Erhebt sich beim Eintreffen des Prinzen und verneigt sich.
Denka, willkommen, wir danken Ihnen, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind.
Erhebt sich beim Eintreffen des Prinzen und verneigt sich.
Denka, willkommen, wir danken Ihnen, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind.
nickt zustimmend. Er verlässt kurz den Raum, um den Kriegsminister Prinz Marihito mit dem Handy an zu rufen und ihn zu Bitten an der Sitzung teilzunehmen.
Auf Grund der militärischen Auseinandersetzung zwischen Astor und der Ratelon wird eine Dringlichkeitssitzung des Kronrates einberufen.
Ehrenwerteste Mitglieder des Kronrates,
ich habe diese Dringlichkeitssitzung einberufen, um mit Ihnen über den eskalierenden Konflikt zwischen den Astor Gasshūkoku und der Demokratischen Union Ratelon zu sprechen. Auch wenn dieser Konflikt uns fern liegt, so kann er massiven Einfluss auf den internationalen Handel und den Asurikraum haben. Wir müssen Heika deshalb einen vernünftigen Standpunkt in dieser Angelegenheit darlegen.
Ich bitte Sie nun Ihre Standpunkte, Auffassungen und Interpretationen der Lage darzustellen.
Die neue Grosskanzlerin meldet sich bei seiner kaiserlichen Majestät zwecks der Besprechnung der Kabinettsliste zur Audienz.
Für die Audienz wurde alles Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen..
Die Audienz zur Ernennung der Großkanzlernin und der Minister wird vorbereitet.
Nijō hat ebenfalls eine Einladung erhalten und trifft ein.
Seine Majestät erwarten dann Ihre Vorschläge.
Yasutake-dono, Minister Nijō am Apparat. Hof gratuliert Ihnen zur Wahl und seine kaiserliche Majestät haben entscheiden Ihnen die Großkanzlerschaft anzubieten und Sie mit der Bildung eines Kabinetts zu betrauen.
das Telefon klingelt.
Zur Audienz ist Tanaka Wakanohana-san erschienen.
Im großen Staatssaal findet die Audienz für Tanaka Wakanohana statt.
Dann wünsche Ich Ihnen gutes gelingen.
deutet ebenfalls eine Verbeugung an.
vor der Türe gratuliert ihr Nijō.
Ich gratuliere zur Ernennung, Yasutake-kakka.
Zur Audienz sind Yasutake Konika-san erschienen
hier findet die Audienz für Yasutake Konika statt.
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Sūmitsu-in
Eure kaiserliche Majestät,
Euer Sūmitsu-in empfiehlt Euch nach eingehender Prüfung und Zustimmungen durch Kokkai und Jōin den Erlass des Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung).
Im Namen des Sūmitsu-in gezeichnet Euer sehr ergebener Untertan,
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Nijō Kinji
Sūmitsu-in gichō
Dainagon
第二次憲法改正法 Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung)
Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen
Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.
Artikel 2 Neufassung des Artikels 24
Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst:
Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs, Vertretern der kaiserlichen Universitäten sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Alle Kazoku-Titelträger ab dem vollendeten 21. Lebensjahr haben einen ständigen und erblichen Sitz in der Kammer. Die Vertreter der kaiserlichen Universitäten verlieren mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt die Mitgliedschaft. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden. Kazoku-Titelträger verlieren mit Aberkennung des Adelstitels ihre Mitgliedschaft.
Artikel 3 Streichung des Artikel 26
Der Artikel 26 der Verfassung wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 4 Nummerierung der nachfolgenden Artikel
Trotz Streichung des Artikel 26 behalten die nachfolgenden Artikel Ihre Nummerierung bei.
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Fusō Teikoku
Stimmen Sie dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?
[5] Hai (Ja)
[_] Iie (Nein)
[_] Fusanka (Enthaltung)
Ehrenwerte Ratgeber,
Dann überweisen wir den Gesetzesvorschlag mit dem Änderungsvorschlägen an den Daijō-kan zurück.
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Fusō Teikoku
Stimmen Sie der Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung zu?
[5] Hai (Ja)
[_] Iie (Nein)
[_] Fusanka (Enthaltung)
Saionji-kakka, Toyama-dono, Höchstes Haus,
Vakant ist in diesem Falle so zu verstehen, dass das Stimmrecht des betreffenden Mitgliedes in Schwebe gesetzt wird und vorübergehend, bis zur Aufhebung der Vakanz der Stimme, nicht mehr in das Stimmenvolumen des Hauses zählt.
Eine Aufhebung der Vakanz soll per Antrag des betroffenen Mitglied erfolgen.