Beiträge von Tanaka Sakura

    Dann wären wir jetzt bei:


    §1 Allgemeines
    (1) Politische Parteien sind eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit, auf die politische Willensbildung des Kaiserreich Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Parlament mitwirken wollen.
    (2) Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
    (3) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach den Gesetzen obliegenden Aufgaben.
    (4) Die Parteien wirken sie an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.
    (5) Eine Partei kann unter ihrem Namen klagen und verklagt werden.


    §2 Zulassung
    (1) Die Zulassung einer Partei erfolgt auf Antrag beim Innenministerium nach gründlicher Prüfung innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung sofern alle gesetzlichen Auflagen umgesetzt wurden.
    (2) Festgestellte Mängel sind schriftlich darzulegen.
    (3) Der Name einer Partei muß sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden; das gleiche gilt für die Kurzbezeichnungen die aus drei Buchstaben bestehen muß.
    (4) Die Partei muß eine ausreichende schriftliche Satzung und ein ausreichendes schriftliches Programm haben.
    (5) Mitgliederversammlung und Vorstand sind notwendige Organe der Partei.
    (6) Die Partei darf in Ihren Zielen nicht darauf ausgerichtet sein die verfassungsmäßige Grundordnung des Kaiserreich zu zerstören.
    (7) Gegen eine Verweigerung der Zulassung kann vor Gericht Widerspruch eingelegt werden der dann darüber befindet.


    §3 Aberkennung
    (1) Eine Partei kann Ihre Zulassung verlieren wenn sie die unter §2 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
    (2) Vor der Aberkennung der Zulassung erfolgt die Zusendung einer Mängelliste durch das Innenministerium mit einer 2 Wochen Frist in der die Mängel behoben sein müssen um der Aberkennung zu entgehen.
    (3) Gegen einen Beschluss zur Aberkennung der Zulassung kann vor Gericht Widerspruch eingelegt werden der dann darüber befindet.


    §4 Parteienfinanzierung
    (1) Parteien finanzieren sich aus staatlichen Mitteln und Spenden.
    (2) Es werden 2,5 Millionen Koku, nach jeder Wahl zum Parlament, an jede zugelassene Partei ausbezahlt die erfolgreich an den Wahlen teilgenommen hat.
    (3) Jede natürliche oder juristische Person darf im Jahr maximal 10.000 Koku anonym an eine Partei spenden, bei höheren Summen besteht Auskunftspflicht.

    Ich habe keine Einwände dagegen den 1 Monatstermin nicht einzuhalten.


    Dennoch muß ich darauf pochen das man SimOn das ansonsten ernst nimmt und eine Gesetzesmäßige Wahl abhält.


    Die Wahlankündigung ist inhaltlich leider inkorrekt.


    " Der Reichswahlleiter kündigt die Wahl vierzehn Tage vor dem Wahltag an mit der Aussage wie viele Sitze der zukünftige Shugiin hat."


    Wo genau ist die Anzahl der Sitze zu finden?


    "Von heute bis zum 16. Mai sei es jeder Person, die gemäß dem Gesetz berechtigt ist, sich wählen zu lassen, gestattet, ihre Kandidatur bekannt zu geben."


    Ist jetzt fragwürdig, weil "(2) An der Wahl können nur nach Parteiengesetz zugelassene Parteien teilnehmen."
    Hier von Personen zu sprechen die sich selbst als Kandidaten präsentieren ist irgendwo zwischen irreführend und falsch anzusiedeln.


    Außerdem spricht das Gesetz vom Wahltag und zielt auf Einzahl ab.



    Abschließend ergibt sich die interessante Farge wie eine Partei die mit einem Kandidaten antritt die Mehrheit erhalten will selbst wenn sie die Mehrheit der Stimmen bekommt?
    Ich reiche noch eine Liste mit 2 Kandidaten ein.

    Der HAI liegt am frühen Nachmittag 0,1 Prozent im Plus bei 12.4357Punkten - das Tageshoch. Das Tagestief markiert der Leitindex bei 12.414. Am Montag hatte er mehr als 400 Zähler oder 3,4 Prozent zugelegt, am Dienstag und Mittwoch jeweils minimale 0,1 Prozent; am Donnerstag dann 0,3 Prozent verloren.


    Am Markt schauen die Börsianer auf diverse Wachstumszahlen. Dabei dürften vor allem die aus dem verarbeitendem Gewerbe besonderer Beobachtung stehen.


    Der Aktienterminmarkt deutet auf eine unveränderte Handelseröffnung am Kassamarkt.

