Beiträge von Duplicate Helen Bont

    Im Auftrag des Völkerbundes veröffentlicht die ratelonische Botschaft die folgende Stellenausschreibung des Völkerbundes:




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    DAS UNIONSKANZLERAMT



    Das Unionskanzleramt
    - Die Unionskanzlerin -
    Manuri
    Demokratische Union



    An die
    Regierung des
    Kaiserreichs Heijan
    Premierminister
    Toyotomi no Takumi
    Heijan-Kyo
    Heijan


    Manuri, den 09.04.2020



    Sehr geehrte Damen und Herren, Exzellenzen,
    seit gestern läuft die Abstimmung auf der Folgekonferenz in Manuri über den neuen ständigen Sitz der Generalversammlung. Da das Kaiserreich Heijan vor dem 22.03.2020 die Gründungscharta des Völkerbundes ratifiziert hat, ist es stimmberechtigt. Die Abstimmung endet regulär am 12.04.2020 um 20 Uhr.


    Helen Bont
    Unionskanzlerin



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    DAS UNIONSKANZLERAMT



    Das Unionskanzleramt
    - Die Unionskanzlerin -
    Manuri
    Demokratische Union



    An die
    Regierung des
    Kaiserreichs Heijan
    Premierminister
    Toyotomi no Takumi
    Heijan-Kyo
    Heijan


    Manuri, den 27.03.2020



    Sehr geehrte Damen und Herren, Exzellenzen,
    ich erlaube mir, Sie über den bisherigen Stand der Völkerbund-Nachfolgekonferenz zu informieren:
    Als Sitz für die Generalversammlung wurden bislang (in alphabetischer Reihenfolge) vorgeschlagen:
    - Astor
    - Dionysos
    - Turanien


    Zum Anschluss dieses Schreibens erlaube ich mir zudem den Hinweis, dass es im Sinne einer möglichst breiten Akzeptanz wünschenswert ist, wenn so viele Staaten wie möglich an diesem Entscheidungsprozess teilnehmen.
    In der Hoffnung, einen Vertreter Ihrer Regierung zu dieser Folgekonferenz in Manuri begrüßen zu dürfen, verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen,


    Helen Bont
    Unionskanzlerin



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    DAS UNIONSKANZLERAMT



    Das Unionskanzleramt
    - Die Unionskanzlerin -
    Manuri
    Demokratische Union



    An die
    Regierung des
    Kaiserreichs Heijan
    Premierminister
    Toyotomi no Takumi
    Heijan-Kyo
    Heijan


    Manuri, den 20.03.2020



    Sehr geehrter Herr Premierminister, Exzellenz,
    nachdem die Verhandlungen über die Gründungscharta des Völkerbundes erfolgreich abgeschlossen werden konnten, hat sich nunmehr ein gravierendes Problem aufgetan, das zum Abschluss der Gründungsverhandlungen nicht abzusehen war, gleichwohl die Implementierung des Völkerbundes ernstlich in Frage stellt. Das vorliegende Problem liegt darin, dass die Generalversammlung des Völkerbundes sich nicht konstituieren kann, da sich Glenverness, dass sich erfolgreich um den Sitz beworben hatte, offensichtlich weigert, die Gründungscharta des Völkerbundes zu ratifizieren. Damit kann die Generalversammlung jedoch nicht, wie vorgesehen, seinen Sitz in Glenverness einnehmen und seine Arbeit aufnehmen. Mit dieser Blockade ist auch die Wahl der übrigen Gremien, wie etwa des Generalsekretariats, blockiert.
    Um diese Blockade aufzuheben, erlaubt sich die Regierung der Demokratischen Union Ratelon, die Regierung des Kaiserreichs Heijan zu einer Folgekonferenz ab dem 22.03.2020 nach Manuri (Demoratische Union Ratelon) einzuladen.
    Gestatten Sie mir zum Schluss dieses Briefes die Anmerkung, dass die Unionsregierung den Völkerbund nicht als reinen Selbstzweck ansieht. Vielmehr ist die ratelonische Regierung davon überzeugt, dass der Völkerbund ein wichtiges Werkzeug zur Lösung globaler Probleme, wie etwa die Bekämpfung von Epidemien und Pandemien oder der international organisierten Kriminalität, die Vorbeugung globaler Wirtschaftskrisen oder die globale Liberalisierung des Welthandels, sein kann.
    In der Hoffnung, Sie zu dieser Folgekonferenz in Manuri begrüßen zu dürfen, verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen,


