Beiträge von Minh Junda

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    Energiegesetz


    1. Das Gesetz regelt die Verpflichtung des Unterkönigreiches gegenüber der Umwelt und Natur zur Gewinnung von Energie für den privaten und auch erwerbstätigen Verbrauch.


    2. Durch das Gesetz bekennt sich das Unterkönigreich zur Abkehr von der Nuklearen Energie. Das Austrittsdatum wird auf den 31.12.2035 gelegt. Nach diesem Tag muss das Unterkönigreich seine Energie durch erneuerbare Energien beziehen.


    3. Hubaekjan verpflichtet sich den Ausbau erneuerbarer Energien durch Subventionen und anderen Erleichterungen zu fördern, sodass das Ziel des Nuklearen Ausstiegs erreicht werden kann.


    4. Das Unterkönigreich fördert insbesondere den Ausbau an Solarparks, Windparks und Wasserparks. Diese Energieträger sollen die Hauptenergieerzeuger nach 2035 werden.


    5. Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


    Jeonju, den 20.10.2019


    Minh Junda
    Prinzregent


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    Energiegesetz


    1. Das Gesetz regelt die Verpflichtung des Unterkönigreiches gegenüber der Umwelt und Natur zur Gewinnung von Energie für den privaten und auch erwerbstätigen Verbrauch.


    2. Durch das Gesetz bekennt sich das Unterkönigreich zur Abkehr von der Nuklearen Energie. Das Austrittsdatum wird auf den 31.12.2035 gelegt. Nach diesem Tag muss das Unterkönigreich seine Energie durch erneuerbare Energien beziehen.


    3. Hubaekjan verpflichtet sich den Ausbau erneuerbarer Energien durch Subventionen und anderen Erleichterungen zu fördern, sodass das Ziel des Nuklearen Ausstiegs erreicht werden kann.


    4. Das Unterkönigreich fördert insbesondere den Ausbau an Solarparks, Windparks und Wasserpaeks. Diese Energieträger sollen die Hauptenergieerzeuger nach 2035 werden.


    5. Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


    Jeonju, den 20.10.2019


    Minh Junda
    Prinzregent


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    Gesetz zum Schutz der Umwelt und Natur


    1. Das Unterkönigreich nimmt sich dem Schutz der Umwelt und Natur an und sorgt für deren Erhalt.


    2. Das Unterkönigreich verpflichtet sich den CO2-Ausstoß bis 2030 um 25 % zu senken. Das schließt auch die Unternehmen in Hubaekjan ein.



    Jeonju, den 08.09.2019


    Minh Junda
    Prinzregent


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    Zitat

    Original von Hua Heonjun
    Unterhält sich mit ein paar Würdenträgern. Einige sind recht offen damit, dass sie lieber Heonjun auf dem Thron sähen.


    Gesellt sich zu ihm.


    Wir hoffen Euch Gefallen einige der Gäste? Sagt, könntet Ihr Euch vorstellen, Sondergesandter für Wiederaufbau und Reparationszahlungen für das Unterkönigreich Hubaekjan zu werden? Unsere nördliche Ebene ist durch den Krieg sehr in Mitleidenschaft gezogen worden. Wir sprechen hier von einem Schaden über 5 Mrd. Koku...

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    Arbeitslosengesetz


    1. Das Gesetz regelt die Verpflichtung des Unterkönigreiches gegenüber Arbeitslosen Bürgern. Sie unterstehen besonderem Schutz und Förderung zur Wiedereingliederung in das Berufsleben.


    2. Der Staat verpflichtet sich Arbeitslosen ein Arbeitslosenentgelt in Höhe von 65 % des letzten Bruttoeinkommens bis zu 6 Monate auszuzahlen. Nach 6 Monaten muss der Arbeitslose eine neue Tätigkeit gefunden haben. Andernfalls Verfällen die gesetzlichen Bezüge.


    3. Als Arbeitslos gilt wer kein geregeltes Einkommen bezieht und sich als arbeitssuchend gemeldet hat. Dieser Personen stehen die in Punkt 2 genannten Bezüge zu.


    4. Wer sich nicht als arbeitssuchend registriert hat, erhält keine Bezüge durch die Staatskasse. Für die Auszahlung der Bezüge wird eine Steuer von den Einkommen der arbeitenden einbehalten.