    Ich bin zu der Erkenntnis gelangt das wir das ganze Parteiengesetz dann nicht brauchen.
    Die Partei kann sich Ihren Wünschen gemäß organisieren wie Sie will, es gibt keine Spendenhöhe und ich denke die staatliche Förderung streichen wir einfach komplett.
    Da der §1 ebenfalls als ohne Auswirkung angesehen wird wüßte ich nicht warum wir diesbezüglich überhaupt etwas gesondert regeln sollten.


    Alles relevante dazu kann ansonsten ja in das Wahlgesetz gepackt werden.

    Ihr Einwand bezüglich Bob ist allerdings nur dann berechtigt wenn das Innenministerium seine Aufgaben vernachlässigt.
    Siehe dazu §1.


    Und das zweite zeigt doch schon mal deutlich wie ungleich die Chancen in Ihrer Welt verteilt sind. Ein reicher Mensch kann mit seinen Eigenmitteln gleich eine Partei sich hinstellen, Ihr armer Bauer Bob, der mal wirklich was bewegen will in der Politik, kann das eben nicht.
    Oder woher nimmt der in Ihrem Szenario das Geld für eine hochwertige Medienkampagne?

    Bei der Parteienfinanzierung geht es schlicht um Chancengleichheit.
    Das ist wie im Fußball, da wird am Ende auch derjenige Meister der das meiste Geld hat.
    Und wenn Sie wie da auch noch ein System etablieren das erfolgreiche Mannschaften mehr Geld bekommen als andere dann schaffen Sie einen Automatismus der mittelfristig dazu führt das immer die gleichen oben stehen. Damit wird aus einem System das anfangs vielleicht mal den sportlichen Erfolg als Grundlage hatte ein System des finanziellen Erfolges. Und bei Parteien wird aus politischem Erfolg ebenso finanzieller Erfolg.


    Wenn Sie die Parteienfinanzierung komplett öffnen dann schaffen Sie nebenbei auch noch der Korruption und Einflussnahme auf die Parteien Tür und Tor.


    Hinsichtlich der demokratischen Grundausrichtung der Parteien... Richtig, das kann gestrichen werden.


    Grundsätzlich möchte ich noch anfügen, und das lediglich zur Klarstellung damit es später keine Verwirrung gibt, das der Ratschlag des Großsekretärs natürlich immer Willkommen ist, er jedoch kein Mitglied der Reichsregierung ist und somit auch kein Stimmrecht hier genießt.

    Entwurf Parteiengesetz


    §1 Allgemeines
    (1) Politische Parteien sind eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit, auf die politische Willensbildung des Kaiserreich Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Parlament mitwirken wollen.
    (2) Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
    (3) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach den Gesetzen obliegenden Aufgaben.
    (4) Die Parteien wirken sie an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.
    (5) Eine Partei kann unter ihrem Namen klagen und verklagt werden.


    §2 Zulassung
    (1) Die Zulassung einer Partei erfolgt auf Antrag beim Innenministerium nach gründlicher Prüfung innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung sofern alle gesetzlichen Auflagen umgesetzt wurden.
    (2) Festgestellte Mängel sind schriftlich darzulegen.
    (3) Der Name einer Partei muß sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden; das gleiche gilt für die Kurzbezeichnungen die aus drei Buchstaben bestehen muß.
    (4) Die Partei muß eine ausreichende schriftliche Satzung und ein ausreichendes schriftliches Programm haben.
    (5) Mitgliederversammlung und Vorstand sind notwendige Organe der Partei.
    (6) Die Partei muß einen demokratischen Aufbau haben. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ jeder Partei.
    (7) Die Partei darf in Ihren Zielen nicht darauf ausgerichtet sein die verfassungsmäßige Grundordnung des Kaiserreich zu zerstören.
    (8) Gegen eine Verweigerung der Zulassung kann vor Gericht Widerspruch eingelegt werden der dann darüber befindet.


    §3 Aberkennung
    (1) Eine Partei kann Ihre Zulassung verlieren wenn sie die unter §2 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
    (2) Vor der Aberkennung der Zulassung erfolgt die Zusendung einer Mängelliste durch das Innenministerium mit einer 2 Wochen Frist in der die Mängel behoben sein müssen um der Aberkennung zu entgehen.
    (3) Gegen einen Beschluss zur Aberkennung der Zulassung kann vor Gericht Widerspruch eingelegt werden der dann darüber befindet.


