Beiträge von Akishino-Shinno

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    Verfassung des Kaiserreichs Hanshû


    I. Status


    Artikel 1
    (1) Das Kaiserreich Hanshû ist als Kolonie Bestandteil des Großkaiserreichs Heijan.
    (2) Die Hauptstadt des Kaiserreichs Hanshû ist Hsinghua.


    Artikel 2
    (1) Das Kaiserreich Hanshû ist Zentral gegliedert und besteht aus 4 Herzogtümern.


    II. Der Donnerkaiser


    Artikel 3
    (1) Der Donnerkaiser ist das Staatsoberhaupt des Kaiserreichs Hanshû.
    (2) Der Donnerkaiser stammt aus dem Haus Zhu. Für die Thron- und Erbfolge ist das Hausgesetz des Hauses Zhu zuständig.
    (3) Verstirbt der Donnerkaiser übernimmt die Aufgaben bis zur Krönung eines neuen Donnerkaiser der Kronprinz oder, sollte dieser ebenso abwesend oder verhindert sein, die Kaisermutter.
    (4) Der Donnerkaiser ernennt und entlässt die kaiserliche Regierung, erlässt Gesetze und Verordnung nach Maßgabe des Kontrollrates.
    (5) Die Verfassung kann nur mit Einverständnis des amtierenden Donnerkaisers geändert werden.
    (6) Der Donnerkaiser kann Dekrete erlassen, welche vom Kontrollrat aufgehoben werden können, oder mit seiner Zustimmung Gesetzesstatus erlangen.
    (7) Der Donnerkaiser ernennt und entlässt die Staatsregierung und der Beamten des Donnerkaiserreichs nach Maßgabe der Regierung. Durch seine Unterschrift und Verkündung treten Gesetze in Kraft und außer Kraft.
    (8 ) Dem Donnerkaiser steht es zu in den Adelsstand zu erheben, Titel und Orden zu verleihen und wieder zu entziehen.


    III. Der Kontrollrat


    Artikel 4
    (1) Regierungsoberhaupt des Kaiserreichs Hanshû ist der Kontrollrat.
    (2) Der Kontrollrat setzt sich aus dem Großsekretär Heijan-Kyôs, dem Premierminister Heijans, einem weiteren vom Hof in Heijan-Kyô zu bestimmenden Mitglied und einem Vertreter des Bakufu zusammen. Der Großsekretär ist der Vorsitzende des Gremiums und wird vom Obersekretär für Hanshû vertreten.
    (3) Es steht dem Kontrollrat ebenfalls zu, Dekrete und Anordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen.
    (4) Der Kontrollrat hat außerdem das Budgetrecht für Hanshû.
    (5) Es obliegt dem Kontrollrat, die Regierungsunfähigkeit des Donnerkaisers festzustellen. Dies tut er mit einer Dreiviertelmehrheit.


    III. Das Militär


    Artikel 5
    (1) Der Oberbefehlshaber des hanshuischen Militärs ist aus Tradition der Donnerkaiser im Rang eines Großmarschall. Diese Position ist zeremoniell.
    (2) Der tatsächliche Oberbefehl obliegt stets dem Shôgun.
    (3) Das Kommando liegt außerhalb des Kriegszustandes, oder wenn der Shôgun persönlich das Kommando übernimmt, bei einem Verteidigungsbeauftragten, welcher dem Kontrollrat unterstellt ist.
    (4) Der Kontrollrat allein entscheidet über jegliche Militärausgaben.


    IV. Abschließendes
    (1) Diese Verfassung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
    (2) Zur Änderung dieser Verfassung ist eine Dreiviertelmehrheit im Kontrollrat von Nöten.


    Héping


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    Ich könnte mir das Ganze folgendermaßen vorstellen.


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    Verfassung des Kaiserreichs Hanshû


    I. Status


    Artikel 1
    (1) Das Kaiserreich Hanshû ist als Kolonie Bestandteil des Großkaiserreichs Heijan.
    (2) Die Hauptstadt des Kaiserreichs Hanshû ist Hsinghua.


