Beiträge von Alois IV.

    Hi,


    Nachdem Masaale und Chota Tara von der CartA gestrichen wurden, wird Naulakha nun die erneute Aufnahme beantragen. Ort und Ausgestaltung wird bestehen bleiben.

    Hier noch einmal die Karte zur Verdeutlichung (zu sehen in rot markiert Chota Tara, in grün am Land Masaale):


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    Ich bitte noch einmal um Verzicht auf das Veto bei der Erweiterung.


    Auf die Fortführung der guten Nachbarschaft.

    Hat kurzfristig angekündigt dem Turnier bzw dessen Abschluss beizuwohnen. Er ist daher kurzfristig angereist, auf einen Staatsempfang mit allen Ehren hatte er allerdings verzichtet.

    Na dann wollen wir doch mal...
    Murmelt er und unterzeichnet.


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    Vertrag zwischen den Inseln (VzI)


    (Abkommen von Saizū)


    §1 Die Hohen Vertragspartner


    (1) Der Vertrag besteht zwischen dem Kaiserreich Fusō und dem Herzogtum Naulakha.


    (2) Er kann unter Billigung aller Vertragsparteien jederzeit durch eine beliebige Anzahl weiterer Mitglieder erweitert werden.


    §2 Diplomatische Beziehungen


    (1) Alle Vertragsparteien verpflichten sich zu einem als freundlich einzustufenden diplomatischen Verhältnis zueinander.


    (2) Die Möglichkeit eines botschaftlichen Austausches ist zu gewährleisten.


    (3) Konflikte zwischen den betreffenden Reichen sind fortwährend in diplomatisch-friedfertiger Weise zu lösen.


    (4) Im Verteidigungsfall verpflichten sich alle Vertragsparteien zu einem Eintritt für die jeweilis andere, betroffene Partei, in diplomatischen Belangen.


    §3 Weiterer Austausch


    (1) Alle beteiligten Parteien erachten einen sozialen und kulturellen Austausch als erstrebenswert und tragen zur Förderung jenes Austausches bei.


    (2) Alle beteiligten Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger, humanitärer Hilfe im Katastrophenfall, im eigenen finanziellen und wirtschaftlichen Rahmen.


    (3) Ein gegenseitiger Luft- und Fährverkehr zwischen den Beteiligten soll aufgenommen werden.


    §4 Militärische Belange
    (1) Zwischen allen Vertragsparteien besteht ein fester, militärischer Bund, welcher auf Kooperation beruht.


    (2) Im Verteidigungsfall verpflichten sich alle Vertragsparteien zu einem Eintritt für die jeweils andere Partei in militärischen Belangen.


    (3) Alle Vertragsparteien verpflichten sich zur Wahrung aller, eingeschlossen gegenseitiger, militärischer Geheimnisse zwischen den beteiligten Vertragsparteien.


    (4) Alle Vertragsparteien verpflichten sich zum Verzicht von geheimdienstlichen Tätigkeiten auf dem Hoheitsgebiet der Vertragspartner. Ausgenommen hier von sind gemeinsame geheimdienstliche Operationen der Vertragspartner.


    §5 Schlussbestimmungen


    (1) Der Vertrag tritt mit gegenseitiger Ratifizierung in Kraft.


    (2) Eine Vertragsänderung zwischen den Parteien kann mit gegenseitigem Einverständnis aller beteiligten Parteien vollzogen werden.


    Für das Herzogtum Naulakha


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    Legt entsprechendes Vertragspapier vor.


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    Vertrag zwischen den Inseln (VzI)


    (Abkommen von Saizū)


    §1 Vertragsmitglieder


    (1) Der Vertrag besteht zwischen dem Kaiserreich Fusō und dem Herzogtum Naulakha.


    (2) Er kann unter Billigung aller Vertragsparteien jederzeit durch eine beliebige Anzahl weiterer Mitglieder erweitert werden.


    §2 Diplomatische Beziehungen


    (1) Alle Vertragsparteien verpflichten sich zu einem als freundlich einzustufenden diplomatischen Verhältnis zueinander.


    (2) Die Möglichkeit eines botschaftlichen Austausches ist zu gewährleisten.


    (3) Konflikte zwischen den betreffenden Reichen sind fortwährend in diplomatisch-friedfertiger Weise zu lösen.


    (4) Im Verteidigungsfall verpflichten sich alle Vertragsparteien zu einem Eintritt für die jeweilis andere, betroffene Partei in diplomatischen Belangen.


    §3 Weiterer Austausch


    (1) Alle beteiligten Parteien erachten einen sozialen und kulturellen Austausch als erstrebenswert und tragen zur Förderung jenes Austausches bei.


    (2) Alle beteiligten Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger, humanitärer Hilfe im Katastrophenfall, im eigenen finanziellen und wirtschaftlichen Rahmen.


    (3) Ein gegenseitiger Luft- und Fährverkehr zwischen den Beteiligten soll aufgenommen werden.


    §4 Militärische Belange
    (1) Zwischen allen Vertragsparteien besteht ein fester, militärischer Bund, welcher auf Kooperation beruht.


    (2) Im Verteidigungsfall verpflichten sich alle Vertragsparteien zu einem Eintritt für die jeweilis andere Partei in militärischen Belangen.


    (3) Alle Vertragsparteien verpflichten sich zur Wahrung aller, eingeschlossen gegenseitiger, militärischer Geheimnisse zwischen den beteiligten Vertragsparteien.


    §5 Schlussbestimmungen


    (1) Der Vertrag tritt mit gegenseitiger Ratifizierung in Kraft.


    (2) Eine Vertragsänderung zwischen den Parteien kann mit gegenseitigem Einverständnis aller beteiligten Parteien vollzogen werden.


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    Ich möchte einen festen Bund zwischen unseren Nationen knüpfen, eine diplomatisch-militärische Allianz wenn man so will. Mein Anliegen liegt nicht zu letzt vor dem Hintergrund des Futunisch-Chinopischen Zusammenschlusses, welcher ein beängstigendes Kräfteungleichgewicht geschaffen hat, welchem man zweifelsohne entgegenwirken muss.
    Unsere Nationen sind kulturell wie auch historisch stärker miteinander verbunden als man annehmen könnte. Seit dem 7. Jahrhundert verbindet uns der Handel, nun 1300 Jahre später sollten uns Diplomatie und militärische Stärke verbinden. Fuso und Naulakha mussten sich seit Jahrhunderten als Inselstaaten gegen mächtige Nachbarreiche behaupten. Ich empfehle ihnenden Eintritt daher dringenst.

    Gute Wahl, Kampai!


    Nun, ich bin natürlich nicht grundlos zu ihnen gereist, wenn ich ihr Land in den nächsten Tagen auch eher Touristsicher Natur besuchen und besichtigen werde, ist meine Reise zunächst auch mit diplomatischen Zielen verbunden, wie ihnen sicher bereits klar war.

    Diese Yacht lag auf offener See als der späte Monsun im vergangenen Jahr auf Naulakha traf, ein Neffe von mir an Bord, trotz ihres Alters überdauerte sie nicht nur jeglichem physischem Sturm sondern trotzt auch dem Zeitensturm und konnte wenig später sicher in den Hafen Mühlbuchts einfahren und mein Neffe kam unbeschadet davon. Seien sie also unbesorgt, ferner trafen wir ,zu unserem Glück, auch keinen rauen Meergang an, lediglich ab und an einige Wolken kreuzten den Weg und auch ein Schauer wenn ich mich recht entsinne.