Gesetz zum Schutz der Familien

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    Gesetz zum Schutz der Familien


    1. Das Gesetz regelt die Schutzmaßnahmen des Staates gegenüber Hubaekjanischen Familien. Besonders förderungswürdig sind Familien mit mehr als 4 Kindern.


    2. Familien mit mehr als 4 Kindern erhalten einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 250 Koku. Familien mit weniger als 4 Kindern erhalten einen Zuschuss in Höhe von 175 Koku. Die Zuschüsse werden bis Januar 2019 rückwirkend ausgezahlt.


    3. Ein Kind pro Familie erhält einen kostenfreien Zugang zu den höchsten Bildungseinrichtungen des Landes. Alle weiteren Kinder zahlen einen ermäßigten Bildungsbeitrag. Normale Bildungseinrichtungen sind weiterhin für alle kostenfrei.


    4. Die Mutter als erzieherisches Oberhaupt der Familie erhält einen besonderen Schutz der „Großen Acht Familien“.


    5. Der Staat errichtet einen jährlichen Fond in Höhe von 50mio. Koku um private Initiativen zum Schutz der Familie zu fördern. Dem Fonds steht ein Gremium aus ausgewählten Mitgliedern der „Großen Acht“ vor.


    6. Der Staat richtet eine Obere Behörde für Familienangelegenheiten ein. Diese untersteht dem Innenministerium.


    Jeonju, den 07.09.2019


    Minh Junda
    Prinzregent


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