Beiträge von Nijō Kinji

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    Sūmitsu-in


    Shiota-dono,


    Hiermit teile Ich Ihnen mit, dass der Sūmitsu-in seiner himmlischen und kaiserlichen Majestät empfohlen hat die neu eigereicht Satzung für die Hauptstadt Saizū zu genehmigen.





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    Nijō Kinji

    Sūmitsu-in gichō

    Dainagon



    Kaiserliche Haupt- und Residenzstadt Saizū-miyako den 3 Tag des 10 Monats im Jahre 10 HIROHITO


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    Nijō leistet dem Landsitz der Familie mal wieder einen Besuch ab. Die Pflichten der Hauptstadt ließen dies nur selten zu aber nun war es wieder an der Zeit etwas Seeluft zu atmen und auch persönlich den Bericht der Verwalter entgegen zu nehmen.

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    Das Landanwesen der Familie Nijō in Kinsai. Einst war dies der Stammsitz des Bukezweigs der Nijō-Familie.

    Der Landsitz liegt malerisch an der Küste und bietet einen atemberaubenden Blick auf das endlose Meer. Die Architektur des Anwesens kombiniert traditionelle fusōische Baukunst mit Elementen, die den Einfluss der natürlichen Umgebung betonen. Geschwungene Dächer, kunstvolle Holzschnitzereien und weitläufige Veranden laden dazu ein, die Schönheit der Küstenlandschaft zu genießen.




    nickt zustimmend. Er verlässt kurz den Raum, um den Kriegsminister Prinz Marihito mit dem Handy an zu rufen und ihn zu Bitten an der Sitzung teilzunehmen.

    Auf Grund der militärischen Auseinandersetzung zwischen Astor und der Ratelon wird eine Dringlichkeitssitzung des Kronrates einberufen.


    Ehrenwerteste Mitglieder des Kronrates,


    ich habe diese Dringlichkeitssitzung einberufen, um mit Ihnen über den eskalierenden Konflikt zwischen den Astor Gasshūkoku und der Demokratischen Union Ratelon zu sprechen. Auch wenn dieser Konflikt uns fern liegt, so kann er massiven Einfluss auf den internationalen Handel und den Asurikraum haben. Wir müssen Heika deshalb einen vernünftigen Standpunkt in dieser Angelegenheit darlegen.

    Ich bitte Sie nun Ihre Standpunkte, Auffassungen und Interpretationen der Lage darzustellen.

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    Sūmitsu-in


    Eure kaiserliche Majestät,


    Euer Sūmitsu-in empfiehlt Euch nach eingehender Prüfung und Zustimmungen durch Kokkai und Jōin den Erlass des Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung).


    Im Namen des Sūmitsu-in gezeichnet Euer sehr ergebener Untertan,


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    Nijō Kinji

    Sūmitsu-in gichō

    Dainagon



    第二次憲法改正法 Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung)


    Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen

    Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.



    Artikel 2 Neufassung des Artikels 24

    Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst:


    Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs, Vertretern der kaiserlichen Universitäten sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Alle Kazoku-Titelträger ab dem vollendeten 21. Lebensjahr haben einen ständigen und erblichen Sitz in der Kammer. Die Vertreter der kaiserlichen Universitäten verlieren mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt die Mitgliedschaft. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden. Kazoku-Titelträger verlieren mit Aberkennung des Adelstitels ihre Mitgliedschaft.


    Artikel 3 Streichung des Artikel 26

    Der Artikel 26 der Verfassung wird ersatzlos gestrichen.


    Artikel 4 Nummerierung der nachfolgenden Artikel

    Trotz Streichung des Artikel 26 behalten die nachfolgenden Artikel Ihre Nummerierung bei.