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国会|Kokkai
Stimmen Sie dem Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?
[288] Hai (Ja)
[_] Iie (Nein)
[_] Fusanka (Enthaltung)
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国会|Kokkai
Stimmen Sie dem Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?
[288] Hai (Ja)
[_] Iie (Nein)
[_] Fusanka (Enthaltung)
憲法改正法 Kenpō kaisei-hō (Gesetz zur Änderung der Verfassung)
§1 Allgemeine Bestimmungen
Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.
§2 Einführung einer Präambel
Folgende Präambel wird der Verfassung voran gestellt.
Nachdem wir durch die Tugend und den Ruhm Unserer Vorfahren den Thron bestiegen haben, der seit ewigen Zeiten Unserer Dynastie angehörte, in dem Wunsch, die geistigen und sittlichen Fähigkeiten Unserer geliebten Untertanen zu fördern und zu erhalten, wie es schon die liebevolle Fürsorge Unserer Vorfahren war, in der Hoffnung, das Gedeihen des Staates in Übereinstimmung und mit der Hilfe Unseres Volkes zu fördern, verkünden Wir hiermit in Bestätigung der alten Sitten und Gebräuche die Verfassung des Fusō Teikoku.
Wir haben von Unseren Vorfahren die Herrscherrechte ererbt und werden dieselben Unseren Nachfolgern hinterlassen; weder Wir noch sie werden in Zukunft jemals verfehlen, sie in Übereinstimmung mit der Verfassung, die hiermit gewährt wird, auszuüben.
Wir erklären hierdurch, dass Wir die Rechte und das Wohl des Volkes schützen und achten wollen und ihm den Genuss derselben innerhalb der Verfassung und des Gesetzes sichern werden.
Unser Daijō-kan wird in Unserem Namen verantwortlich für die Ausführung der neuen Verfassung sein, und Unsere gegenwärtigen und zukünftigen Untertanen nehmen für immer die Verpflichtung zur Treue gegenüber der neuen Verfassung auf sich.
§3 Ersetzung der Bezeichnung >>Großkönig<< durch >>Kaiser<<
Nachfolgend wird festgelegt, dass in allen Artikel, in denen die Bezeichnung >>Großkönig<< Anwendung findet, mit Ausnahme der Überschrift des Kapitel Eins und des Artikels Eins, dieser durch die Bezeichnung >>Kaiser<< ersetzt wird.
§4 Erweiterung des Artikels 5 der Verfassung
Der Artikel 5 der Verfassung wird um folgende Sätze ergänzt.
Der Kaiser erlässt die zur Ausführung der Gesetze, zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens und der öffentlichen Ordnung und zur Beförderung der Wohlfahrt der Untertanen erforderlichen Verordnungen oder befiehlt den Erlass derselben. Solche Verordnungen dürfen jedoch in keiner Weise ein bestehendes Gesetz ändern.
§5 Neufassung des Artikels 7
Der Artikel 7 der Verfassung wird folgend neu gefasst.
Der Kaiser kann im Falle eines dringenden Bedürfnisses zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder zur Beseitigung eines öffentlichen Notstandes, kaiserliche Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Näheres regelt ein Gesetz.
§6 Umbenennung der Sangiin (Rätekammer)
Die Sangiin wird in 上院 Jōin (Oberhaus) umbenannt. Ferner wird in allen Artikeln der Verfassung der Begriff >>Sangiin<< durch >> Jōin<< ersetzt.
§6 Neufassung des Artikels 24
Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst.
Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Fürsten und Markgrafen haben einen ständigen Sitz in der Kammer. Die Träger sonstiger Kazoku-Titel sind in die Rätekammer wählbar. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden.
§7 Neufassung des Artikel 26
Der Artikel 26 der Verfassung wird folgend neu gefasst.
Die Sangiin wird auf 4 Monate von allen wahlberechtigten Kazoku gewählt. Näheres wird durch Gesetz bestimmt.
§8 Neufassung des Artikels Artikel 29
Der Artikel 29 wird folgend neu gefasst.
Die Kokkai wird auf 4 Monate von allen wahlberechtigten adeligen und bürgerlichen Untertanen gewählt. Näheres wird durch Gesetz bestimmt.
