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Erhöhung des Nahrungsmitteleigenbedarfs
Wir, Chang Kang-Dae, Lordkanzler von Gogukayaryeo, bestimmen Kraft der Uns verliehenen Macht, über folgendes:
1.
Dieser Erlass gilt für alle staatlich anerkannten Landwirte, die für die Nahrungsmittelsicherstellung wirtschaften.
2.
Ausgenommen hiervon sind die königlich anerkannten Landwirte und Adelshäuser.
3.
Es gilt folgendes: wer den vorher festgelegten Jahreserntesatz übertrifft, darf die Übermenge für den Eigenbedarf behalten. 15 % der Übermenge müssen für Notzeiten eingelagert werden.
4.
Nummer 3 gilt nicht, wenn a) der König etwas anderes befiehlt und b) sich das Reich im Kriegszustand befindet.
5.
Ausnahmen können im Lordkanzleriat beantragt werden. Ausgenommene werden regelmäßig durch staatliche Stellen überprüft.
Gegeben vom Sternentor, am 30. Januar 2019.
Daebeobgwan
Chang Kang-Dae