Die Höfischen Ränge

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    Das Rangsystem des Hofes


    Durch die erhabene Weisheit des Himmels, welche durch jeden Einwohner Heijans anerkannt und akzeptiert wird, ist Uns durch göttliche Inspiration klar geworden, Folgendes dem öffentlichen Gesetzeswerk anheim fallen zu lassen. Durch diese erhabene Liste sei die Rangordnung des Kuge in Zukunft geklärt.


    Die Ränge, welche der Kuge zu erreichen vermag, ohne einen Prinzenrang zu bekleiden, seien daher auf Befehl des Himmels die Folgenden.


    1.Daitoku | Größere Tugend (dunkles Violett)


    2.Shotoku | Kleinere Tugend (helles Violett)


    3.Dainin | Größere Menschlichkeit (dunkles Blau)


    4.Shonin | Kleinere Menschlichkeit (helles Blau)


    5.Dairai | Größere Höflichkeit (dunkles Rot)


    6.Shorai | Kleinere Höflichkeit (helles Rot)


    7.Daishin | Größere Aufrichtigkeit (dunkles Gelb)


    8.Shoshin | Kleinere Aufrichtigkeit (helles Gelb)


    9.Daigi | Größere Gerechtigkeit (dunkles Weiß)


    10.Shogi | Kleinere Gerechtigkeit (helles Weiß)


    11.Daichi | Größere Weisheit (dunkles Schwarz)


    12.Shochi | Kleinere Weisheit (helles Schwarz)


    Es sei dem Kuge gestattet und am Hofe vorgeschrieben, eine traditionelle Mütze in der Farbe des Ranges zu tragen, der auf die einzelne Person zutrifft. Frauen können die Mütze durch anderen Kopfschmuck ersetzen.
    Jeglicher Aufstieg in den Rängen des Hofes sind nur auf ausdrücklichen Wunsch des Tenno möglich.



    Dies ist der Wille des Himmels.


    Geschrieben und gesiegelt im Daidairi zu Heijan-Kyo am 12.05. im fünften Jahr Saisei


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    Die Prinzenränge


    Durch die erhabene Weisheit des Himmels, welche durch jeden Einwohner Heijans anerkannt und akzeptiert wird, ist Uns durch göttliche Inspiration klar geworden, Folgendes dem öffentlichen Gesetzeswerk anheim fallen zu lassen. Durch diese erhabene Liste sei die Rangordnung der kaiserlichen Prinzen in Zukunft geklärt.


    Die Ränge der kaiserlichen Prinzen seien daher auf Befehl des Himmels die Folgenden.


    1. Ippon


    2. Nihon


    3. Sambon


    4. Shihon


    Alle Prinzen, welche keinen Rang bekleiden, seien als muhon shinno (Rangloser Prinz) zu bezeichnen.


    Dies ist der Wille des Himmels.


    Geschrieben und gesiegelt im Daidairi zu Heijan-Kyo am 12.05. im fünften Jahr Saisei


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    Das Ämtersystem des Hofes


    Durch die erhabene Weisheit des Himmels, welche durch jeden Einwohner Heijans anerkannt und akzeptiert wird, ist Uns durch göttliche Inspiration klar geworden, Folgendes dem öffentlichen Gesetzeswerk anheim fallen zu lassen.


    Die Ränge, welche notwendig sind, um Ämter zu erreichen werden hier mit den genannten Ämtern festgehalten.


    I. Der kaiserliche Großsekretär muss den ersten Prinzenrang (Ippon) besitzen, er ist immer ein Shinno.


    II. Der Staatsrat Daijo-kan wird gebildet aus dem Daijo Daijin (Großhofkanzler, nicht zu verwechseln mit dem Vorsitzenden des Shugiin), dem Sadaijin (Kanzler zur Linken), dem Udaijin (Kanzler zur Rechten) und dem Naidaijin (Kanzler der Mitte). Großkanzler kann nur sein, wer den ersten Prinzenrang, oder den ersten Hofrang inne hat, Kanzler zur Linken, zur Rechten und der Mitte benötigen den zweiten Prinzenrang oder den zweiten Hofrang. Der Kanzler der Mitte ist der Siegelbewahrer des kaiserlichen Hofes. Sessho und Kampaku benötigen den ersten Prinzen- oder Hofrang und können nur auf besonderen Befehl des Himmelssohnes an rangniedere Mitglieder des Hofes vergeben werden.


    III. Die Danjo-dai (Zensoren), Dainagon (Oberhofräte) und die 8 Minister des Hofes benötigen den 3. oder 4. Prinzen- oder Hofrang.


    IV. Chunagon (Hofräte) gehören dem 5. Hofrang an.


    V. Shonagon (Unterhofräte) gehören dem 6. Hofrang an.


    VI. Daiben (Oberhofverwaltungsdirektoren) gehören dem 7. Hofrang an.


    VII. Chuben (Mittlere Hofverwaltungsdirektoren) gehören dem 8. Hofrang an.


    VIII. Shoben (Unterhofverwaltungsdirektoren) gehören dem 9. Hofrang an.


    IX. Einfache Sekretäre gehören dem 10. Hofrang an.


    X. Gehilfen gehören dem 11. Hofrang an.


    XI. Bedienstete aus dem Kuge gehören dem 11. oder 12. Hofrang an.


    XII. Die kaiserlichen Gardetruppen zur Bewachung des Daidairi haben ebenfalls gemäß ihrer Stellung und Dienstzeit einen Hofrang inne.


    XIII. Ebenso haben die Leibdiener des Tenno, der Kaiserin und des Kronprinzen Hofränge inne, deren Verteilung dem Himmelssohn obliegt.


    Dies ist der Wille des Himmels.


    Geschrieben und gesiegelt im Daidairi zu Heijan-Kyo am 23.05. im fünften Jahr Saisei


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