• Offizieller Beitrag

    Ich begrüße Sie meine Herrn, ich freue mich viele neue Gesichter im Kabinett zu sehen. Bisher sind wir einen guten Weg gegangen, jedoch liegt noch viel Arbeit vor uns, deshalb sollten wir beginnen.


    Ich würde gerne ihre Planung zu Ihren Aufgaben hören, falls Sie bereits schon so eine haben.

  • Es ist mir eine Ehre den Anfang zu machen. In aller erster Linie werde ich mir ganz genau die Staatsfinanzen ansehen und dementsprechend einen Haushalt erarbeiten. Mit mir wird es nur einen schwarzen Haushalt geben, dasss heißt, es werden keine Schulden aufgenommen. Dafür wird eine enge Zusammenarbeit mit den Daimyos notwendig sein.


    Ebenso wichtig wird sein, dass wir mehrere nationale Krisenfonds einrichten, die aus den jährlichen Haushalten gefüllt werden. Für Goryeo wird hierfür extra ein Fond eingerichtet. Als drittes und letzten stehen bei mir ministerielle Treffen mit anderen Finanzministern an.

    • Offizieller Beitrag

    Vor ein paar Monaten entstand in Zusammenarbeit mit Irkanien die Idee eines engen Kooperationsvertrages mit den Asurik-Anrainern. Es wurde bereits ein erster Entwurf für einen Vertrag verfasst doch die Initiatorin dieses Projektes Almalbalde-sama, die Regierungschefin Irkanien, ist vor geraumer Zeit verschwunden und das Projekt liegt auf Eis.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Fujiwara no Shinshima
    Was versprechen wir uns davon und welche Verpflichtungen, vor allem finanzieller Natur, gehen wir damit ein?




    Das geht aus dem bisherigen Entwurf hervor.



    Großer Asurik-Vertrag


    Die Teilnehmenden Staaten werden unter den Einzelabschnitten aufgeführt


    Einleitung;
    In Anbetracht fehlenden Internationalen Schutzes der Handelswege, im Einvernehmen über die Freiheit des Welthandels und die Sicherheit der Ozeane als auch deren ökologischen Schutzes und mit dem Ziel der Schaffung einer Groß-Asurischen-Wohlstandssphräe beschließen wir als Anrainer des Asusik folgende Punke.


    Vorbedingungen
    1. Kartographisches
    Des Asurik besitzt mehrere Großgebiete:
    a) Das Orkeanische Mehr, eingeschlossen von der Vereinigten Republik Aurora, der Freien Republik Irkanien und des Kontinents Salvagiti. Kürzel OM.
    b) Der Süd-östliche Asurik, von der Datumsgrenze bis Salvageti. Kürzel SOA.
    c) Des Süd-westliche Asurik, von der Datumsgrenze bis Nerica, nördlich begrenzt vom Äquator. Kürzel SWA
    d) Der Nord-westliche Asurik von der Datumsgrenze begrenzt von Renzia, Nerica und Harnar einschließlich des Meeres der Stille. Kürzel NWA.


    Artikel 1. Seenotrettung
    Für die verschienenen Großgebiete werden Zentralen zur Seenotrettung eingerichtet, die für die jeweils anderen Vertragsstaaten und dritte als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
    1) Standorte
    a) Der Standort für das Orkeanische Meer befindet sich in Genepohl, Irkanien.
    b) Der Standort für den Süd-östlichen Asurik befindet sich in Aurey, Aurora.
    c) Der Standort für den Süd-westlichen Asurik ist vakant.
    d) Der Standort für den Nord-westlichen Asurik befindet sich in Irowa, Heijan.
    2) Die zuständigen Küstenschutz-Behörden der Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet sich gegenseitig zu unterstützen.
    3) Für Unwetter werden vier Warnstufen sowie eine für tropische Wirbelstürme festgeschrieben. Im Fall der höchsten Warnstufe oder eines Wirbelsturmes sind die Seenotrettungskräfte aller Anrainer in Alarmbereitschaft zu versetzen.
    4) alle Daten der Wettererfassung laufen in den vernetzten Zentralen der Seenotrettung zusammen und werden von den Experten ausgewertet und an alle Unterzeichnerstaaten weitergeleitet.


