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Gesetz zur Stärkung der heimischen Wirtschaft
1. Mit diesem Erlass wird die heimische Wirtschaft gestärkt.
2. Künftig ist es Personen unter 50 untersagt, sich selbständig zu machen, Handel zu treiben oder ähnliches.
3. Die Arbeitskraft jedes Bürgers wird somit bis zum erreichen des 50. Lebensjahres in staatliche Dienste gestellt.
4. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich durch die Behörden verfolgt.
Jeonju, den 28.07.2019
Minh Junda
Regent
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