    Helen Bont
    Unionskanzlerin


    Zitat

    Original von Jock MacLobster
    Verzeihung, aber angesichts der Umwälzungen in der DU muss ich fragen, ob Sie derzeit überhaupt in der Lage sind, eine rechtsverbindliche Erklärung für die DU abzugeben?


    Das bin ich.

    Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi
    Ich mache den Vorschlag, dass wir eine Vorläufige Bindung an den Staatshaushalt knüpfen. Mit der Option später auf das BIP umzusteigen.


    Einverstanden.

    Zitat

    Original von Jock MacLobster
    Daher meine Anregung zur Schaffung eines Standards und einer unabhängigen Berechnung.


    Das können wir jetzt nicht auch noch besprechen, ohne Gefahr zu laufen, dass noch mehr Delegierte abspringen.
    Des Weiteren sollte es jedem Staat überlassen bleiben, wie er sein BIP definiert, und darüber hinaus sollte jeder Staat in der Lage, seine Berechungsgrundlage flexibel an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen, ohne in dieser Frage auf die Zustimmung des Völkerbundes angewiesen zu sein.
    Auch sollte man nicht übersehen, dass die Heranziehung des BIP für jeden Staat eine wesentlich höhere finanzielle Belastung darstellt, als wenn der jeweils konkrete Haushaltsplan als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.

    Zitat

    Original von Jock MacLobster
    Glenverness tendiert auch eher zur BIP-Variante, weil sonst die Gefahr besteht, dass Haushalte klein gerechnet werden. Das BIP könnte durch eine unabhängige Kommission nach vorgegeben Standards berechnet werden.


    Es ist einfacher das BIP klein zu rechnen als den Haushalt. Denn die Steuereinnahmen sind die Steuereinnahmen. Das BIP dagegen kann man durch die Anwendung eines anderen Berechnungmodells dagegen klein rechnen.

    Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi


    Bis auf einen Punkt kann ich zu stimmen. ich schlage jedoch vor 0,005% des BIPs zu verwenden und nicht des Staatshaushaltes. Das wäre wohl praktikabler.


    Ich würde nicht sagen praktikabler, sondern die Summe wäre dann höher. Ich denke, dass es durchaus einfacher ist 0,005% vom Budget als vom Bruttinlandsprodukt zu bestimmen. Insbesondere dann, wenn keine oder nur unzureichende Daten vorliegen. Auch könnte es sein, dass in einigen Ländern das BIP anders berechnet wird als in anderen, so dass allein schon deswegen eine gleiche Belastung der Mitgliedsstaaten nicht gegeben sein könnte.

    Exzellenzen, lassen Sie uns doch versuchen die Sache pragmatisch anzugehen.
    Ich habe über die Sache noch einmal nachgedacht, und denke, dass es durchaus Sinn macht, dem Völkerbund ein eigenes Budget zuzugestehen, wenn auch aus anderen Überlegungen heraus, die bislang angestellt wurden: angesichts der Tatsache, dass der Völkerbund mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Zukunft mit Aufgaben konfrontiert sein wird, die wieder die Frage nach der Finanzierung aufrufen werden, schlage ich vor, dass wir in die Charta hineinschreiben, dass jedes Mitgliedsland 0,005% seines Staatshaushalts in eine Völkerbund-Kasse einzahlt.