    Artikel 2. Freiheit des Welthandels
    Die Unterzeichnerstaaten stimmen grundsätzlich darüber ein, dass die Freihet des Handels gewährleistet werden muss.
    1) Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich den Handel zu schützen und in Folge daraus auch zu überwachen.
    2) Von besonderem Interesse sind hierbei das Meer der Stille, die Astorisch-Jadarische Meerenge, die Meehrengen zwischen Salvagiti und Astor, die Meerenge zwischen Aurora und Salvagiti, sowie die Meerenge zwischen Harnar und Nerica.
    3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit den Staaten die diese Meerengen kontrollieren in ständigen Verhandlungen zu sein sofern diese Interesse haben.
    4) Die Unterzeichnerstaaten können ein Embargo, das heisst eine Schließung einer kontrollierten Meerenge in den Asurik gegenüber einen oder mehrere Staaten verhängen. Hierfür ist eine einfache Meerheit notwendig.


    Artikel 3. Der Ökologische Schutz des Asurik
    1) Die Vertragsunterzeichner verpflichten sich keine, Schiffsabwasser, belastete Abwasser, sonstwie kontaminiertes Wasser, Plastik, Metalle insbesondere Schwermetalle in den Asurik zu leiten.
    2) Das illegale Ablassen von Ölen ist untersagt.
    3) Schiffseigner die unter Flagge der Vertragspartner fahren werden mit Busgeldern belegt.
    4) Schiffe von Schiffseigner unter Flagge von Nichtunterzeichnerstaaten werden beschlagnahmt.
    5) Die Vertragspartner verpflichten sich Fangquota festzulegen die der Natur die Möglichkeit geben zu regenerieren. Auf besondere kulturelle Eigenenheiten ist hierbei zu achten es ist jedoch darauf zu achten, dass jeder Maß hält.


    Artikel 4. Piraterie und anderes Unrecht
    Die Vertragspartner verpflichten sich bei der Bekämpfung der Piraterie und anderer Verbrechen eng zusammenzuarbeiten. Sollte ein Staat alleine diese Verpflichtung nicht erfüllen können, sind die anderen Staaten auf formlose Anfrage hin zu Beistand verpflichtet.


    Artikel 5. Die Groß-Asurische Wohlstandssphäre
    Artikel 5 steht nur Staaten offen, die auch alle anderen Artikel unterschrieben und ratifiziert haben.
    1) Mit dem Willen Frieden im Asurik zu erhalten beschießen die Anrainer mit diesem Artikel, dass ein Angriff auf einen der Anrainer eine Destabilisierung der gesamten Großregion bedeutet.
    Die Reaktion, die erfolgt, ist in der Form, dass die weiteren Vertragspartner dem Angegriffenen Beistand in Form von humanitärer, diplomatischer oder finanzieller Untersützung leisten können, falls ein entsprechendes Gesuch an sie gestellt wird. Bei weiter anhaltenden Aggressionen gegenüber dem angegriffenen Anrainer, kann auch militärischer Beistand erfolgen.
    2) Die Anrainer stimmen generell darüber ein, Handelshemmnisse abzubauen.
    3) Die Anrainer streben gegenseitige Zollfreiheit an.


  • Liest sich den Entwurf durch und macht sich einige Notizen


    Gegenseitige Zollfreiheit unterstützt mein Ministerium. Insgesamt eine gute Idee und wie können nur hoffen, dass alle Vertragsparteien damit einverstanden ist.

  • Hiroto: Auch das Umweltministerium unterstützt diesen Vertrag, die Umweltschutzbedingungen sind wichtig und es ist gut das ein Verstoß hart bestraft wird.


    Haru: Natürlich würde auch das Arbeitsministerium einen solchen Vertrag unterstützen, schließlich bringt der Welthandel und die Seenotrettung gute und sichere Arbeitsplätze.

    links Haru, rechts Hiroto
    Leiter der Organisation für Behinderte und
    Siamesische Zwillinge in Heijan


    Minister für Arbeit und Umwelt a.D
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