    5. Die staatlichen Behörden behalten sich strenge Kontrollen der als Arbeitssuchenden gemeldeten Personen vor.


    6. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.


    Jeonju, den 07.09.2019


    Minh Junda
    Prinzregent


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    Arbeitslosengesetz


    1. Das Gesetz regelt die Verpflichtung des Unterkönigreiches gegenüber Arbeitslosen Bürgern. Sie unterstehen besonderem Schutz und Förderung zur Wiedereingliederung in das Berufsleben.


    2. Der Staat verpflichtet sich Arbeitslosen ein Arbeitslosenentgelt in Höhe von 65 % des letzten Bruttoeinkommens bis zu 6 Monate auszuzahlen. Nach 6 Monaten muss der Arbeitslose eine neue Tätigkeit gefunden haben. Andernfalls Verfällen die gesetzlichen Bezüge.


    3. Als Arbeitslos gilt wer kein geregeltes Einkommen bezieht und sich als arbeitssuchend gemeldet hat. Dieser Personen stehen die in Punkt 2 genannten Bezüge zu.


    4. Wer sich nicht als arbeitssuchend registriert hat, erhält keine Bezüge durch die Staatskasse. Für die Auszahlung der Bezüge wird eine Steuer von den Einkommen der arbeitenden einbehalten.


    5. Die staatlichen Behörden behalten sich strenge Kontrollen der als Arbeitssuchenden gemeldeten Personen vor.


    6. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.


    Jeonju, den 07.09.2019


    Minh Junda
    Prinzregent


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    Arbeitslosengesetz


    1. Das Gesetz regelt die Verpflichtung des Unterkönigreiches gegenüber Arbeitslosen Bürgern. Sie unterstehen besonderem Schutz und Förderung zur Wiedereingliederung in das Berufsleben.


    2. Der Staat verpflichtet sich Arbeitslosen ein Arbeitslosenentgelt in Höhe von 65 % des letzten Bruttoeinkommens bis zu 6 Monate auszuzahlen. Nach 6 Monaten muss der Arbeitslose eine neue Tätigkeit gefunden haben. Andernfalls Verfällen die gesetzlichen Bezüge.


    3. Als Arbeitslos gilt wer kein geregeltes Einkommen bezieht und sich als arbeitssuchend gemeldet hat. Dieser Personen stehen die in Punkt 2 genannten Bezüge zu.


    4. Wer sich nicht als arbeitssuchend registriert hat, erhält keine Bezüge durch die Staatskasse. Für die Auszahlung der Bezüge wird eine Steuer von den Einkommen der arbeitenden einbehalten.


    5. Die staatlichen Behörden behalten sich strenge Kontrollen der als Arbeitssuchenden gemeldeten Personen vor.


    6. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.


    Jeonju, den 07.09.2019


    Minh Junda
    Prinzregent


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    Dreijahresplan 2020-2023


    1. Das Unterkönigreich muss bis Ende 2023 in der Lage sein sich selbst zu versorgen. Diese Vorgabe schließt nicht aus, Handelsbeziehungen zu anderen Ländern zu unterhalten.


    2. Das Unterkönigreich muss bis Ende 2023 die Arbeitslosigkeit um die Hälfte reduzieren.


    3. Das Unterkönigreich muss bis Ende 2023 die Digitalisierung in allen Wirtschaftssektoren fördern und ausbauen.


    4. Das Unterkönigreich muss bis Ende 2023 seine Schulden auf unter 60 Mrd. Koku bringen.


    5. Für die Umsetzung wird das Jahresplankomitee gegründet.


    Jeonju, den 07.09.2019


    Minh Junda
    Prinzregent


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    Dreijahresplan 2020-2023


    1. Das Unterkönigreich muss bis Ende 2023 in der Lage sein sich selbst zu versorgen. Diese Vorgabe schließt nicht aus, Handelsbeziehungen zu anderen Ländern zu unterhalten.


    2. Das Unterkönigreich muss bis Ende 2023 die Arbeitslosigkeit um die Hälfte reduzieren.


    3. Das Unterkönigreich muss bis Ende 2023 die Digitalisierung in allen Wirtschaftssektoren fördern und ausbauen.


    4. Das Unterkönigreich muss bis Ende 2023 seine Schulden auf unter 60 Mrd. Koku bringen.


    5. Für die Umsetzung wird das Jahresplankomitee gegründet.


    Jeonju, den 07.09.2019


    Minh Junda
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