[Yubin posuto] Poststelle Burg Tsubasa
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Die Daimyatsverwaltung von Masata lädt den amtierenden Daimyo zu einen Besuch auf Masata ein
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Katô-BakufuOji-sama
hiermit bitte ich um das Vergnügen Eurer Teilnahme an eine Teezeremonie am kommenden Samstag, den 7.April 2018 in der Burg Akyoto.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
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Kato Keiichi
Seii Taishôgun -
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Katô-BakufuAn den Daimyô des Han Nishikaze Toranaga Katsumoto-sama
Oji-sama,
hiermit lade ich Euch nebst Gemahlin zum großen Festbankett zur Übernahme des Shôgunats am 15.11.2018 nach Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. ein. Ich hoffe auf die Ehre Eures Erscheinens.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
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Katô Keiichi
Seii Taishôgun -
Zitat
Grossvater,
Die Volksversammlung hat nachfolgendes Gesetz einstimmig angenommen. Wir bitten um Verkündung des Gesetzes.
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Zitat
Niederlassungsgesetz
Art. 1. Niederlassung
a) Die heijanisch-stämmigen Bürger erhalten das uneingeschränkte Niederlassungsrecht in Nishikaze.
b) Eta-Personen erhalten ein eingeschränktes Niederlassungsrecht in Nishikaze.
c) Als Eta gelten Personen aus den Kolonien, Schutzgebieten, Überseegebieten sowie aus dem Ausland.Art. 2. Eta
a) Eta Personen dürfen sich in Nishikaze niederlassen, wenn Sie 20'000.00 Koku in hinterlegen.
b) Vorbestrafte Personen und Personen, welche gegen das Niederlassungsgesetz verstossen haben, erhalten keine Niederlassungsbewilligung.Art. 3. Entzug Niederlassungsbewilligung
Eta Personen verlieren ihr Niederlassungsrecht, nach einer rechtskräftigen Verurteilung oder wenn Sie Sozialhilfe oder andere staatliche Mittel beziehen.Art. 4 Ausschaffung
Personen welche kein Niederlassungsrecht besitzen, werden aus Nishikaze ausgeschafft.Art. 5 Einreiseverbot
Ausgeschaffte Personen werden mit einem 5 bis 15-monatigen Einreiseverbot belegt.
Eine erneute Niederlassung ist untersagt. -
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Katô-BakufuAn Toranaga Mariko-dono!
Hiermit wird Euch die Gnade einer Audienz für den 27. August 2019 gewährt.
26. Mai 2019; Jahre 7. der Regierung des Saisei-Tennô.
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Katô Keiichi
Seii Taishogun
Oberbefehlshaber der MarineGeschreiben im Jahr 2. der Akyoto-Zeit.
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Zitat
Gesetz über den Erhalt und die Förderung der Wehrfähigkeit.
Art. 1 Allgemein
Jeder Bürger von Nishikaze, welche nicht den Streitkräften angehört, ist verpflichtet zweimal im Jahr an einer Übung zum Erhalt und der Förderung der Wehrfähigkeit teilzunehmen. Der Erhalt der Wehrfähigkeit hat den Erfordernissen der Streitkräfte zu genügen und dient im Interesse der Reichsverteidigung.Art. 2 Kosten
Die Kosten zum Erhalt und der Förderung der Wehrfähigkeit wird durch die Verwaltung übernommen.Art. 3 Verein
Vereine, welche den Zweck haben die Wehrfähigkeit zu erhalten und fördern, werden steuerlich begünstigt.Art. 4 Termine
Die Verwaltung wird fünfmal im Jahr, einen Termin bekannt geben, zum Zweck des Erhalts und der Förderung der Wehrfähigkeit. Zwei dieser Termine sind zwingend zu besuchen.Art. 5 Nichterfüllung
Die Nichterfüllung wird mit einer Geldstrafte von 1'000.00 Koku gebüsst. -
Zitat
Art. 1 Allgemmein
Jeder Mitglieder der Regierung, der Verwaltung und der Volksversammlung hat den nachfolgenden Eid zu leisten. Falls der Eid nicht geleistet wird, ist die Ernennung nichtig.Art. 2 Eidesformel
Ich schwöre und gelobe beim Namen der grossen erlauchten Göttin Amaterasu und allen heiligen Kami dem Daimyo von Nishikaze und Oberhaupt des Clans Toranaga treu und ergeben zu dienen, jeden Schaden von Ihm und dem Daimyat Nishikaze abzuwenden und es zu verteidigen. Ich schwöre und gelobe, die Pflichten, welcher mir mein Daimyo und mein Amt auferlegen, mit aller Gewissenheit und Treue zu erfüllen und die Gesetze des Daimyats Nishikaze zu befolgen. -
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Naikaku Sori DaijinToranaga-Daimyô,
Hiermit lade ich Euch zu einem Gespräch in die Kantei ein. Die kaiserliche Regierung möchte mit Ihnen über die Religionsgesetzgebung in Ihrem Han sprechen.
Hochachtungsvoll,
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Toyotomi no Takumi
Naikaku Sori Daijin
Daijo Daijin
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