Beiträge von Takimoto Hiroto & Haru

    Haru: Erhabener Sohn des Himmels, Abkömmling der Götter, Ich schwöre Euch dies bei meinem Schwerte und meiner Ehre!


    Hiroto: Erhabener Sohn des Himmels, Abkömmling der Götter, Ich schwöre Euch dies bei meinem Schwerte und meiner Ehre!

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    Shugiin



    I. Wahlgang



    Wählen Sie Toyotomi no Takumi (SHO) zum Naikaku Sori Daijin und Daijo Daijin?


    [72] Hai (Ja)
    [_] Iie (Nein)
    [_] Fusanka (Enthaltung)



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    Shugiin



    I. Wahlgang



    Wählen Sie Toyotomi no Takumi (SHO) zum Naikaku Sori Daijin und Daijo Daijin?


    [72] Hai (Ja)
    [_] Iie (Nein)
    [_] Fusanka (Enthaltung)



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    Zitat

    Original von Kido Takeshi


    Der Besuch wird stattgegeben und man empfängt den Unweltminister an der Baustelle


    Takimoto-dono, es ist mir eine Ehre Sie hier willkommen zu heißen auf den Minami no Shima. Was kann ich für Sie tun?


    Wir müssen ihnen Danken, danke für diesen Empfang. Ein Tee, für den Anfang genügt.

    *So* 8o garnicht mitbekommen *So*
    Heijan muss gegen jeden Feind gerüstet sein und manchmal ist die Not groß und unser Vaterland hat sich mit eiserner Hand zu verteidigt. Für einen Ernstfall ist dieses Gesetzt, mit dem Werk-Kriegsgesetzt lässt sich noch in jeder Zeit des Krieges die letzte Kraft mobilisieren, daher bittet unsere Regierung die ehrenwerten Daimyo um die Unterstützung in dieser Sache.

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    ____________________________________________
    Abstimmung über das Werk-Kriegsgesetz


    Stimmen Sie dem Werk-Kriegsgesetz in der vorliegenden Form zu?


    [156] Hai (Ja)
    [_] Iie (Nein)
    [_] Fukunde (Enthaltung)


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    Haru:Hohes Haus, werte Abgeordnete
    Seit einiger Zeit herrscht nun schon der Kriegszustand, in unserem Land. Im Krieg kann unsere Nation immer massiven Angriffen ausgesetzt werden, die ihre Chancen auf Sieg oder zumindest dem Status Quo auf ein Kleines minimieren, sei es ein massiver Angriff gegen unsere Streitkräfte, ein ziviles Bombardemon oder im schlimmsten Fall ein Atomschlag. Dieses Gesetz wird uns helfen, in so einem Krisenfall, während des Kriegszustandes genug Resourcen zur Verteidigung zu haben und den kampf zu halten. Wenn unsere Nation, schwerst bedroht ist, so müssen wir teilweise zu drastischen Mitteln, wie eine Regulierung von Firmen greifen.


    Hiroto: Daher bitten wir, um die Zustimmung zum Gesetzesantrag für das Werk-Kriegsgesetzes.

    Werk-Kriegsgesetz


    §1 Allgemeines
    (1) Dieses Gesetz regelt die Fabrik,- und Werksarbeit in der Zeit, in der Ausnahmezustand durch einen Krieg herrscht.


    §2 Die Arbeiterschaft
    (1) Jeder Arbeiter eines Betriebes ist zur regulären Arbeit verpflichtet.
    (2) Jedem Arbeiter mit Kriegsangehörigen, in seiner Familie werden 7 weitere Tage Urlaub im Jahr gestattet.


    §3 Kriegswichtige Betriebe
    (1) Die Streitkräfte respektive die Militärministerien, das Reichsarbeitsministerium sowie der Shôgun und der Premierminister, haben das Recht Betriebe als kriegswichtig einzustufen.
    (2) Kriegswichtige Betrieben haben ihre Abgaben entweder an die Bevölkerung oder direkt an den Staat zu leisten, wenn das Bakufu, der Premierminister oder das Shugiin und das Kizokuin es so bestimmen.
    (3) Kriegswichtige Betriebe dürfen staatlich reguliert werden.
    (4) Arbeiter kriegswichtiger Betriebe, dürfen in Kriegszeiten geleistete Überstunden nicht einklagen oder Auszahlen lassen.
    (5) Arbeiter Kriegswichtige Betriebe werden 10 zusätzliche Urlaubstage gestattet, der Arbeitgeber darf sie jedoch in ihrer Urlaubszeit trotzdem anfordern.
    (6) Nach Aufhebung des Kriegszustandes und einem Friedensschluss, wird die Kriegswichtigkeit eines Betriebes automatisch aufgehoben.


    §4 Embargo im Kriegsfall
    (1) Handel oder Vertrieb mit und beim Feind oder einer Organisation, die diesen unterstützt, ist strengstens untersagt und wird mit Freiheitsstrafe geahndet.


    §5 Arbeitsverpflichtung
    (1) Heijanische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ab den 17. bis zum 65. Lebensjahr können bei Bedarf für die Arbeit in kriegswichtigen Betrieben oder sonstigen Arbeitsdiensten zwangsverpflichtet werden.


    §6 Inkrafttreten
    (1) Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.


    Das Ministerium für Arbeit und Umwelt bittet um Aussprache und Abstimmung dieses Entwurfes[I]