Beiträge von Shiota Yumi

    SACHEN ZUR WAHL

    1. PARTEIEN

    Alle Parteien sind zugelassen die die Satzung und die Verfassung respektieren und auch zu den Landesweiten Wahlen zugelassen sind.

    Jeder Partei ist es gestattet Wahlwerbung zu tun, diese muss sich an folgende Kreterin jedoch halten:

    1) Die Werbung darf nicht in Unmittelbarer Nähe von Öffentlichen Einrichtungen sein (vor allem Schulen)

    2) Die Werbung darf nicht den Ziel haben die Minderjährigen zu beeinflussen

    3) Die Werbung darf nicht Beschilderungen oder Ausschriften verdecken die von der Stadt oder dem Land aufgestellt wurden.

    4) Die Werbung darf nicht den geregelten Alltag stören oder anderweitig das öffentliche Leben behindern.

    5) Die Werbung muss den Gesetzen und Sittenregeln des Landes entsprechen.


    2. AUFSTELLUNG

    Eine jede Person die die Kreterin der Satzung erfüllt darf sich zur Wahl aufstellen und gewählt werden. Sie muss keiner Partei angehören, nur ihre Pflicht zum Kaiser und der Verfassung wahren.


    3. WAHLAUSSCHLUSS

    Aus der Wahl kann eine jede in 1 beschriebene Partei und in 2 beschriebene Person ausgeschlossen werden. Das Wahlkomitee befindet und empfiehlt den Ausschluss. Rechtskräftig wird es durch das Wort der Oberbürgermeisterin.


    4. WAHLKOMITTE

    Das Wahlkomitee besteht aus der amtierenden Oberbürgermeisterin sowie von ihr fünf weitere ernannte Komitees Mitglieder. Es beschließt den in Punkt 3 erwähnten Ausschluss. Es regelt die Stimmauszählung und plant die Wahl wie die Standorte der Wahlurnen. Das Wahlkomitee verkündet das Wahlergebnis, die Öffnung der Wahllokale und die Abgabe der letzten Stimme.


    5. WAHLSYSTEM

    Ein jeder Bürger hat vier Stimmen und wählt in dem Wahlbezirk in dem er seinen ersten Wohnsitz hat. Die fünf Kandidaten die die meisten Stimmen auf sich vereinen können ziehen in den Beirat ein. Der der die meisten stimmen auf sich vereinen kann zieht ebenso in den Engeren Beirat ein der zur Bestimmung der stellv. Leitung einzig und alleine bestimmt ist.


    6. TERMINE

    Die Wahllokale haben vom 20.04.2021 bis zum 22.04.2021 geöffnet.


    NEUER BEIRAT

    Die Stadtverwaltung von Saizū-Miyako gibt froher Kund bekannt das ein neues Gremium in die Politik der Stadtverwaltung einzug erhält. Jenes Gremium, als "Beirat von Saizū-Miyako" bekannt, wird vom bürgerlischen Volk der Stadt gewählt (§6 der Satzung). Der Beirat wird aus 100 Delegierten (Ratsmitgiedern) bestehen wovon dann 90 gewählt und 10 vom Kaiser ernannt werden (§3 der Satzung). Die erste Wahl wird gemäß §7 Absatz 2 der Satzung am 20.04.2021 abgehalten.








    SATZUNG ÜBER DIE EINFÜHRUNG EINES BEIRATES

    §1 - Allgemeines

    1. Dem Oberbürgermeister von Saizu Miyako wird ein beratendes Gremium zur Verfügung gestellt.
    2. Das Gremium wird den Namen “Beirat” tragen.

    §2 - Zusammensetzung

    1. Der Beirat besteht aus dem Präsidium und dem Rat.
    2. Das Präsidium besteht aus dem Oberbürgermeister und aus zwei von ihm ausgewählten Vertretern.
    3. Der Rat besteht aus insgesamt 100 Ratsmitgliedern.

    §3 - Ratsmitglieder

    1. Zehn Mitglieder des Beirats werden vom Kaiser ernannt und entlassen.
    2. Jeder Bezirk wählt alle vier Monate fünf Mitglieder in den Beirat.
    3. Wahlberechtigt ist jeder der die Volljährigkeit erreicht hat und seinen ersten Wohnsitz innerhalb der Metropolregion hat.
    4. Zur Wahl darf sich jeder Stellen der die Kriterien in Absatz 3 erfüllt und mindestens fünf Jahre innerhalb der Metropolregion lebt.

