Änderung des Strafgesetzes

    • Offizieller Beitrag

    ehrenwerte Mitglieder des Hauses,


    Sawara-Shinno-denka erhält das Wort.


    § 22 Majestätsbeleidigung
    (1) Wer den Tenno, Mitglieder der kaiserlichen Familie, den Shogun, die Daimyo, den Phönixkönig und seine Unterkönige, die kaiserliche Regierung, Staatsdienerschaft als Ganzes oder die staatlichen Justizorgane öffentlich beleidigt oder herabsetzt, wird mit bis zu einem Jahr, aber nicht weniger als sechs Monaten Zuchthaushaft bestraft. Bei Beleidigung oder Herabsetzung des Tenno kann die Todesstrafe verhängt werden.
    (2) Wer die staatlichen Streitkräfte oder Sicherheitskräfte öffentlich herabsetzt, wird gemäß Absatz 1 bestraft.
    (3) Meinungsäußerungen, die mit der Absicht der Kritik erfolgt sind, stellen keine Straftat dar.
    (4) Die strafrechtliche Verfolgung wegen dieser Tat hat auf Anzeige zu erfolgen.

  • Hohes Haus,


    unser Strafgesetz ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt sehr gut, doch ist dem Großsekretariat aufgefallen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt legal wäre, die kaiserliche Familie, oder ihre Mitglieder zu beleidigen, solange man nicht den Himmelssohn selbst beschimpft. Selbiges gilt für unsere Freunde in der Kolonie, welche sich durch ihre Mitarbeit an der Integration Goryeos in unser Reich durchaus einen gewissen Respekt verdient haben.

    Seine kaiserliche Hoheit


    Sawara Shinno
    Großsekretär von Heijan-Kyo
    Bruder des Himmelssohnes
    Sohn des 139. Tenno

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!