwar was seine politische Einstellungen betrifft fehlgeleitet sein und manchmal ein unpassendes Gefühl für den richtigen Zeitpunkt seiner Worte haben, aber er ist ein guter Mann, doch heute ist wohl kaum der richtige Tag für eine Eheschließung...
Vor allem weil ich den Tag nicht teilen will, Baka. besonders nicht, wenn Cousin Takumi heute scheinen soll!
Zischt sie ihrem Verlobten giftig zu.
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säufst innerlich.
Macht ihr mal...
flüstert sie ihrem Verlobten zu.
pass aber bloß auf, dass du roter Hund mich nicht zu sehr blamierst.
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Akiko schlägt die Hände vors Gesicht.
Unmöglich, du bist unmöglich...
Sie kann sich aber trotzdem ein Grinsen nicht Verkneifen, was sie gekonnt hinter ihrem Fächer versteckt.
Trotzdem, das hier ist wichtig!
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stupst Yorihito, der gelangweilt gähnt, mit ihrem Fächer in die Seite.
Hey, reiß dich ein bisschen zusammen!
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Ich denke, damit wir eine Mehrheit, kaiserliche Hoheit?
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Wie es aussieht nicht mehr, Hoheit.
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Das findet meine Zustimmung.
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Hai, dem kann ich zustimmen.
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lässt den Entwurf verteilen.
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Verfassung des Kaiserreichs Hanshû
I. Status
Artikel 1
(1) Das Kaiserreich Hanshû ist als Kolonie Bestandteil des Großkaiserreichs Heijan.
(2) Die Hauptstadt des Kaiserreichs Hanshû ist Hsinghua.Artikel 2
(1) Das Kaiserreich Hanshû ist Zentral gegliedert und besteht aus 4 Herzogtümern.II. Der Donnerkaiser
Artikel 3
(1) Der Donnerkaiser ist das Staatsoberhaupt des Kaiserreichs Hanshû.
(2) Der Donnerkaiser stammt aus dem Haus Zhu. Für die Thron- und Erbfolge ist das Hausgesetz des Hauses Zhu zuständig.
(3) Verstirbt der Donnerkaiser übernimmt die Aufgaben bis zur Krönung eines neuen Donnerkaiser der Kronprinz oder, sollte dieser ebenso abwesend oder verhindert sein, die Kaisermutter.
(4) Der Donnerkaiser ernennt und entlässt die kaiserliche Regierung, erlässt Gesetze und Verordnung nach Maßgabe des Kontrollrates.
(5) Die Verfassung kann nur mit Einverständnis des amtierenden Donnerkaisers geändert werden.
(6) Der Donnerkaiser kann Dekrete erlassen, welche vom Kontrollrat aufgehoben werden können, oder mit seiner Zustimmung Gesetzesstatus erlangen.
(7) Der Donnerkaiser ernennt und entlässt die Staatsregierung und der Beamten des Donnerkaiserreichs nach Maßgabe der Regierung. Durch seine Unterschrift und Verkündung treten Gesetze in Kraft und außer Kraft.
(8 ) Dem Donnerkaiser steht es zu in den Adelsstand zu erheben, Titel und Orden zu verleihen und wieder zu entziehen.III. Der Kontrollrat
Artikel 4
(1) Regierungsoberhaupt des Kaiserreichs Hanshû ist der Kontrollrat.
(2) Der Kontrollrat wird von der heijanischen Regierung bestimmt.
(3) Es steht dem Kontrollrat ebenfalls zu, Dekrete und Anordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen.III. Das Militär
Artikel 5
(1) Der Oberbefehlshaber des hanshuischen Militärs ist aus Tradition der Donnerkaiser im Rang eines Großmarschall. Diese Position ist zeremoniell.
(2) Der tatsächliche Oberbefehl obliegt stets dem Shôgun.Héping
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Der Vorschlag der Kaiserin scheint so ganz in Ordnung zu sein.