Beiträge von Shiota Yumi

    STADTVERWALTUNG VON SAIZŪ-MIYAKO

    Eure kaiserliche Majestät,

    ich bitte um die Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Stadt SAIZŪ-MIYAKO nach der Satzung.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihre Untertänige Oberbürgermeisterin,

    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

    WAHL ZUM I. BEIRATS

    DIE WAHLLEITUNG

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    im näheren finden Sie die Informationen zur Durchführung der Wahl an diesem Wochenende.

    - Zur Wahl berechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Saizū-miyako.

    - Gewählt werden können die zur Kandidatur stehenden Personen. Ebenso kann man alle Kandidaturen ablehnen.

    - Jedem Bürger der Stadt kommen zwei Stimmen zu, der er nach eigenem Ermessen auf die Kandidaten verteilen darf, man darf nicht zweimal für die ein und die selbe Person abstimmen.

    - Die Wahl ist frei, allgemein, gleich, unmittelbar und geheim.


    Die Wahlleitung gibt ebenso folgende Änderung der Satzung des Beirats bekannt:

    1. §2 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

    3. Der Rat besteht aus den gewählten Mitgliedern. Der Beirat umfasst 100 Stimmen. Dem kaiserlichen Ratsmitglied kommen mindestens 10 Stimmen zu. Den gewählten Ratsmitgliedern kommen entsprechend im Verhältnis der Wahlergebnisse die übrigen 90 Stimmen zu.

    2. §3 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

    1. Der Kaiser benennt ein Mitglied des Rates. Ihm steht die Entlassung des selbigen zu,

    3. §1 Absatz 3 wird mit folgender Fassung ergänzt:

    3. Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.


    Stimmen die nicht den obigen Kriterien entsprechen werden als ungültig erklärt.


    Mit freundlichen Grüßen.

    Shiota Yumi

    Oberbürgermeisterin und Wahlleiterin




    Anhang I - Möglicher Stimmzettel


    Wahl zum I. Beirats von Saizū-miyako

    Beachten Sie den amtlichen Hinweis!

    1. Sie haben zwei Stimmen. Diese sind auf mindestens zwei verschiedene Kandidaten zu verteilen.

    2. Sie können alle Möglichen Kandidaten mit "Nein" ablehnen.

    3. Die Stimme ist mit einem "x" kenntlich zu machen beim entsprechenden Kandidaten.

    4. Bei Zuwiderhandlung gegen die obigen Kriterien erfolgt die Ungültigkeit der Stimmen.


    Kandidaten

    [_] Kandidat I (Partei 1)

    [_] Kandidat II (Partei 2)

    [_] Kandidat III (Partei 3)

    [_] Kandidat IV (Parteilos)

    [_] Nein



    Die Wahlleitung schließt etwas verspätet die Möglichkeit zur Kandidatur.


    KANDIDATUREN ZUR WAHL DES I. BEIRATS

    Liebe Bügrerinnen und Bürger,


    am 21.08/22.08 diesen Jahres findet die I. Beiratswahl in Saizū-miyako statt. Im folgenden sehen Sie die Liste aller angenommenen und zugelassenen Kandidaturen.


    Mit dem Beschluss der Wahlleitung sind zugelassen:


    der sehr Ehrenwerte Herr Tagomi Nobusuke;

    der sehr Ehrenwerte Herr Hirota Tarō;

    der sehr Ehrenwerte Herr Kaneka Sejii;
    die sehr Ehrenwerte Frau Kaneka Akiko


    Die Wahl findet 21. und 22. August diesen Jahres statt. Baldig werden durch die Wahlleitung weitere Informationen zum konkreten Ablauf bekannt gegeben.


    Bei Fragen können Sie gerne auf mich zukommen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Shiota Yumi

    Der Wahlleiterin