Arbeitslosengesetz

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    Arbeitslosengesetz


    1. Das Gesetz regelt die Verpflichtung des Unterkönigreiches gegenüber Arbeitslosen Bürgern. Sie unterstehen besonderem Schutz und Förderung zur Wiedereingliederung in das Berufsleben.


    2. Der Staat verpflichtet sich Arbeitslosen ein Arbeitslosenentgelt in Höhe von 65 % des letzten Bruttoeinkommens bis zu 6 Monate auszuzahlen. Nach 6 Monaten muss der Arbeitslose eine neue Tätigkeit gefunden haben. Andernfalls Verfällen die gesetzlichen Bezüge.


    3. Als Arbeitslos gilt wer kein geregeltes Einkommen bezieht und sich als arbeitssuchend gemeldet hat. Dieser Personen stehen die in Punkt 2 genannten Bezüge zu.


    4. Wer sich nicht als arbeitssuchend registriert hat, erhält keine Bezüge durch die Staatskasse. Für die Auszahlung der Bezüge wird eine Steuer von den Einkommen der arbeitenden einbehalten.


    5. Die staatlichen Behörden behalten sich strenge Kontrollen der als Arbeitssuchenden gemeldeten Personen vor.


    6. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.


    Jeonju, den 07.09.2019


    Minh Junda
    Prinzregent


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