Schaut erst zu ihr und dann dem störenden Sekretär nach.
Da ist eine Sache, die ich am Daidairi nicht vermisse.
Er schmunzelt leicht.
Ja, wir sollten feiern gehen. Irgendwo in diesem Schutzgebiet muss es bestimmt einen Ort dafür geben.
Schaut erst zu ihr und dann dem störenden Sekretär nach.
Da ist eine Sache, die ich am Daidairi nicht vermisse.
Er schmunzelt leicht.
Ja, wir sollten feiern gehen. Irgendwo in diesem Schutzgebiet muss es bestimmt einen Ort dafür geben.
Ich kenne mich zwar noch nicht ganz so hier aus aber in der Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. wird sich sicherlich was finden lassen.
Dann lass uns aufbrechen..hast du hier eigentlich auch schon einen Ort zum Leben, oder nur ein Büro?
Das Großsekretariat ist ein ziemlicher Palast, hier ist genügend Platz, so dass es hier auch Appartements gibt.
Na, dann muss man sich zumindest darum keine Gedanken machen.
Machen wir mal die Stadt unsicher!
shcnappt sich handtsche und Jacke.
Auf gehts.
Lässt Akito noch einen Entwurf zu einem Arbeitszeitgesetz vorlegen.
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Ich bin die Tochter des Himmels,
Trägerin des Mandates des Himmels.
Es möge Geschehen, was ich befehle:
Arbeitszeitgesetz
§1 Dieses Gesetz legt die offiziellen und maximalen Arbeitszeiten im Hanshû Koku fest.
§2 (1) Die Maximale Arbeitszeit im Hanshû Koku liegt bei 14 Stunden pro Tag bei 6 Tagen pro Woche. Der Sonntag gilt als Ruhetag.
(2) Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Arbeitszeit auf 16 Stunden pro Tag ausgeweitet werden.
(3) Innerhalb von 3 Monaten müssen die angestauten Überstunden entlohnt oder abgebaut werden.
§3 (1) Ab dem 16. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr können Personen für staatswichtige Betriebe für Arbeiten herangezogen werden.
(2) Für die Landesverteidigung ist es möglich auch jüngere oder ältere Personen heranzuziehen.
§4 (1) Jeder Arbeiter hat einen Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub. Dem Arbeiter steht es frei in Absprache mit seinem Arbeitgeber länger frei zu machen. Diese Tage werden jedoch nicht bezahlt.
(2) In Krisensituationen kann Absatz 1 aufgehoben werden.
§5 (1) Die Arbeiter unterstehen dem besonderen Schutz des Hanshû Koku.
(2) Täglich steht dem Arbeiter eine Pausenzeit von 60 Minuten zu.
(3) Die Pausenzeit darf durch den Arbeitgeber nicht verkürzt werden.
§6 (1) Zur Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz gegründet.
(2) Es ist eine beratende Behörde ohne Weisungsbefugnis.
(3) Sie wird durch einen Sekretär geleitet.
(4) Sie untersteht und berät den Premierminister Hanshûs.
§7 Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Die Welt möge erschüttern durch den Donner des Himmels!
Geschrieben und gesiegelt im Jahr des Schweins.
Héping
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Lässt Akiko eine Kopie eines wichtigen Dekretes zukommen.
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Anweisung Seiner heiligen Majestät, des Tenno
Hiermit verfügen Wir, der 140. Tenno, dass durch Unseren und den Willen des Himmels
Mikoto Yorihito
wieder in seine Rechte und Pflichten als Mitglied der kaiserlichen Familie eingesetzt wird. Fortan sei er wieder als
Mikasa wakamiya Yorihito-shinno no-kimi-no-mikoto
bekannt.
Dies ist der Wille des Himmels.
Geschrieben und gesiegelt im Daidairi zu Heijan-Kyo am 04.08. im siebten Jahr Saisei
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lächelt fröhlich ob des Schreibens.
erhält berichte aus dem Palast zum Zustand der Kaiserin...sie würde es wohl nicht mehr lange machen.
Hatte in der Nacht die Mitteilung bekommen, dass die Kaiserin verstorben ist. Morgen würde dann die offizielle Mitteilung an den Kontrollrat erfolgen. Sie hatte somit einen kleinen Vorteil sich zu überlegen, wer der Kaiserin nachfolgen sollte.
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