[Hanashiai] Gesetz zur Schaffung von Sondergefängnissen

    • Offizieller Beitrag

    Ehrenwerte Mitglieder des Hohen Haus,


    der ehrenwerte Minister Ozusuki-dono erhält das Wort.



    Gesetz zur Schaffung von Sondergefängnissen


    §1 - Allgemeines
    (1) Die Sondergefängnisse ersetzen die Zuchthäuser im Strafgesetz.
    (2) Die Sondergefängnisse befinden sich auf den Kita no Shima und den Minami no Shima.
    (3) Die Strafgefangenen unterliegen der Aufsicht des Bakufu.
    (4) Die Sondergefängnisstrafen können nur für jene, in diesem Gesetz genannten Straftaten angewendet werden.
    (5) In den Sondergefängnissen besteht Arbeitsdienst für die Strafgefangenen.
    (6) Ausnahmen gelten für ausländische Strafgefangene.


    §2 - Straftaten
    (1) Zu Sondergefängnisstrafen können jene Straftäter verurteilt werden, die der Straftaten Majestätsbeleidigung, Hochverrat, Beeinträchtigung der Wehrfähigkeit, Geheimnisverrat, Störung der Staatsorgane, Bildung, Führung oder Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Vereinigung, Mord oder Vergewaltigung für Schuldig befunden wurden.
    (2) Bestehende Zuchthausstrafen für genannte Straftaten werden zu Sondergefängnisstrafen umgewandelt.
    (3) Für nicht genannte Straftaten werden die Zuchthausstrafen in Gefängnisstrafen umgewandelt.


    §3 - Ausländische Strafgefangene
    (1) Ausländer können grundsätzlich auch bei in diesem Gesetz nicht erwähnte Straftaten zu Sondergefängnisstrafen verurteilt werden.
    (2) Sondergefängnisstrafen für ausländische Strafgefangene dürfen nicht länger als 3 Jahre dauern.


    §4 - Begnadigung
    (1) Strafgefangene in den Sondergefängnissen können beim Himmelssohn um eine Begnadigung bitten.
    (2) Ausländische Strafgefangene können nach mindestens 3 Monaten nach Haftantritt um Begnadigung bitten. Nach gewährter Begnadigung sind sie unverzüglich in ihr Heimatland auszuweisen.
    (3) Der Umfang der Begnadigung liegt im Ermessen des Himmelssohnes.
    (4) Ein Rechtsanspruch auf Begnadigung besteht nicht.


    §5 - Abschließendes
    (1) Dieses Gesetz kann nur durch ein Reichsgesetz geändert werden.
    (2) Es tritt mit Verkündigung in Kraft.

  • Ehrenwerte Mitglieder,


    dieses Gesetz aus der Feder des Premierministers sorg im klartext für 2 Dinge. A) werden die Zuchthäuser aufgelöst und auf die Inseln verlegt, sodass die unschuldige und treue Bevölkerung keine Angst haben muss, dass die gemeingefährlichen Verbrecher irgendwann ausbrechen und Massaker verursachen etc pp. und B) sorgt dieses Gesetz dafür, dass die Verbrecher, ihre Schuld nicht absitzen, sondern abarbeiten, anstatt nur in ihren Zellen zu sitzen. Das ist der Grund, wieso auch das Bakufu die Aufsicht hat, dieses hat schließlich auch die Aufsicht der Inseln


    Ich hoffe auf zustimmung

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    Kimi
    Shuganon
    Fuku Kaicho der SHO
    Mitglied des Shugiin
    Sômu Daijin
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