Erstes Gesetz zur Änderung des Strafrechts
§1 - Allgemeines
1. Dieses Gesetz ändert das Strafgesetz.
2. Es ist nur für die angegebenen, zu ändernden Paragraphen des Strafgesetzes.
§2 - Zweck
Der § 45f (Inzucht) des Strafrechts wird ersatzlos gestrichen.
§3 - Änderung und Inkrafttreten.
1. Dieses Gesetz kann nur durch ein Reichsgesetz geändert werden.
2. Es tritt mit einer Verkündung in Kraft.
Liebe Kollegen,
es ist so, dass Inzucht im Kaiserhaus zu einem gewissen Maße normal ist, nehmen wir die Verbindung des Kaiserhauses mit den Fujiwara als Beispiel.
Somit ist der Paragraph 45f nicht mit unserer Kultur vereinbar. Deshalb müssen wir ihn streichen.