Beiträge von Gustav von Lahr


    Besetzung der Position des Präsidenten der Generalversammlung


    Option Eins: Die Delegierten wählen aus ihrer Mitte alle vier Monate einen Präsidenten und einen stellvertretenden Präsidenten.


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    Option Zwei: Die Mitgliedschaft im Präsidium der Generalversammlung rotiert alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.


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    Option Drei: Der Generalsekretär der Vize-Generalsektretär bilden das Präsidium der Generalversammlung.


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    Besetzung des Generalsekretariats


    Option Eins: Generalsekretär und dem Vize-Generalsekretär werden von der Generalversammlung auf 4 Monate gewählt.


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    Option Zwei: Die Mitgliedschaft im Generalsekretariat rotiert alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.


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    Bitte jeweils nur einen möglichen Sitzort notieren.



    01. Generalversammlung:
    -Glenverdeen, Glenverness


    02. Generalsekretariat:
    -Alsztyna-Stadt, Alsztyna


    03. Schiedsgericht:
    -Heijan-kyô, Kaiserreich Heijan


    04. Archiv:
    -Mühlbucht, Naulakha


    05. Sicherherungsarchiv:
    Enthaltung


    Zitat

    Original von Helen Bont


    Für eine automatische Rotation spricht meines Erachtens, dass eine Wahlakt nicht nötig ist. Das ist - zumindest meines Erachtens - insbesondere dann von Vorteil, wenn die
    Generalversammlung, aus welchen Gründen auch immer, keine Wahl vornimmt und der aktuelle Generalsekretär und sein Stellvertreter inaktiv sind, weil dann automatisch das Amt durch Rotation neu vergeben wird.
    Ein möglicher Nachteil ist, dass keine Antwort auf die Frage geliefert wird: was ist, wenn das Land, dem gemäß Rotation das Amt "zusteht" kein (geeignetes) Personal hat.
    Ein weiteres Problem: auch wenn die Rotation automatisch erfolgt, sollte das Ganze auf die eine oder andere Weise publik gemacht, insbesondere der Regierung des betroffenen Landes aber zur Kenntnis gebracht, werden. Sonst haben wir möglicherweise die Situation, dass ein Land zwar das Zugriffsrecht hat, davon aber nichts weiß, und das Amt dann vakant bleibt.


    Ich sehe dort kein Problem, Frau Unionskanzlerin. Bei einer Alphabetischen Rotation sollte sich jedes Land selbst errechnen können in welchen Zeitabschnitten es salopp gesagt an der Reihe ist. Und wenn wirklich die Mitgliedsstaaten Interesse an dem Völkerbund haben, so sollte der Sinn zur Eigenverantwortlichkeit entsprechend hoch sein.

    Zitat

    Original von Louis Moumont
    Excellences! Ich möchte Ihnen die Arbeitsweise des Internationalen Rates vorstellen. Der Internationale Rat wurde am 15. August 1955 gegründet. Der Vorsitz des Rates rotiert jährlich unter den Mitgliedern. Der Internationale Rat hat die Aufgabe, die Prosperität seiner Mitglieder zu fördern, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu propagieren und den Frieden zwischen den Völkern zu sichern.


    Vicomte Louis weist seine Mitarbeiter an, die Kopien des Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. zu verteilen.


    Ein rotierender Vorsitz von Generalversammlung und Generalsekreatriat kann sich das Reich gut vorstellen.


    Darüberhinaus unterstützt es ebenfalls den Plan eines Sicherungsarchives in Ladinien.

    Zitat

    Original von Jock MacLobster
    Ich vermute mal, dass die Ächtung von Atomwaffen als Ziel in dieser Runde leider nicht mehrheitsfähig ist, nicht wahr?


    Ich vermute dazu muss ich nichts sagen.

    Zitat

    Original von Helen Bont


    Ich denke, dass man die Frage des Truppenstellens unter Völkerbund-Kommando beheben kann, indem man das Prinzip der Freiwilligkeit einführt. Das heißt: in jedem konkreten Fall fragt das Generalsekretariat die Mitgliedsstaaten, ob sie zum Truppenstellen bereit sind oder nicht. Der Staat, der nicht dazu bereit ist, stellt dann auch keine Truppen.


    Mit der Idee kann sich das Reich durch aus anfreunden.