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国会|Kokkai
Stimmen Sie dem Gesetz zur Änderung der Verfassung in der vorliegenden Fassung zu?
[_] Hai (Ja)
[_] Iie (Nein)
[_] Fusanka (Enthaltung)
Hohes Haus,
Hiermit schließe ich die Aussprache, da kein Debattenbedarf besteht.
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国会|Kokkai
〒 00-675-15
最大都|Saizū-miyako
Hiermit wird Nijō Yoshimoto-kun nach §7 (3) der Geschäftsordnung das Mandat aberkannt. Nach § 7 (2) der geschäftsordnung gilt die Fraktion der Dake Fusō als erloschen.
山東 明仁
Santō Akihito
Kokkai-gichō
最大都 20. Tag | 10. Monat | 6. Jahr HIROHITO
Hohes Haus,
der ehrenwerte Minister für die Zeremonien Konoe-dono erhält das Wort.
憲法改正法 Kenpō kaisei-hō (Gesetz zur Änderung der Verfassung)
§1 Allgemeine Bestimmungen
Die Verfassung wird nur in diesen, im Gesetz ausdrücklich benannten Punkten, geändert.
§2 Einführung einer Präambel
Folgende Präambel wird der Verfassung voran gestellt.
Nachdem wir durch die Tugend und den Ruhm Unserer Vorfahren den Thron bestiegen haben, der seit ewigen Zeiten Unserer Dynastie angehörte, in dem Wunsch, die geistigen und sittlichen Fähigkeiten Unserer geliebten Untertanen zu fördern und zu erhalten, wie es schon die liebevolle Fürsorge Unserer Vorfahren war, in der Hoffnung, das Gedeihen des Staates in Übereinstimmung und mit der Hilfe Unseres Volkes zu fördern, verkünden Wir hiermit in Bestätigung der alten Sitten und Gebräuche die Verfassung des Fusō Teikoku.
Wir haben von Unseren Vorfahren die Herrscherrechte ererbt und werden dieselben Unseren Nachfolgern hinterlassen; weder Wir noch sie werden in Zukunft jemals verfehlen, sie in Übereinstimmung mit der Verfassung, die hiermit gewährt wird, auszuüben.
Wir erklären hierdurch, dass Wir die Rechte und das Wohl des Volkes schützen und achten wollen und ihm den Genuss derselben innerhalb der Verfassung und des Gesetzes sichern werden.
Unser Daijō-kan wird in Unserem Namen verantwortlich für die Ausführung der neuen Verfassung sein, und Unsere gegenwärtigen und zukünftigen Untertanen nehmen für immer die Verpflichtung zur Treue gegenüber der neuen Verfassung auf sich.
§3 Ersetzung der Bezeichnung >>Großkönig<< durch >>Kaiser<<
Nachfolgend wird festgelegt, dass in allen Artikel, in denen die Bezeichnung >>Großkönig<< Anwendung findet, mit Ausnahme der Überschrift des Kapitel Eins und des Artikels Eins, dieser durch die Bezeichnung >>Kaiser<< ersetzt wird.
§4 Erweiterung des Artikels 5 der Verfassung
Der Artikel 5 der Verfassung wird um folgende Sätze ergänzt.
Der Kaiser erlässt die zur Ausführung der Gesetze, zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens und der öffentlichen Ordnung und zur Beförderung der Wohlfahrt der Untertanen erforderlichen Verordnungen oder befiehlt den Erlass derselben. Solche Verordnungen dürfen jedoch in keiner Weise ein bestehendes Gesetz ändern.
§5 Neufassung des Artikels 7
Der Artikel 7 der Verfassung wird folgend neu gefasst.
Der Kaiser kann im Falle eines dringenden Bedürfnisses zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder zur Beseitigung eines öffentlichen Notstandes, kaiserliche Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Näheres regelt ein Gesetz.
§6 Umbenennung der Sangiin (Rätekammer)
Die Sangiin wird in 上院 Jōin (Oberhaus) umbenannt. Ferner wird in allen Artikeln der Verfassung der Begriff >>Sangiin<< durch >> Jōin<< ersetzt.
§6 Neufassung des Artikels 24
Der Artikel 24 der Verfassung wird folgend neu gefasst.
