Shishinden | Große Thronhalle

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    Shishinden Thronhalle des Daidairi


    In der großen Thronhalle des Daidairi befindet sich mit der Takamikura, welche den Chrysanthementhron darstellt, der Thronsaal des Reichs. Sie ist die größte Audienzhalle des Palastes und eines der ältesten Gebäude des Daidairi. Hier finden nur die wichtigsten, offiziellen Veranstaltungen statt.

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    Der Himmelssohn hat sich zur feierlichen Vertragsunterzeichnung mit Goryeo in der großen Thronhalle eingefunden.

  • Die Phönixkönigin tritt in ihren prachtvollen Gewändern in die Thronhalle. Sie verneigt sich tief vor dem Himmelssohn.

    Ihre strahlende Majestät


    Seondeok


    Taeyeowang
    Phönixkönigin
    Herrin des Feuers
    Inkarnation des Göttlichen
    Inhaberin des Phönixthrones

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    Der Tenno sieht die Anwesenden an.


    Ich grüße die, welche die Thronhalle des Palastes betreten.


    Großkanzler, nennt das Begehr!

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    Eure Himmlische Majestät, ihre Majestät die Phönixkönigin von Goryeo und seine Hoheit, ihr Gemahl sind zu Euch gekommen, um Frieden mit Euch zu schließen und den Beitritt ihres Landes zu eurem Reich zu besiegeln.

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    Der Himmelssohn wendet sich an seinen Kampaku und spricht leise, was er wiederholen mag.


    Ich freue mich, dass der Krieg vorbei ist und nehme diesen Akt des Friedens im Namen des Himmels und der Kami an.


    Man bringe das Vertragswerk.

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    Vernehmt nun den Willen des Himmels:


    Seine himmlische Majestät sind erfreut darüber, dass der Krieg nun mit diesem Akt des Friedens endet! Man bringe den Vertrag zur Unterzeichnung!


    Ein Diener bringt den Vertrag und reicht ihn erst der Phöixkönigin, damit sie unterzeichnet.

  • Sie unterzeichnet den Vertrag und lässt sich das königliche Siegel reichen, um dieses anzubringen.


    Beitrittsvertrag des Königreiches Goryeo zum Dai-Heijan Teikoku



    Präambel


    Die Hohen Vertreter des Königreiches Goreyo und des Kaiserreiches Groß-Heijan schließen Angesichts der großen Leiden, die der Krieg gebracht hat, zur Förderung des gegenseitigen Wohlstandes, der Freiheit und des ewigen Friedens zwischen ihren Völkern folgenden Vertrag.



    Artikel 1 – Status


    (1) Das Königreich Goryeo, mit samt seinen Unterkönigreichen, Provinzen, Präfekturen, Städten und Gemeinden, tritt dem Kaiserreich Groß-Heijan bei.


    (2) Das Königreich Goreyo erhält einen Sonderstatus als Kolonie des Reiches.


    (3) Die Verfassung des Kaiserreiches Groß-Heijan gilt grundsätzlich für die Kolonie Goryeo. Ausnahmeregelungen hierzu sind im Rahmen von Reichsgesetzen möglich.


    (4) Das Königreich Goryeo kann sich im Rahmen dieses Vertrages und der heijanischen Verfassung selbst eine Verfassung geben.


    (5) Die Gesetze des Dai-Heijan Teikoku haben in Goryeo Gültigkeit. Sonderregelungen hierzu sind im Rahmen von Reichsgesetzen möglich.


    (6) Das Königreich Goryeo erhält Sitz und Stimme im Kizokuin.



    Artikel 2 – Der Phönixkönig


    (1) Die absolute Monarchie wird abgeschafft.


    (2) Als Symbol der indigenen Einheit Goreyos bleibt der Phönixthron erhalten.


    (3) Dem Phönixkönig bleiben zeremonielle Rechte vorbehalten. Näheres regelt ein Gesetz.


    (4) Der amtierende Phönixkönig schwört dem heijanischen Tenno die Treue.



    Artikel 3 – Der Ministerresident


    (1) Der Ministerresident ist das Regierungsoberhaupt Goryeos.


    (2) Der Ministerresident wird von der heijanischen Regierung dem Tenno zu Ernennung vorgeschlagen.


