Gungnyeo | Palastmädchen-Ränge

  • Die Palastmädchen Manwoldaes, Gungnyeo genannt, sind Dienerinnen im inneren Palast und für die Versorgung des königlichen Privathaushaltes zuständig. Ihre Verpflichtung gilt ein Leben lang und sie werden meist, aber nicht immer, schon von Kindesbeinen aus der einfachen Bevölkerung rekrutiert. Erst wenn sie alt wurden, müssen sie gehen, denn nach alten Traditionen ist es nur der königlichen Familie erlaubt, am Hof zu sterben.
    Als Gungnyeo ist es ihnen ansonsten nicht erlaubt, ohne einen königlichen Befehl den Palast zu verlassen. Auch dürfen sie keine Beziehungen eingehen oder mit einem Mann außerhalb des königlichen Haushaltes sprechen. Selbst wenn sie entlassen werden, sei es, um eine Thronbesteigung zu feiern oder um die Götter zu besänftigen, dürfen sie zum einen niemals wieder Manwoldae betreten, zum anderen dürfen sie auch dann niemals einen Mann nehmen.
    Für ihre Dienste bekommen die Palastmädchen Kleidung und Unterkunft, ebenso wie Versorgung ihrem Rang angemessen, sowie einen gewissen Lohn, der jedoch nicht festgesetzt ist, sondern den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst wird.
    Für gewöhnlich arbeiten sie im Tagesschichtplan.


    Erster oberer Rang - Bin (in diesem Rang fügt der König oder seine erste Königin ein Präfix an den Namen der königlichen Konkubine an, die in verbindung mit ihrem Charakter oder Persönlichkeit steht, zum Beispiel Sukbin (Suk = Klarheit/Reinheit), Euibin (Eui = Angemessen/Passend), obwohl sie immer noch alle vom selben Rang bleiben)
    Erster unterer Rang - Gwiin
    Zweiter oberer Rang - Soeui
    Zweiter unterer Rang - Sukeui
    Dritter oberer Rang - Soyong
    Dritter unterer Rang - Sukyong
    Vierter oberer Rang - Sowon
    Vierter unterer Rang - Sukwon (ab diesem Rang zählt die königliche Konkubine als Mitglied der Königsfamilie, auch wenn die Kinder nicht erbberechtigt sind)


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    Fünfter oberer Rang - Konkubine (sang-gung) war eine besondere Palastdame, die bereits sexuelle Beziehung mit dem König hatte. Ihre Ernennung wird durch die Königin durchgeführt. Der bevorzugte Konkubine steht eine eigene sang-gung zu, die sie bedient. Ab diesem Rang zählen sie auch nicht länger zur Unterschicht, sondern zu den gewöhnlichen Bürgern
    Fünfter unterer Rang - Erste Hofdame: Sang-bok and Sang-shik
    Sechster oberer Rang - Oberstes Palastmädchen (z.B. die königliche Küche führend): Sang-chim and Sang-gong
    Sechster unterer Rang - Sang-jeong und Sang-gi
    Siebter oberer Rang - Leitendes Palastmädchen (mit einer bestimmten Aufgabe betraut): Chon-bin, Chon-ui und Chon-son
    Siebter unterer Rang - Jeon-seol, Jeon-je and Jeon-eon
    Achter oberer Rang - Jeon-chan, Jeon-shik und Jeon-yak
    Achter unterer Rang - Jeon-deung, Jeon-che und Jeon-jeong
    Neunter oberer Rang - Ju-gung, Ju-sang und Ju-gak
    Neunter unterer Rang - Ju-byeon-chi, ju-chi, ju-oo und Ju-byeon-gung


    Gefolgt von den Palastmädchen kamen die Anwärterinnen.

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