Beiträge von Otami Gotoku

    Hai.


    Ja, mein Mandant ist Mitglied einer terroristischen Organisation . Ja, er hat sich hier absolut ungebahrlich verhalten. Aber sollte man ihn dementsprechend hinrichten? Nein, das sollte man nicht. Die Gruppe in der mein Mandant Mitglied war, gibt es nicht mehr, es ist unwahrscheinlich das sich neuen Gruppen bilden werden, eine Wiederholungsgefahr ist aus meiner Sicht ebenso ausgeschlossen.
    Ich beantrage daher Milde walten zu lassen, und meinen Mandanten zu einer Zuchthausstrafe zu verurteilen

    Euer Ehren,
    Die Verteidigung stimmt der Anklage in den Punkten der Mitgliedschaft einer staatsfeindlichen Organisation zu. In den anderen Punkten wird jedoch eine Tatbeteiligung klar dementiert. Weder hat mein Mandant in irgendeiner Art und weise jemanden Verletzt, getötet, oder anderweitig geschadet, er war lediglich Mitglied dieser Terroristischen Organisation. Er ist auch, anders als dies von Seiten des verhaftenden Militärs ausgesagt, nicht der Anführer dieses Organisation, vielmehr ist er ein Sündenbock, vom wahren Anführer. Er hat auch NICHT inder Höhle geschossen, angegriffen oder ähnliches. Zu den "Anklagepunkten" Kooperationsverweigerung und Schändliche Rede kann ich nichts sagen, diese beiden Puinkte existieren nicht im Strafgesetzbuch. Mein Mandant lies sich widerstandslos festnehmen, wodurch auch der widerstand (hierbei wird wohl die gegen die Staatsgewalt gemeint) entfällt.
    Ein Strafmaß werde ich, anders als die Kollegin der Anklage nicht fordern, da dies hier das Eröffnungs, nicht das Schlussplädoyer ist, kann jedoch bereits sagen das wir uns nicht im Mittelalter befinden, wodurch öffentliche Hinrichtungen schlichtweg barbarisch sind


    Weiterhin beantrage ich, meinen Mandanten von den Handfesseln zu lösen, vielen Dank
    setzt sich