Beiträge von Michael Staden

    Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi
    Der Visafreie Raum ist wahrlich ein gutes Ziel.


    Oh...Seiner Hoheit, dem Großsekretär fehlt es ebenfalls an Beschäftigung.


    Vielleicht läße sich da diplomatisch etwas arrangieren.

    Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi
    Welche Ziele hat denn das Archipel und welche Naulakha. Achja, Staden-kakka, wie geht es eurem Herzog und eurem Maharadscha?


    Naulakha hegt den Wunsch, den visafreien Raum, welcher bereits zwischen dem Herzogtum und Heijan herrscht auf die Gesamtheit der Asurikvertragsstaaten auszuweiten.


    Dem Herzog geht es hervorragend. Seiner Familie ebenso. Beim Mahrradscha sieht es ähnlich aus, nur seine Tochter fehlt etwas zu tun, eine Beschäftigung. Man redet mittlerweile am ganzen Hofe von ihr.

    Zitat

    Original von Jouwe MacDubs
    Ja, gerne. Welche Sorte können Sie denn empfehlen ?


    Ich habe auf der Karte gelesen, sie haben hier Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen..


    Besetzung der Position des Präsidenten der Generalversammlung


    Option Eins: Die Delegierten wählen aus ihrer Mitte alle vier Monate einen Präsidenten und einen stellvertretenden Präsidenten.


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    Option Zwei: Die Mitgliedschaft im Präsidium der Generalversammlung rotiert alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.


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    Option Drei: Der Generalsekretär der Vize-Generalsektretär bilden das Präsidium der Generalversammlung.


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    Besetzung des Generalsekretariats


    Option Eins: Generalsekretär und dem Vize-Generalsekretär werden von der Generalversammlung auf 4 Monate gewählt.


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    Option Zwei: Die Mitgliedschaft im Generalsekretariat rotiert alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.


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    Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi
    Dann wenden wir uns doch nun der Abstimmung zu, ob der Modularien zur Besetzung des Präsidenten der Generalversammlung und des Generalsekretärs zu, wenn es keine Einwände gibt.


    Sehr gut, ich bin dafür.

    Ein vorzügliches Geschenk. Ich werde es bei meiner Rückreise sofort dem Herzog zu übergeben. Ich habe zu Danken.


    Ein naulakhanischer Bediensteter nimmt das Geschenk mit einer Verbeugung entgegen.



    Aber auch ich habe ein Geschenk zu bringen.


    2 Bedienstete Tragen das Geschenk vor den Tenno, setzen es ab und verneigen sich dann.


    Diese Abbildung Siddhartha Gautama's, des ersten Buddhas wurde aus reinstem Elfenbein naulakhanischer Bergelefanten aus dem Budhana Gebirge geformt. Er spiegelt die religiöse Verbindung zwischen unseren Nationen über den Buddhismus als wesensgleiche Religion zum Shintoismus und langer Tradition in Heijan und Naulakha wieder.


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    Unterschreibt nachdem ihm das Papier vorgelegt wird.


    Grundlagenvertrag zwischen dem Herzogtum Naulakha und dem Kaiserreich Heijan


    Artikel I - Ziel
    1. Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den ehrenwerten, unterzeichnenden Staaten.
    2. Die ehrenwerten Vertragsparteien erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag Gültigkeit hat.
    3. Die ehrenwerten Vertragsparteien erklären außerdem ihren Willen, den kulturellen Austausch zu fördern, um die diplomatischen Kontakte in Zukunft weiter auszubauen und ein Verständnis der Kulturen herbei zu führen.


    Artikel II - Einstufung der Beziehungen
    Die ehrenwerten Vertragsparteien stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen mindestens als "freundlich" ein.


    Artikel III - Botschafteraustausch
    Die ehrenwerten Vertragsparteien erkennen die Notwendigkeit und äußern ihren Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.


    Artikel IV - Konfliktregelung
    Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen den ehrenwerten Vertragsparteien sollen auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer internationalen Organisation ausgeräumt werden.


    Artikel V - Einreisebestimmungen
    Staatsbürgern der einen ehrenwerten Vertragsparteien ist es gestattet, ohne Visum in das Staatsgebiet der jeweils anderen einzureisen.


    Artikel VI - Kündigung des Vertrages
    Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den ehrenwerten Vertragsparteien zu führen.


    Artikel VII - Schlussbestimmungen
    1. Die ehrenwerten Vertragsparteien kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
    2. Der Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.
    3. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.



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    M. Staden
    Michael Staden, oberster herzoglichen Diplomat


    Naulakha freut sich das Archiv übernehmen zu dürfen. Das Sicherrungsarchiv geben wir gerne an Soleado ab und nehmen unsere Kandidatur an diesem Punkt gerne zurück.

    Das denke ich auch, die Plattform ist zunächst das wichtigste.


    Zum Kellner


    Bringen sie uns doch bitte eine Flasche Champagner.


    Sie trinken doch Chamagner oder nicht Herr MacDubs?