    §4 - Aufgaben des Rates

    1. Dem Beirat kommen alles Aufgaben zu Teil, die der Oberbürgermeister ihm zusteht.
    2. Dem Beirat obliegt das Recht über die Vorgänge der Stadtverwaltung unterrichtet zu werden.
    3. Dem Beirat liegt ein Initiativrecht vor.
    4. Der Beirat darf dem Oberbürgermeister Beschlüsse vorbringen die der Beirat als wichtig anerkannt zur Einführung. Die Entscheidung zur Annahme des Beschlusses trifft der Oberbürgermeister.
    5. Der Beirat unterstützt den Oberbürgermeister bei der Umsetzung von Beschlüssen.
    6. Dem Beirat steht das Recht zu Ausschüsse zu bilden.

    §5 - Auflösung und Ernennung

    1. Nach der Wahl werden die Ratsmitglieder durch den Oberbürgermeister ernannt. Lediglich die Zehn kaiserlichen Ratsmitglieder werden durch den Kaiser ernannt.
    2. Dem Oberbürgermeister obliegt das Recht Ratsmitglieder bei Groben verstößen aus dem Dienst zu entlassen.
    3. Der Oberbürgermeister kann den Beirat jederzeit auflösen und Neuwahlen ansetzen.

    §6 - Wahlen

    1. Zehn Tage vor dem ersten Januar, Mai und September finden Wahlen statt. Ihre Auszählungsergebnisse wird am ersten der Monate Januar, Mai und September bekannt gegeben.
    2. Der Beirat tritt zum ersten mal fünf Tage nach Verkündung der Ergebnisse zusammen. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, so ist der nächste Tag zu wählen.

    §7 - Schlussbestimmungen

    1. Das Gesetz tritt mit den ersten Wahlen in Kraft.
    2. Die erste Wahl findet am 20. April 2021 statt.









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    Eure kaiserliche Majestät,

    ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Haupt- wie Residenzstadt SAIZŪ-MIYAKO eine Städtepartnerschaft mit der Haupt- wie Residenzstadt Reichstal (Kaiserreich Dreibürgen) anstrebt.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihre Untertänige Oberbürgermeisterin,

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    Man schreibt, dass in Saizu, der Stadt der Liebe und Innovation, eine solche Tat niemals begangen worden wäre. Der Staat begeht kein Verbrechen, nur die Menschen tuen es.

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    STADTVERWALTUNG SAIZŪ-MIYAKO

    Eure kaiserliche Majestät,

    mich eilt die Bitte an sie, das Amt des "Oberbürgermeisters von Saizū-miyako" in "Erster Bürgermeister von Saizū-miyako" umzubennen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihre Untertänige Oberbürgermeisterin,

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    STADTVERWALTUNG SAIZŪ-MIYAKO

    Eure kaiserliche Majestät,

    wir nahmen ihre Forderung bezüglich des einen kaiserlichen Mitglieds zur Kenntnis und setzen eine Satzung zur Handhabung des Beirats auf. Diese wird im Anhang stehen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihre Untertänige Oberbürgermeisterin,

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    SATZUNG ÜBER DIE EINFÜHRUNG EINES BEIRATES

    §1 - Allgemeines

    1. Dem Oberbürgermeister von Saizu Miyako wird ein beratendes Gremium zur Verfügung gestellt.
    2. Das Gremium wird den Namen “Beirat” tragen.

    §2 - Zusammensetzung

    1. Der Beirat besteht aus dem Präsidium und dem Rat.
    2. Das Präsidium besteht aus dem Oberbürgermeister und aus zwei von ihm ausgewählten Vertretern.
    3. Der Rat besteht aus insgesamt 100 Ratsmitgliedern.

    §3 - Ratsmitglieder

    1. Zehn Mitglieder des Beirats werden vom Kaiser ernannt und entlassen.
    2. Jeder Bezirk wählt alle vier Monate fünf Mitglieder in den Beirat.
    3. Wahlberechtigt ist jeder der die Volljährigkeit erreicht hat und seinen ersten Wohnsitz innerhalb der Metropolregion hat.
    4. Zur Wahl darf sich jeder Stellen der die Kriterien in Absatz 3 erfüllt und mindestens fünf Jahre innerhalb der Metropolregion lebt.