    Meines Erachtens müsste dafür jede eine technische Hürde aus dem Weg geräumt werden: wir müssten einen Weg finden, die unterschiedlichen Währungen zueinander in Relation zu setzen. Das heißt, wir müssten einen Weg finden, den Kurs der Währungen festzulegen. Früher gab es hierzu sogenannte Währungsrechner. Der letzte wurde - obwohl er großen Anklang fand - wieder abgeschaltet.


    Schiebt van Steen eine Notiz *so*PN*so* zu.

    Zitat

    Original von Jock MacLobster
    Er sollte das schon allein aus dem Grund, um politisch unabhängig und nicht auf politische Entscheidungen einiger weniger Staaten angewiesen zu sein. Es könnte ungewollte Abhängigkeiten entstehen.


    Wir sollten uns mal vor Augen führen, über was wir überhaupt reden. Wir sprechen über Kosten für:
    - Miete oder einmaligen Kauf (wenn die Immobilie sich bereits im Eigentum des jeweiligen Staates befindet, entfallen diese Kosten),
    - Unterhalt (Strom, Gas, Wasser, Reparaturen, Müllabfuhr etc.)
    - Personalkosten für Reinigung, Bewachung,
    - Bürobedarf


    Das sind Kosten, die für eine kleine Verwaltungseinheit anfallen. Mehr nicht, zumal der Gehalt für die Mitglieder der Generalversammlung und deren Mitarbeiter vom jeweiligen Entsendestaat getragen werden.


    Die Abhängigkeit kann lediglich dadurch entstehen, dass das Gastland den Zugang zum Gebäude reglementiert oder behindert.
    Oder versucht, durch das Ausüben von psycghischer oder physischer Gewalt, die Entscheidungen der jeweiligen Institution zu beeinflussen.
    Aber nicht dadurch, dass die Strom- oder Wasserrechnung nicht bezahlt wurde.

    Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi


    Nun so werden aber jene Staaten finanziell bestraft nur, weil sie Organisationssitz sind. Warum sollen einige wenige die Kosten aller tragen? ich finde das ungerecht. Und damit meine ich nicht die Mietfreiheit. Der Völkerbund sollte über eigene Finanzmittel verfügen, zur Deckung seiner eigenen Kosten.


    Kein Staat wird dadurch bestraft, dass er Sitz einer Völkerbund-Institution ist. Im Gegenteil: dieser Staat wird vielmehr dadurch geehrt. Mit dem Recht, Sitz einer Völkerbund-Institution zu sein, geht aber auch die Pflicht einher, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und für deren Unterhalt und Funktionieren aufzukommen. So wie es einem guten Gastgeber einem Gast gegenüber ziemt.

    Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi


    was die Überschaubarkeit, ins besondere wenn der Bund wächst, betrifft habe ich so meine Zweifel.


    Zumal der Völkerbund auch über Dolmetscher und Übersetzer verfügen muss, die neutral beim Völkerbund angestellt sind.


    Naja, die einzige Institution, die wirklich Wachstumspotenzial hat, ist die Generalversammlung. Und selbst wenn alle Staaten beitreten, wovon nicht auszugehen ist, hält sich dieses Wachstum in Grenzen.


    Sollten tatsächlich Dolmetscher benötigt werden, kann ein entsprechender Dienst eingerichtet werden. Dabei kann auch geregelt werden, wer die Kosten übernimmt.

    Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi


    Dann wäre folgende Formulierung wahrscheinlich unmissverständlicher:


    "Die Kosten zur Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten sowie Reparaturen werden vom entsprechenden Gastland getragen."


    Ich war so frei und habe die Forumlierung in den Diskussionsentwurf übernommen.


    Entwurf für eine
    Gründungscharta des Völkerbundes


    Präambel
    Wir, die im Völkerbund vereinten Nationen,
    gewillt, den internationalen Beziehungen eine gerechte, friedliche und dauerhafte Ordnung zu geben,
    in der die Androhung oder die Anwendung von Gewalt kein Mittel der Politik sein darf,
    eingedenk der Tatsache, dass angesichts der Existenz von Massenvernichtungswaffen nur ein friedliches Zusammenleben der Völker das Überleben der Menschheit sichert,
    getragen von der Erkenntnis, dass gemeinsame Anstrengungen erforderlich sind, um die Schöpfung vor ihrer Zerstörung zu bewahren, den Gedanken der Menschen- und Bürgerrechte weltweit zum Durchbruch zu verhelfen, und Freiheit und Wohlstand zu mehren,
    haben, diese Charta beschlossen.