    (3) Zur Ernennung des Ministerresidenten kann der Premierminister einen Kandidatenvorschlag des Phönixkönigs einholen.


    (4) Der Phönixkönig erhält ein Vetorecht für die Auswahl des Ministerresidenten. Das Veto kann mit 2/3-Merheit der Kizokuin aufgehoben werden.


    (5) Ministerresidenten, die ohne ein überstimmtes Veto, ihr Amt übernehmen, vertreten Goreyo im Kizokuin. Bei der Amtsübernahme durch Ministerresidenten, bei denen ein Veto überstimmt wurde, obliegt die Vertretung im Kizokuin dem Phönixkönig.


    (6) Heijaner, die lange in Goryeo gelebt haben, als auch gebürtige Goryeoaner können das Amt des Ministerresidenten übernehmen.


    (7) Die Länge der Amtszeit obliegt der Festlegung der heijanischen Regierung. Die Amtszeit endet mit Entlassung, Tot oder Rücktritt des Ministerresidenten. Auf Antrag des Phönixkönigs muss das Kizokuin ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.



    Artikel 4 – Die Streitkräfte


    (1) Die Streitkräfte Goryeos werden in die Streitmacht des Dai-Heijan Teikoku integriert.


    (2) Der Großmarschall der Streitkräfte Goryeos ist dem Kommando des Shoguns direkt unterworfen.


    (3) Ausrüstung, Ausstattung, Sold und sonstige Kosten werden aus dem Wehretat des Kaiserreiches Groß-Heijans gezahlt.



    Artikel 5 – Goreyo-Fonds


    (1) Zum Aufbau des Landes Goryeo wird durch die heijanische Regierung ein Fonds aufgebaut.


    (2) Der Fonds finanziert durch Steuereinnahmen und Spenden.


    (3) Mittel aus den Fonds können per Antrag des Ministerresidenten angefordert werden.


    (4) Über die Bewilligung der Mittel entscheidet der Premierminister.



    Artikel 6 – Inkrafttreten und Änderungen


    (1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung und Ratifizierung in Kraft.


    (2) Änderungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.



    Für das Kaiserreich Groß-Heijan:



    Für das Königreich Goryeo:



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    Ihre strahlende Majestät


    Seondeok


    Taeyeowang
    Phönixkönigin
    Herrin des Feuers
    Inkarnation des Göttlichen
    Inhaberin des Phönixthrones

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    Der Diener nimmt mit einer Verbeugung den Vertrag entgegen, reicht ihn dann dem Kampaku, der sie wiederum unter einer Verbeugung dem Tenno zur Unterschrift darreicht.

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    Der Himmelssohn unterschreibt den Vertrag und siegelt ihn. Dann sieht er den Kampaku an.


    Es ist Zeit, unseren Zwist beiseite zu legen und Frieden zu machen. Wenn die Königin mir Treue geschworen hat, soll dies der Wille des Himmels sein.



    Beitrittsvertrag des Königreiches Goryeo zum Dai-Heijan Teikoku



    Präambel


    Die Hohen Vertreter des Königreiches Goreyo und des Kaiserreiches Groß-Heijan schließen Angesichts der großen Leiden, die der Krieg gebracht hat, zur Förderung des gegenseitigen Wohlstandes, der Freiheit und des ewigen Friedens zwischen ihren Völkern folgenden Vertrag.



    Artikel 1 – Status


    (1) Das Königreich Goryeo, mit samt seinen Unterkönigreichen, Provinzen, Präfekturen, Städten und Gemeinden, tritt dem Kaiserreich Groß-Heijan bei.


    (2) Das Königreich Goreyo erhält einen Sonderstatus als Kolonie des Reiches.


    (3) Die Verfassung des Kaiserreiches Groß-Heijan gilt grundsätzlich für die Kolonie Goryeo. Ausnahmeregelungen hierzu sind im Rahmen von Reichsgesetzen möglich.


    (4) Das Königreich Goryeo kann sich im Rahmen dieses Vertrages und der heijanischen Verfassung selbst eine Verfassung geben.


    (5) Die Gesetze des Dai-Heijan Teikoku haben in Goryeo Gültigkeit. Sonderregelungen hierzu sind im Rahmen von Reichsgesetzen möglich.


    (6) Das Königreich Goryeo erhält Sitz und Stimme im Kizokuin.



