Zur Audienz ist Tanaka Wakanohana-san erschienen.
Beiträge von Nijō Kinji
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Im großen Staatssaal findet die Audienz für Tanaka Wakanohana statt.
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Dann wünsche Ich Ihnen gutes gelingen.
deutet ebenfalls eine Verbeugung an.
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vor der Türe gratuliert ihr Nijō.
Ich gratuliere zur Ernennung, Yasutake-kakka.
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Zur Audienz sind Yasutake Konika-san erschienen
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hier findet die Audienz für Yasutake Konika statt.
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Sūmitsu-in
Eure kaiserliche Majestät,
Euer Sūmitsu-in empfiehlt Euch nach eingehender Prüfung und Zustimmungen durch Kokkai und Jōin den Erlass des Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung).
Im Namen des Sūmitsu-in gezeichnet Euer sehr ergebener Untertan,
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Nijō Kinji
Sūmitsu-in gichō
Dainagon
第二次憲法改正法 Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung)
Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen
Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.
Artikel 2 Neufassung des Artikels 24
Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst:
Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs, Vertretern der kaiserlichen Universitäten sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Alle Kazoku-Titelträger ab dem vollendeten 21. Lebensjahr haben einen ständigen und erblichen Sitz in der Kammer. Die Vertreter der kaiserlichen Universitäten verlieren mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt die Mitgliedschaft. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden. Kazoku-Titelträger verlieren mit Aberkennung des Adelstitels ihre Mitgliedschaft.
Artikel 3 Streichung des Artikel 26
Der Artikel 26 der Verfassung wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 4 Nummerierung der nachfolgenden Artikel
Trotz Streichung des Artikel 26 behalten die nachfolgenden Artikel Ihre Nummerierung bei.
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Fusō Teikoku
Stimmen Sie dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?
[5] Hai (Ja)
[_] Iie (Nein)
[_] Fusanka (Enthaltung)
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Ehrenwerte Ratgeber,
Dann überweisen wir den Gesetzesvorschlag mit dem Änderungsvorschlägen an den Daijō-kan zurück.
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Fusō Teikoku
Stimmen Sie der Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung zu?
[5] Hai (Ja)
[_] Iie (Nein)
[_] Fusanka (Enthaltung)
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Saionji-kakka, Toyama-dono, Höchstes Haus,
Vakant ist in diesem Falle so zu verstehen, dass das Stimmrecht des betreffenden Mitgliedes in Schwebe gesetzt wird und vorübergehend, bis zur Aufhebung der Vakanz der Stimme, nicht mehr in das Stimmenvolumen des Hauses zählt.
Eine Aufhebung der Vakanz soll per Antrag des betroffenen Mitglied erfolgen.
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Saionji-kakka, Höchstes Haus,
Mit großer Betrübnis habe ich festgestellt, das so manche höchst ehrenwerte Mitglieder dieser Kammer zu oft bei Abstimmungen fehlen und somit den Geschäftsgang des Jōin in unangemessener Weise verzögern. Dem muss Abhilfe geschaffen werden um das reibungslose Funktionieren des Staatsgefüges zu gewährleisten.
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Saionji-kakka,
Ich stelle folgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung.
Geschäftsordnungsänderungsantrag,
Der Antragssteller möchte folgenden Punkt der Geschäftsordnung des Jōin ändern:
- In §3 möge ein Absatz hinzugefügt werden, wodurch der Präsident des Oberhauses ermächtigt wird, die Stimme eines Mitgliedes wegen regelmäßiger Nichtteilnahme am Geschäftsgang des Oberhauses für Vakant zu erklären.
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Ehrenwerte Ratgeber,
Zudem können wir ein neues Mitglied Yoshimura Gyoshin -dono in diesem höchstehrenwerten Gremium begrüßen.
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Ehrenwerte Ratgeber,
Seine Majestät haben angeordnet, dass wir ihn über ein Gesetz zur Änderung der Verfassung beraten sollen. Hierbei sei dazugesagt, dass dies noch kein fertig beschloßenen gesetz ist, sodnern eine Kabinettsvorlage.
第二次憲法改正法 Dai Ni-ji Kenpō kaisei-hō (Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung)
§1 Allgemeine Bestimmungen
Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.
§2 Neufassung des Artikels 24
Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst:
Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs, Vertretern der kaiserlichen Universitäten sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Alle Kazoku-Titelträger ab dem vollendeten 21. Lebensjahr haben einen ständigen und erblichen Sitz in der Kammer. Die Vertreter der kaiserlichen Universitäten verlieren mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt die Mitgliedschaft. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden. Kazoku-Titelträger verlieren mit Aberkennung des Adelstitels ihre Mitgliedschaft.
§3 Streichung des Artikel 26
Der Artikel 26 der Verfassung wird ersatzlos gestrichen.
§4 Nummerierung der nachfolgenden Artikel
Trotz Streichung des Artikel 26 behalten die nachfolgenden Artikel Ihre Nummerierung bei.
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Anschließend bespricht Nijō mit Yoshimura was das Anliegen des Ministers sei.
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中務省|Nakatsukasa-shō|Ministerium für Zentrale Angelegenheiten
Toranaga Katsumoto -sama,
Hiermit wird Ihnen durch seine kaiserliche Majestät, den Ōkimi am 25. November. 2022 um 14:00 Uhr eine Privataudienz gewährt. Bei der Audienz besteht Uniformspflicht.
gezeichnet
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Nijō Kinji
Nakatsukasa-kyō
Kaiserliche Haupt- und Residenzstadt Saizū-miyako den 23 Tag des 11 Monats im Jahre 8 HIROHITO, das dem 2.322 Jahr nach der Thronbesteigung des Großkönigs Ninigi entspricht.
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nickt zur Begrüßung zu.
Willkommen Yoshimura-sensei, bitte nehmen Sie Platz, möchten Sie einen Tee?
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中務省|Nakatsukasa-shō|Ministerium für Zentrale Angelegenheiten
Yoshimura-sensei,
Ich lade Sie hiermit für den 26.09. um 14:00 Uhr in das Ministerium ein, um mit Ihnen über eine Mitgliedschaft im Sūmitsu-in zu sprechen. Bitte zeigen Sie dieses Schreiben am Palastzugang, um Eintritt zu erhalten.
gezeichnet
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Nijō Kinji
Nakatsukasa-kyō
Kaiserliche Haupt- und Residenzstadt Saizū-miyako den 23 Tag des 9 Monats im Jahre 8 HIROHITO, das dem 2.322 Jahr nach der Thronbesteigung des Großkönigs Ninigi entspricht.
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Waldmannsdank.
Und so begibt er sich mit auf die Pirsch.