Die Erste Kammer der Dai-Gikai ist das Jōin (Oberhaus). Sie wird aus dem Adel des Kaiserreichs sowie aus Personen, welche vom Kaiser auf Lebenszeit berufen werden, gebildet. Fürsten und Markgrafen haben einen ständigen Sitz in der Kammer. Die Träger sonstiger Kazoku-Titel sind in die Rätekammer wählbar. Den Mitgliedern auf Lebenszeit kann die Mitgliedschaft durch den Kaiser aberkannt werden.
§7 Neufassung des Artikel 26
Der Artikel 26 der Verfassung wird folgend neu gefasst.
Die Sangiin wird auf 4 Monate von allen wahlberechtigten Kazoku gewählt. Näheres wird durch Gesetz bestimmt.
§8 Neufassung des Artikels Artikel 29
Der Artikel 29 wird folgend neu gefasst.
Die Kokkai wird auf 4 Monate von allen wahlberechtigten adeligen und bürgerlichen Untertanen gewählt. Näheres wird durch Gesetz bestimmt.
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国会|Kokkai
〒 00-675-15
最大都|Saizū-miyako
Hiermit wird Takatsukasa-sama das Rederecht in der Debatte um die Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. erteilt.
山東 明仁
Santō Akihito
Kokkai-gichō
最大都 16. Tag | 10. Monat | 6. Jahr HIROHITO
Hohes Haus,
Ich habe nie gesagt, dass meine Wähler tertiäre Bedeutung für mich haben. Diese Unterstellung weise ich von mir. Was ich hier anprangere ist eine gewollte und beabsichtigte Spaltung unseres Volkes durch Toranaga-kun.
Hohes Haus,
Als Untertan seiner himmlischen Majestät bin ich in aller erster Linie dem Ōkimi verpflichtetet, das werden Sie mir sicher zustimmen, Toranaga-kun, dann meinem Volk und meinem Land. Natürlich habe ich in besonderem Maße eine Verpflichtung meinen Wählern aus meinem Wahlkreis gegenüber, jedoch ist es unlauter das große Ganze außer Acht zu lassen.
Hohes Haus,
Das stimmt so nicht, wie gesagt, gesamt Fusō konnte durch die Leichtathletik WM profitieren. In einem Zentralstaat regionale Befindlichkeiten und Versäumnisse zu nutzen um die Stimmung aufzuwiegeln halte ich für mehr als bedenklich, je für geradezu unlauter.
Hohes Haus,
wenn die Tourismusstellen von Konshu es verschlafen haben sich zu präsentiere, ist das ein regionales Problem. Nichtsdestotrotz haben wir eine BIP-Steigerung erlebt und unser Land konnte sich der Welt präsentieren. Fusō hat also nur Gewinnen können.
Hohes Haus,
Konshu hat bezahlt und nichts erhalten, außer natürlich die Möglichkeit sich als Tourismusstandort zu präsentieren und als solcher internationale Aufmerksamkeit zu erhalten. Wahrlich Konshu hat nichts gewonnen. Aber den Sarkasmus bei Seite, die Darstellung von Toranaga-kun ist an dieser Stelle eine maßlose Übertreibung und weit fern der Realität.
Ja, auch wenn die Position des Nationalversammlungspräsidenten seien ganz eigenen Stress mit sich bringt.
Hohes Haus,
Toranaga-kun erhält das erste Wort zum Thema Kosten der Leichtathletikweltmeisterschaft.
Arigato.
setzt sich.
Wie geht es Ihnen?
Tritt auf seinen Kabinettskollegen zu.
Guten Abend, Shinta-dono.
betritt die Sakestube.
Ich danke Ihnen.
Hiermit ist die Sitzung geschlossen. Ich bitte Sie sich zur Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. zu erheben.
Eure himmlische Majestät, Nijô-sama,
ich nehme die Wahl an.
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Fusō Teikoku
Wahl des Präsidenten der Kokkai
[287] Santō Akihito (KF)
[_] Kaneka Sejii (FS)
[1] Fusanka (Enthaltung)
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Eure Majestät, Nijō-sama, Hohes Haus,
die Fraktion der Keika Fusō nominiert erneut meine Person als Präsidenten der Kokkei.