• Offizieller Beitrag

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    I. Grundlage
    (1) Die Shokoku no Seito (Partei des Vaterlandes) ist eine Politische Partei des Kaiserreich Heijan und bekennt sich zur deren Verfassung und den Gesetzen. Ihr offizielles Kürzel lautet SHO.


    II. Mitgliedschaft
    (2) Jeder Bürger des Landes kann der Partei beitreten. Voraussetzungen sind lediglich ein Aufnahmegesuch und Zustimmung des Parteiführers der Partei.
    (3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Parteiführer aus der Partei ausgeschlossen werden.


    III. Mitgliederversammlung
    (4) Die Mitgliederversammlung tagt ständig.
    (5) Die Mitgliederversammlung fällt, sofern nicht anders angegeben, seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Parteimitglieder.


    IV. Vorstand
    (6) Die Mitgliederversammlung wählt einen Parteivorsitzenden auf 12 Monate. Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten (Kaichô), der ex-officio Parteiführer ist, einem stellvertretenden Parteiführer und einem Schatzmeister.
    (7) Der Vorstand kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgesetzt werden.
    (8) Der Parteiführer ist der oberste Repräsentant der Partei, er entscheidet über die Kompetenzen der Parteiversammlung. Er ist befugt bei einer nicht-beschlussfähigen Mitgliederversammlung an seiner Stelle Entscheidungen zu treffen.
    (9) Der Parteiführer kann ein aufgeschobenes Veto gegen Mitgliederversammlungsentscheidungen treffen.
    (10) Der Parteiführer ist entweder der Premierminister oder der Oppositionsführer.
    (11) Der stellvertretende Parteiführern vertritt den Parteiführer bei Krankheit, Rücktritt oder dessen Tod, bis zur Neubesetzung oder Rückkehr des Parteiführer.
    (12) Der Schatzmeister ( Kaikeikakari) ist für die finanzielle Belange der Partei verantwortlich. Ihm wird ein Stellvertreter zur Seite gestellt.
    (13) Der Generalsekretär (Kanjicho) ist für die Umsetzung der Vorgaben des Vorstandes innerhalb der Partei verantwortlich. Er ist zugleich Pressechef der Partei.



    V. Logo und Abzeichen
    (14) Logo der Partei ist der Schriftzug "Vaterland" in Gold und Rot.
    (15) Abzeichen ist der Parteiadler.
    (16) Parteifarbe sind als gold und rot.
    (17) Die Farbchiffre der Partei bei Wahlen ist gelb.


    VI. Änderungen
    (18) Dieses Statut kann durch eine Entscheidung des Parteiführers geändert und ergänzt werden.

    Toyotomi no Takumi
    Daijo-Daijin no Kyûtei (Hof-Großkanzler)
    Genrô
    Kuge des 1. Hofranges Daitoku

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