    Artikel 2 – Der Phönixkönig


    (1) Die absolute Monarchie wird abgeschafft.


    (2) Als Symbol der indigenen Einheit Goreyos bleibt der Phönixthron erhalten.


    (3) Dem Phönixkönig bleiben zeremonielle Rechte vorbehalten. Näheres regelt ein Gesetz.


    (4) Der amtierende Phönixkönig schwört dem heijanischen Tenno die Treue.



    Artikel 3 – Der Ministerresident


    (1) Der Ministerresident ist das Regierungsoberhaupt Goryeos.


    (2) Der Ministerresident wird von der heijanischen Regierung dem Tenno zu Ernennung vorgeschlagen.


    (3) Zur Ernennung des Ministerresidenten kann der Premierminister einen Kandidatenvorschlag des Phönixkönigs einholen.


    (4) Der Phönixkönig erhält ein Vetorecht für die Auswahl des Ministerresidenten. Das Veto kann mit 2/3-Merheit der Kizokuin aufgehoben werden.


    (5) Ministerresidenten, die ohne ein überstimmtes Veto, ihr Amt übernehmen, vertreten Goreyo im Kizokuin. Bei der Amtsübernahme durch Ministerresidenten, bei denen ein Veto überstimmt wurde, obliegt die Vertretung im Kizokuin dem Phönixkönig.


    (6) Heijaner, die lange in Goryeo gelebt haben, als auch gebürtige Goryeoaner können das Amt des Ministerresidenten übernehmen.


    (7) Die Länge der Amtszeit obliegt der Festlegung der heijanischen Regierung. Die Amtszeit endet mit Entlassung, Tot oder Rücktritt des Ministerresidenten. Auf Antrag des Phönixkönigs muss das Kizokuin ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.



    Artikel 4 – Die Streitkräfte


    (1) Die Streitkräfte Goryeos werden in die Streitmacht des Dai-Heijan Teikoku integriert.


    (2) Der Großmarschall der Streitkräfte Goryeos ist dem Kommando des Shoguns direkt unterworfen.


    (3) Ausrüstung, Ausstattung, Sold und sonstige Kosten werden aus dem Wehretat des Kaiserreiches Groß-Heijans gezahlt.



    Artikel 5 – Goreyo-Fonds


    (1) Zum Aufbau des Landes Goryeo wird durch die heijanische Regierung ein Fonds aufgebaut.


    (2) Der Fonds finanziert durch Steuereinnahmen und Spenden.


    (3) Mittel aus den Fonds können per Antrag des Ministerresidenten angefordert werden.


    (4) Über die Bewilligung der Mittel entscheidet der Premierminister.



    Artikel 6 – Inkrafttreten und Änderungen


    (1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung und Ratifizierung in Kraft.


    (2) Änderungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.



    Für das Kaiserreich Groß-Heijan:


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    Für das Königreich Goryeo:



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    So steht es nun geschriebenen und so soll es auch sein: Die Zeit des Friedens ist gekommen. Der Wille des Himmels sei nun der Treueschwur, Eurer Majestät, der Phönixkönigin.

  • Sie verneigt sich tief und geht auf die Knie.


    Ich, Seondeogyeowang von Goryeo, Tochter und Erbin des großen Hauses Hua und Inhaberin des Phönixthrones schwöre dem Tenno von Heijan meine Treue und die meines Reiches.

    Ihre strahlende Majestät


    Seondeok


    Taeyeowang
    Phönixkönigin
    Herrin des Feuers
    Inkarnation des Göttlichen
    Inhaberin des Phönixthrones

    • Offizieller Beitrag

    Der Himmelssohn betrachtet sie und nickt. Nun spricht er direkt zu ihr.


    Erhebe dich, denn ich nehme deinen Eid an, Seondeok, Tochter des Hauses Hua.


    Dieser Vertrag ist anerkannt, Goryeo aufgenommen und du in deinem Amt bestätigt.


    Dies ist der Wille des Himmels.

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    Dem Wille des Himmels ist Genüge getan. Heute ist ein freudiger Tag, die Kami schenken uns ihr Lächeln.


    an dem Premier, die Phönixkönigin und den Prinzgemahl gewandt sagt der Kampaku dann.



    Ihr dürft Euch entfernen.

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