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Verordnung über die Preise der
Brief- und Paketbeförderung ab dem 01.01.2020
1. Mit dieser Verordnung werden die Preise für die Brief- und Paketbeförderung geregelt.
2. Als Brief gilt, eine geschriebene, verschlossene Mitteilung, die (meist gegen Bezahlung) per Post oder Boten verschickt wird. Sie hat ein Maximalgewicht von 1.000 Gramm.
2a. Die neuen Preise der Briefzustellung (1-2 Tage) sind ab dem 01.01.2020 folgende:
- Standard: 0,85 Koku
- Kompakt: 0,95 Koku
- Groß: 1,65 Koku
- Maxi: 3,00 Koku
2b. Es werden die üblichen Preisnachlässe auf hohe Mengen und Sammelbriefe gewährt. Unternehmen können separate Verträge mit der heijanischen Post bezüglich Rabatten verhandeln.
3. Als Paketsendung gilt, Verpackung eines oder mehrerer Gegenstände zum Schutz, zu Zwecken der Bündelung, der Steigerung des Überraschungseffekts, des Scherzeffektes und Postsendungen oder Paketsendung mit Dienstleistern.
3a. Die neuen Preise der Paketzustellung (1-2 Tage) sind ab dem 01.01.2020 folgende:
3b. Zur fairen Bezahlung unser Zusteller werden Lieferkosten in Höhe von 5,00 Koku pro Lieferung erhoben.
4. Die Verordnung findet mit Verkündung im gesamten Reichsgebiet Anwendung.
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Fuji Kaito
Minister für Post und Telekommunikation und der Finanzen