    Kapitel I - Grundrechte


    Artikel 01 - Grundrechte
    Im Grundsatz bekennen sich die teilnehmenden Staaten zur Achtung der Menschenrechte. Die Definition dieser Rechte sowie deren Gestalt werden in Arbeitskreisen festgelegt und als Konventionen verabschiedet.


    Kapitel II - Gemeinsame Ziele


    Artikel 02 - Zielsetzungen
    Die im Völkerbund vereinten Nationen setzen sich unter anderem zum Ziel:
    01. den Frieden in der Welt zu wahren und die Freundschaft zwischen den Völkern und die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten zu fördern;
    02. die Etablierung weiterer völkerrechtlicher Regelungen;
    03. den weltweiten Wohlstand der Menschen zu mehren;
    04. eine gemeinsame friedliche Vorbeugung und Beilegung von Konflikten, Krisen und Streitigkeiten durch diplomatische Verhandlungen zu gewährleisten, wobei insbesondere
    - die Vermittlung durch das Generalsekretariat,
    - die freiwillige Bereitstellung von Friedenstruppen zur räumlichen Trennung der Konfliktparteien und ihrer bewaffneten Verbände oder
    - die Mediation vor einem Schiedsgericht
    als Instrumente der gemeinsamen Friedenspolitik erstrebt werden;
    05. die Förderung der friedlichen internationale Kooperation unter anderem auf dem Gebiet der Bildung, der Wissenschaft und Forschung, der Raumfahrt, des Umweltschutzes und
    06. der Festlegung von sozialen Standards


    Kapitel III - Die Generalversammlung


    Artikel 03 - Sitz
    Der ständige Sitz der Generalversammlung ist in Glenverdeen, Königliche Gefilde von Glenverness .


    Artikel 04 - Zusammensetzung
    Jedes Mitgliedsland entsendet einen Delegierten in die Generalversammlung. Dieser wird bei der Generalversammlung durch einfache Anmeldung als Delegierter akkreditiert.


    Artikel 05 - Arbeitsweise der Generalversammlung
    (1) Die Delegierten wählen aus ihrer Mitte alle vier Monate einen Präsidenten und einen stellvertretenden Präsidenten. Diese bilden das Präsidium der Generalversammlung.


    Alternativ
    Die Mitgliedschaft im Präsidium der Generalversammlung rotiert alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
    Alternativ: Der Generalsekretär der Vize-Generalsektretär bilden das Präsidium der Generalversammlung.


    (2) Soweit durch diese Charta nicht anders bestimmt, beschließt die Generalversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
    (3) Bei der Ermittlung des Ergebnisses werden die aktiven Enthaltungen nicht berücksichtigt.
    (4) Die Generalversammlung berät und fasst Beschluss über Empfehlungen, Resolutionen und Konventionen.
    (5) Die Mitglieder sind zu einem pfleglichen Umgangston und gesitteten Manieren untereinander verpflichtet.
    (6) Antragsberechtigt sind die Delegierten und die Mitglieder des Präsidiums und des Generalsekretariats.
    (7) Die Anträge werden in einem extra hierfür eingerichteten Briefkasten beim Präsidium eingereicht.
    ( 8 ) Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.


    Artikel 06 - Beschlüsse
    (1) Empfehlungen und Resolutionen bedürfen der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegierten und sind nicht bindend.
    (2) Internationale Konventionen bedürfen der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegierten und sind für jene Staaten bindend, die sie ratifiziert haben.
    (3) Völkerbunds-Verträge sind Verträge des Völkerbundes mit anderen internationalen Organisationen oder Staaten, die nicht Mitglied des Völkerbundes sind. Diese Völkerbund-Verträge bedürfen der Zustimmung aller in der Generalversammlung vertretenen Staaten.


    Artikel 07 - Das Präsidium
    (1) Das Präsidium leitet die Sitzungen der Generalversammlung, stellt die gestellten Anträge zur Debatte und leitet die Abstimmungen und Wahlen.
    (2) Das Präsidium übt das Hausrecht aus.
    (3) Ohne Zustimmung des Präsidiums dürfen in den Gebäuden keine Durchsuchungen oder Verhaftungen vorgenommen werden.


    Kapitel IV - Das Generalsekretariat


    Artikel 08 - Sitz
    Der Sitz des Generalsekretariats ist in Alsztyna-Stadt, Freie Hansestadt Alsztyna.


    Artikel 09 - Zusammensetzung
    (1) Das Generalsekretariat besteht aus dem Generalsekretär und dem Vize-Generalsekretär. Sie werden von der Generalversammlung auf 4 Monate gewählt.


    Alternativ:
    Die Mitgliedschaft im Generalsekretariat rotiert alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.


    Artikel 10 - Aufgaben
    (1) Der Generalsekretär - in seiner Abwesenheit der stellvertretende Generalsekretär - :
    - repräsentieren den Völkerbund nach Innen und nach Außen;
    - übt die ihm durch diese Charta zugewiesenen Aufgaben aus.
    (2) Auf Antrag der Generalversammlung fertigt das Generalsekretariat einen Bericht zu einer konkreten Fragestellung an.
    (3) Das Aushandeln von Völkerbund-Verträgen.


    Kapitel V - Das Schiedsgericht


    Artikel 11 - Sitz
    Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Heijan-kyô, Kaiserreich Groß-Heijan.


    Artikel 12 - Zusammensetzung
    (1) Das Schiedsgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Schiedsrichter im Amt sind.
    (2) Ein Schiedsrichter kann nicht in einem Verfahren verwendet werden, wenn das Land involviert ist, aus dem der Schiedsrichter stammt.


    Artikel 13 - Aufgaben
    (1) Zu den Aufgaben des Schiedsgerichts gehören:
    - Schlichtung von Streitigkeiten, über Differenzen bezüglich des Charta und anderer von der Generalversammlung verabschiedeten Empfehlungen, Resolutionen und internationalen Konventionen sowie über alle anderen Meinungsverschiedenheiten, weswegen es von den Streit- bzw. Konfliktparteien gemeinsam angerufen wird;
    - die Mediation in Streit- und Konfliktfällen, wenn die streitenden Parteien die Mediation gemeinsam beantragen.
    (2) Führen die Schlichtungs- und Mediationsbemühungen zu keinem Ergebnis, steht es dem Schiedsgericht frei, innerhalb von einem Monat einen Empfehlung auszusprechen, deren Befolgung im Belieben der streitenden Parteien steht.


    Kapitel VI - Das Archiv / Das Sicherungsarchiv


    Artikel 14 - Sitz
    (1) Der Sitz des Völkerbundarchivs ist in Mühlbucht, Herzogtum Naulakha.
    (2) Der Sitz des Sicherungsarchivs des Völkerbundes ist in Laguna, Republik von Soleado.


    Artikel 15 - Aufgabe
    (1) Die Aufgabe von Archiv ist die Archivierung aller:
    - Ratifizierungsurkunden der Mitgliedsstaaten,
    - Beschlüsse der Generalversammlung,
    - etwaiger Beschlüsse des Generalsekretariats,
    - Empfehlungen des und Ergebnisse der Mediation vor dem Schiedsgericht,
    - aller weitere Dokumente von Wichtigkeit für die Arbeit des Völkerbundes
    und
    die Erstellung von Sicherheitskopien und Weiterleitung derselben an das Sicherheitsarchiv.
    (2) Die Aufgabe des Sicherungsarchivs ist die Archivierung von Sicherheitskopien der in Absatz 1 genannten Dokumente.


    Artikel 16 - Struktur
    Archiv und Sicherheitsarchiv werden jeweils von einem Archivar geleitet, die vom Generalsekretär auf unbestimmte Zeit ernannt werden.



    Kapitel VII- Schlussbestimmungen


    Artikel 17 - Mitgliedschaft
    (1) Die Mitgliedschaft im Völkerbundes kann jeder Staat beantragen.
    (2) Über die Aufnahme eines neuen Mitgliedstaates entscheidet die Generalversammlung auf Empfehlung des Generalsekretariats mit Drei-Viertel-Mehrheit seiner Mittglieder.
    (3) Die Mitgliedschaft erlischt:
    - automatisch, sobald der Mitgliedsstaat als untergegangen gelten muss,
    - mit Eingang der schriftlichen Kündigungserklärung des austretenden Mitgliedsstaates im Generalsekretariat.
    (4) Die Teilnahme der Staaten, deren Territorium nicht auf der Karte der Karthographie-Organisation (CartA) verzeichnet ist, ist auf eine beratende Teilnahme an den Sitzungen der Generalversammlung ohne Stimmrecht beschränkt.


    Artikel 18 - Freies Geleit und freier Zugang
    Das Gastland, in dem sich eine Institution des Völkerbundes befindet, garantiert allen Personen, die diese erreichen wollen, freies Geleit und freien Zugang zu den Gebäuden der Völkerbund-Institution.


    Artikel 19 - Unentgeltlichkeit
    (1) Das Gastland, in dem sich eine Institution des Völkerbundes befindet, garantiert dem Völkerbund gegenüber die kostenlose Zurverfügungstellung von Gebäuden und Grundstücken, die diese Institution zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.
    (2) Die Kosten zur Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten sowie Reparaturen werden vom entsprechenden Gastland getragen.


    Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi


    Ich werfe deshalb mal die Finanzierung des Völkerbundes in den Raum. Schließlich muss dieser ja über Mitarbeiter verfügen und Kosten tragen.


    Möglichkeiten wären einen Mitgliedsbeitrag zu erheben, eine Art Fonds, der von den Mitgliedsnationen verwaltet wird oder Abgaben, die von den Nationen zur Finanzierung des Völkerbundes erhoben werden.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass letzteres bei vielen als Option ausscheidet.


    Ich stelle den folgenden Vorschlag in den Raum:


    Was das Personal angeht, so werden die Mitglieder der Generalversammlung von den Staaten bezahlt, die sie entsenden. Diese Mitglieder bringen ihre eigenen Mitarbeiter für ihre Büros mit und werden ebenfalls vom Entsendestaat bezahlt.


    Dann gibt es noch den Generalsekretär, eventuell einen Stellvertreter und Büropersonal. Diese können auch von den jeweiligen Entsendestaaten finanziert werden. Das Selbe dürfte für das Büropersonal des Vorsitzenden der Generalversammlung gelten.


    Als drittes wäre noch das Personal, das für die Reinigung und Wartung der Gebäude zuständig. Hierfür wäre das Gastland zuständig, ebenso wie für Büromaterial, Strom-, Gas-, und Wasserkosten, Fahrzeugflotte, deren Wartung, usw.


    Da die Summen überschaubar sind, dürfte das den jeweiligen Entse- und Gaststaaten zuzumuten sein.

    Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi
    Ich möchte noch einmal auf Artikel 19 Satz 2 zurück kommen: "Ebenso garantiert das Gastland die kostenlose Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten und notwendiger Reparaturen."


    Heijan kann und will nicht Bauunternehmen dazu zwingen unendgeldlich zu Arbeiten, da diese ja Kosten zu tragen haben.


    Das ist mit diesem Satz natürlich auch nicht gemeint. Gemeint ist selbstverständlich, dass die Regierung des Gastlandes die Kosten übernimmt, denn schließlich verfügt der Völkerbund - noch - über keine eigenen Finanzmittel.