    Artikel 2
    (1) Das Kaiserreich Hanshû ist Zentral gegliedert und besteht aus 4 Herzogtümern.


    II. Der Donnerkaiser


    Artikel 3
    (1) Der Donnerkaiser ist das Staatsoberhaupt des Kaiserreichs Hanshû.
    (2) Der Donnerkaiser stammt aus dem Haus Zhu. Für die Thron- und Erbfolge ist das Hausgesetz des Hauses Zhu zuständig.
    (3) Verstirbt der Donnerkaiser übernimmt die Aufgaben bis zur Krönung eines neuen Donnerkaiser der Kronprinz oder, sollte dieser ebenso abwesend oder verhindert sein, die Kaisermutter.
    (4) Der Donnerkaiser ernennt und entlässt die kaiserliche Regierung, erlässt Gesetze und Verordnung nach Maßgabe des Kontrollrates.
    (5) Die Verfassung kann nur mit Einverständnis des amtierenden Donnerkaisers geändert werden.
    (6) Der Donnerkaiser kann Dekrete erlassen, welche vom Kontrollrat aufgehoben werden können, oder mit seiner Zustimmung Gesetzesstatus erlangen.
    (7) Der Donnerkaiser ernennt und entlässt die Staatsregierung und der Beamten des Donnerkaiserreichs nach Maßgabe der Regierung. Durch seine Unterschrift und Verkündung treten Gesetze in Kraft und außer Kraft.
    (8 ) Dem Donnerkaiser steht es zu in den Adelsstand zu erheben, Titel und Orden zu verleihen und wieder zu entziehen.


    III. Der Kontrollrat


    Artikel 4
    (1) Regierungsoberhaupt des Kaiserreichs Hanshû ist der Kontrollrat.
    (2) Der Kontrollrat setzt sich aus dem Großsekretär Heijan-Kyôs, dem Premierminister Heijans, einem weiteren vom Hof in Heijan-Kyô zu bestimmenden Mitglied und einem Vertreter des Bakufu zusammen. Der Großsekretär ist der Vorsitzende des Gremiums und wird vom Obersekretär für Hanshû vertreten.
    (3) Es steht dem Kontrollrat ebenfalls zu, Dekrete und Anordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen.
    (4) Der Kontrollrat hat außerdem das Budgetrecht für Hanshû.
    (5) Es obliegt dem Kontrollrat, die Regierungsunfähigkeit des Donnerkaisers festzustellen. Dies tut er mit einer Dreiviertelmehrheit.


    III. Das Militär


    Artikel 5
    (1) Der Oberbefehlshaber des hanshuischen Militärs ist aus Tradition der Donnerkaiser im Rang eines Großmarschall. Diese Position ist zeremoniell.
    (2) Der tatsächliche Oberbefehl obliegt stets dem Shôgun.
    (3) Das Kommando liegt außerhalb des Kriegszustandes, oder wenn der Shôgun persönlich das Kommando übernimmt, bei einem Verteidigungsbeauftragten, welcher dem Kontrollrat unterstellt ist.
    (4) Der Kontrollrat allein entscheidet über jegliche Militärausgaben.


    IV. Abschließendes
    (1) Diese Verfassung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
    (2) Zur Änderung dieser Verfassung ist eine Dreiviertelmehrheit im Kontrollrat von Nöten.


    Héping


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    Ich würde es für sinnvoller halten, die Zusammensetzung des Kontrollrates direkt in der Verfassung zu verankern. Auch wäre sinnvoll, festzulegen, dass die Verfassung durch den Kontrollrat zu ändern ist, nicht durch die Kaiserin.

    Wenn du es so ausdrückst, dann ergibt das schon Sinn. Ich werde mit Sawara sprechen, aber ich kann nichts garantieren. Er spielt sein eigenes Spiel und ich weiß nicht, wie du darin stehst.