    §4 - Aufgaben des Rates

    1. Dem Beirat kommen alles Aufgaben zu Teil, die der Oberbürgermeister ihm zusteht.
    2. Dem Beirat obliegt das Recht über die Vorgänge der Stadtverwaltung unterrichtet zu werden.
    3. Dem Beirat liegt ein Initiativrecht vor.
    4. Der Beirat darf dem Oberbürgermeister Beschlüsse vorbringen die der Beirat als wichtig anerkannt zur Einführung. Die Entscheidung zur Annahme des Beschlusses trifft der Oberbürgermeister.
    5. Der Beirat unterstützt den Oberbürgermeister bei der Umsetzung von Beschlüssen.
    6. Dem Beirat steht das Recht zu Ausschüsse zu bilden.


    §5 - Auflösung und Ernennung

    1. Nach der Wahl werden die Ratsmitglieder durch den Oberbürgermeister ernannt. Lediglich die Zehn kaiserlichen Ratsmitglieder werden durch den Kaiser ernannt.
    2. Dem Oberbürgermeister obliegt das Recht Ratsmitglieder bei Groben Verstößen aus dem Dienst zu entlassen.
    3. Der Oberbürgermeister oder der Kaiser können den Beirat jederzeit auflösen und Neuwahlen ansetzen.


    §6 - Wahlen

    1. Zehn Tage vor dem ersten Januar, Mai und September finden Wahlen statt. Ihre Auszählungsergebnisse wird am ersten der Monate Januar, Mai und September bekannt gegeben.
    2. Der Beirat tritt zum ersten mal fünf Tage nach Verkündung der Ergebnisse zusammen. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, so ist der nächste Tag zu wählen.


    §7 - Schlussbestimmungen

    1. Das Gesetz tritt mit den ersten Wahlen in Kraft.
    2. Die erste Wahl findet am 20. April 2021 statt.

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    STADTVERWALTUNG SAIZŪ-MIYAKO

    Mitteilung über eine zukünftige Entscheidung

    vom 28.03.2021


    Eure kaiserliche Majestät

    Die Stadtverwaltung Saizu Miyako setzt Ihre Majestät den Kaiser des Himmels in Kenntnis darüber, dass die Stadtverwaltung plant, einen Gemeinderat einzuführen dem eine beratende Funktion zukommen soll. Die Stadtverwaltung bittet um eine Meinung bezüglich einer solchen, doch großen, Reform des politischen Wesens der Metropole.



    Mit freundlichen Grüßen,

    eure Untertänige Oberbürgermeisterin von Saizu-Miyako-



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    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.MITTEILUNGEN DER STADTVERWALTUNG SAIZU MIYAKO

    Für Fragen oder Gespräche wenden sie sich an die Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. oder an die Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.!

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    Zwischenstandsmeldung bezüglich der Neuvermessung der Haupstadt

    vom 27.03.2021


    Eure kaiserliche Majestät,

    die Stadtverwaltung unter Führung der amtierenden Oberbürgermeisterin Shiota Yumi gab am 25.01.2021 dem Amt für Kartographie und Vermessung der Hauptstadt Saizu-miyoka den Auftrag die aktuelle Hauptstadt und ihre unmittelbare Umgebung Neu zu vermessen und zu Kartographieren.


    Das Vermessung- und kartographische Amt der Stadt will hiermit Ihnen die bereits vollendete Karte der Stadtbezirke der Hauptstadt (mit ihren größten Flüssen) vorstellen. Anbei finden Sie eine Liste mit den Bezeichnungen der Bezirken.



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    NummerName (Rōmaji)Name
    1Stadtmitte 市の中心部
    2Hafenbezirk 港湾地区
    3Phönix Bezirkフェニックス地区
    4Sakurabezirkさくら地区
    5Drachen Bezirkドラゴン地区
    6Westbezirk西部地区
    7Ninigi-Stadt ニニギ市
    8Schildkröten Bezirk カメ地区
    9Schlangen Bezirk ヘビ地区
    10Pandabezirk パンダ地区
    11Ostbezirk東部地区
    12Heishibezirk平石地区
    13Randbezirk郊外
    14Asukabezirkあすか地区
    15Takatsukasa Bezirk鷹司家地区
    16Tiger Bezirk タイガー地区
    17Außenbezirk 郊区
    18Konoebezirk コノエベジルク


    Eure untertänige Amtsverwaltung für Vermessung und Kartographie

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