ehrenwerte Mitglieder des Hauses,
Sawara-Shinno-denka erhält das Wort.
§ 22 Majestätsbeleidigung
(1) Wer den Tenno, Mitglieder der kaiserlichen Familie, den Shogun, die Daimyo, den Phönixkönig und seine Unterkönige, die kaiserliche Regierung, Staatsdienerschaft als Ganzes oder die staatlichen Justizorgane öffentlich beleidigt oder herabsetzt, wird mit bis zu einem Jahr, aber nicht weniger als sechs Monaten Zuchthaushaft bestraft. Bei Beleidigung oder Herabsetzung des Tenno kann die Todesstrafe verhängt werden.
(2) Wer die staatlichen Streitkräfte oder Sicherheitskräfte öffentlich herabsetzt, wird gemäß Absatz 1 bestraft.
(3) Meinungsäußerungen, die mit der Absicht der Kritik erfolgt sind, stellen keine Straftat dar.
(4) Die strafrechtliche Verfolgung wegen dieser Tat hat auf Anzeige zu erfolgen.