Fujibayashi-sama,
Artikel 4 der Verfassung ist aus Sicht des Klägers eine Art Schlüsselsatz der Rechtsordnung. Er ordnet nicht nur das erste Kapitel der Verfassung, sondern weist den Okimi darüber hinaus wörtlich als Oberhaupt des Reiches aus.
Fujibayashi-sama,
Artikel 4 der Verfassung ist aus Sicht des Klägers eine Art Schlüsselsatz der Rechtsordnung. Er ordnet nicht nur das erste Kapitel der Verfassung, sondern weist den Okimi darüber hinaus wörtlich als Oberhaupt des Reiches aus.
Suga erhebt sich:
Fujibayashi-sama,
der Kläger stellt zunächst keine weiteren Anträge.
Betritt sodann mit seinem Anwalt den Saal, verneigt sich förmlich und nimmt zunächst seinen Platz ein.
AN
最高裁|Saikō-Sai | Oberster Gerichtshof
〒 00-675-20
最大都 | Saizū-miyako
Tanaka Chiba
〒 00-743-28
最大都 | Saizū-miyako
21. Tag | 10. Monat | 6. Jahr HIROHITO
最大都|Saizū-miyako
ZWISCHEN | 間
TANAKA CHIBA
KLÄGER | 原告
UND
FUSO TEIKOKU
BEKLAGTER | 被告
Inhalt der Klageschrift
Anträge
Der Kläger beantragt: