Präambel
Kapitel I - Grundrechte
Kapitel II - Gemeinsame Ziele
-Förderung des internationalen Volkswohlstandes durch:
-- die (schrittweise) Schaffung einer internationalen Freihandelszone
-- die Gründung einer Internationalen Investitionsbank
-- die (schrittweise) Liberalisierung des freien Kapitalverkehrs
-- die Vereinbarung von (Mindest-)Standards bei Arbeitnehmerrechten
-Konfliktbewältigung auf Grundlage diplomatischer Verhandlungen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens durch:
-- Vermittlung in internationalen Konflikten durch das Generalsekretariat
-- die Bereitstellung von Friedenstruppen zur räumlichen Trennung der Konfliktparteien und ihrer bewaffneten Verbände,
-- durch Mediation vor dem Schiedsgericht.
Kapitel III - Die Generalversammlung
1. Sitz
Sitz der Generalversammlung ist Manuri, Demokratische Union.
2. Zusammensetzung
Alle Mitgliedstaaten
Diese Wählen aus ihren Reihen eine präsidierende Nationen, deren Delegationsführer den Vorsitz über die Versammlung übernimmt. Es wird alle 2 Monate gewählt.
Alternativ: Der Vorsitz in der Generalversammlung rotiert alle 2 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
Alternativ: Der Generalsekretär oder der Vize-Generals. leitet die Generalversammlung
Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
3. Beschlüsse der Generalversammlung
Kapitel IV - Das Generalsekretariat
1. Sitz
Sitz des Generalsekretariats ist Manuri, Demokratische Union.
Alternativ: Blaakendam, Freesland
Alternativ: Alsztyna-Stadt, Alzstyna
2. Zusammensetzung
Das Generalsekretariat besteht aus dem Generalsekretär und dem Vize-Generalsekretär.
3. Aufgaben
Evtl. Leitung der Generalversammlung.
Vertretung des Völkerbundes nach Innen und Außen.
Kapitel V - Das Schiedsgericht
1. Sitz
2. Zusammensetzung
Das Schiedsgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Schiedsrichter im Amt sind.
Das Schiedsgericht wird von einem Schiedsrichter geleitet, der sich zur Empfehlungsfindung mit zwei Schiedsrichtern berät.
Ein Schiedsrichter kann nicht in einem Verfahren verwendet werden, wenn das Land involviert ist, aus dem der Schiedsrichter stammt.
3. Aufgaben
Schlichtung von Streitigkeiten, über Differenzen bezüglich des Charta und anderer von der Generalversammlung verabschiedeten Empfehlungen, Resolutionen und internationalen Konventionen sowie über alle anderen Meinungsverschiedenheiten, weswegen es von den Streit- bzw. Konfliktparteien gemeinsam angerufen wird.
Kapitel VI - Das Archiv
1. Sitz
Mühlbucht, Naulakha
Alternativ:
2. Aufgaben
Archivierung aller:
- Ratifizierungsurkunden der Mitgliedsstaaten,
- Beschlüsse der Generalversammlung,
- etwaiger Beschlüsse des Generalsekretariats,
- Empfehlungen des und Ergebnisse der Mediation vor dem Schiedsgericht
3. Struktur
Kapitel VII- Schlussbestimmungen