    §4 Parteienfinanzierung
    (1) Parteien finanzieren sich aus staatlichen Mitteln und Spenden.
    (2) Es werden 2,5 Millionen Koku, nach jeder Wahl zum Parlament, an jede zugelassene Partei ausbezahlt die an den Wahlen teilgenommen hat.
    (3) Jede natürliche oder juristische Person darf im Jahr maximal 10.000 Koku an eine Partei spenden.

    Ausblick 2017


    Für das Geschäftsjahr 2017 rechnen wir im Konzern mit einem Anstieg der Gesamterlöse im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
    Bereinigt um Konsolidierungseffekte,vor allem durch die Entkonsolidierung der Aktivitäten in Yashiro, wäre das Wachstum höher und läge im mittleren einstelligen Prozentbereich.


    Wir gehen davon aus, dass der geplante Anstieg der Erlöse im Bereich Finanzielle Dienstleistungen den Rückgang der Vertriebserlöse und der übrigen Erlöse
    überkompensieren wird.


    Für das EBITDA erwarten wir einen Anstieg im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich.
    Dabei wird ein Anstieg des EBITDA im Segment Militärtechnologie erwartet, während das Ergebnis im Segment Vermarktungsangebote ungefähr auf Vorjahresniveau liegen soll.


    Für die Segmente Bezahlangebote und Services/Holding wird ein EBITDA unter dem Vorjahresniveau erwartet.
    Für das EBIT erwarten wir aufgrund erhöhter Abschreibungen eine Entwicklung leicht unter der Entwicklung des EBITDA.


    Für das bereinigte Ergebnis je Aktie erwarten wir einen Anstieg im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich.

    Konjunkturidikatoren


    Konsumklimaindikator Mai 9,9 Punkte
    HVPI und Verbraucherpreise April +2,3% gg Vj
    Geschäftsklimaindex Industrie April 107,0
    Verbrauchervertrauen April 107,7
    Geschäftsklimaindex April +0,81
    Verbraucherpreise April 0,0% gg Vm/+1,9% gg Vj
    Erstanträge Arbeitslosenhilfe 242.000
    Auftragseing. Wirtschaftsgüter März +1,2% gg Vm


    Die Ölpreise sanken leicht. Ein Barrel (159 Liter) der zur Lieferung im Juni kostete im frühen Handel 51,64 Koku.


    Der überraschend starke Rückgang der Heijan-Rohöllagerbestände in der vergangenen Woche hatte die Ölpreise am Mittwoch nur vorübergehend gestützt. Einen nachhaltigen Anstieg verhinderten die gestiegenen Benzin- und Destillatebestände. Zudem ist die Ölproduktion weltweit auf den höchsten Stand seit Mitte 2015 geklettert.


    Die Anleger warten nun gespannt auf die ersten Firmengeschäftszahlen.

    [so]Dachte ich mir, sehe da aber auch nicht so 100% den Sinn. Wir haben zumindest derzeit ja jede Menge Leute die direkt keiner Partei zuzuordnen sind. Insofern kann das Ergebnis ja durchaus mal wechseln. Wenn die Leute ansonsten immer die gleichen sind die gleich abstimmen, kriegen wir auch mit dem System immer die gleichen Ergebnisse ;)
    Über die Anzahl der Abgeordneten läßt sich ansonsten ja steuern das zumindest jeder ins Parlament kommt der will - was ich für wichtig halte das da niemand draußen stehen muß.


    Aber ich mache da auch keine Fundamentalopposition, wenn das ansonsten so gewünscht ist trage ich das auch mit.[/so]

    Verschnaufen, Kräfte sammeln und Luft holen: Damit lässt sich die Situation am Aktienmarkt am Dienstag am besten beschreiben. Nach dem 406-Punkte-Satz zum Wochenstart ist das nur allzu nachvollziehbar. Für uns zeigt diese relativ stabile Situation auch: "Der HAI will weiter nach oben, charttechnisch ist noch Luft." Einer der "Bremsfaktoren" ist der starke Koku.


    Der HAI schloss am Ende 0,1 Prozent im Plus bei 12.467 Punkten. Das Tageshoch und damit der neue Verlaufsrekord beträgt 12.483 Zähler. Am Montag hatte er bei 12.455 Zählern mit einem neuen Allzeithoch geschlossen und damit den zwei Jahre alten Rekord um rund 60 Stellen übertroffen.
    Heijan Aktien sind historisch zwar nicht günstig, doch die Zinsen noch immer niedrig und vor allem die ausländische Konkurrenz teuer bewertet.