    Das Reich hat arge Probleme damit, dass es seine Truppen unter fremde Kommandos stellen soll. Auch sollten solche Sache wie Arbeitnehmerrechte, die die Innere Autonomie der Nationalstaaten betreffen, unangetastet bleiben.




    Präambel


    Kapitel I - Grundrechte


    Kapitel II - Gemeinsame Ziele


    -Förderung des internationalen Volkswohlstandes durch:
    -- die (schrittweise) Schaffung einer internationalen Freihandelszone
    -- die Gründung einer Internationalen Investitionsbank
    -- die (schrittweise) Liberalisierung des freien Kapitalverkehrs
    -- die Vereinbarung von (Mindest-)Standards bei Arbeitnehmerrechten (Streichen)


    -Konfliktbewältigung auf Grundlage diplomatischer Verhandlungen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens durch:
    -- Vermittlung in internationalen Konflikten durch das Generalsekretariat
    -- die Bereitstellung von Friedenstruppen zur räumlichen Trennung der Konfliktparteien und ihrer bewaffneten Verbände, (Streichen)
    -- durch Mediation vor dem Schiedsgericht.


    Kapitel III - Die Generalversammlung


    1. Sitz


    Sitz der Generalversammlung ist Manuri, Demokratische Union.
    Alternativ: Blaakendam, Freesland


    2. Zusammensetzung


    Alle Mitgliedstaaten


    Diese Wählen aus ihren Reihen eine präsidierende Nationen, deren Delegationsführer den Vorsitz über die Versammlung übernimmt. Es wird alle 2 Monate gewählt.
    Alternativ: Der Vorsitz in der Generalversammlung rotiert alle 2 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
    Alternativ: Der Generalsekretär oder der Vize-Generals. leitet die Generalversammlung


    Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.



    3. Beschlüsse der Generalversammlung



    Kapitel IV - Das Generalsekretariat


    1. Sitz
    Sitz des Generalsekretariats ist Manuri, Demokratische Union.
    Alternativ: Blaakendam, Freesland
    Alternativ: Alsztyna-Stadt, Alzstyna


    2. Zusammensetzung
    Das Generalsekretariat besteht aus dem Generalsekretär und dem Vize-Generalsekretär.


    3. Aufgaben
    Evtl. Leitung der Generalversammlung.


    Vertretung des Völkerbundes nach Innen und Außen.


    Kapitel V - Das Schiedsgericht


    1. Sitz


    Heijan-kyô, Kaiserreich Heijan
    Alternativ:


    2. Zusammensetzung
    Das Schiedsgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Schiedsrichter im Amt sind.


    Das Schiedsgericht wird von einem Schiedsrichter geleitet, der sich zur Empfehlungsfindung mit zwei Schiedsrichtern berät.


    Ein Schiedsrichter kann nicht in einem Verfahren verwendet werden, wenn das Land involviert ist, aus dem der Schiedsrichter stammt.


    3. Aufgaben
    Schlichtung von Streitigkeiten, über Differenzen bezüglich des Charta und anderer von der Generalversammlung verabschiedeten Empfehlungen, Resolutionen und internationalen Konventionen sowie über alle anderen Meinungsverschiedenheiten, weswegen es von den Streit- bzw. Konfliktparteien gemeinsam angerufen wird.



    Kapitel VI - Das Archiv


    1. Sitz
    Mühlbucht, Naulakha
    Alternativ:


    2. Aufgaben
    Archivierung aller:
    - Ratifizierungsurkunden der Mitgliedsstaaten,
    - Beschlüsse der Generalversammlung,
    - etwaiger Beschlüsse des Generalsekretariats,
    - Empfehlungen des und Ergebnisse der Mediation vor dem Schiedsgericht



    3. Struktur


    Kapitel VII- Schlussbestimmungen

    Zwar ist er schon über ein Jahr Botschafter in Heijan, jedoch hatte er noch nie eine Gelegenheit einer Teezeremonie bei zuwohnen und da er weiß wie sehr die Heijaner Höflichkeit schätzen nimmt er an der Zeremonie teil.

    Hat aus Rtal gekabelt bekommen, dass er für das Reich an der Konfernz teilnehmen soll. Er hat sich also registrieren lassen und begrüßt die Konferenzteilnehmer alle.