Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.
Verhaltenskodex
1.
Der Oberste Richter eröffnet das Verfahren. Dieser ist während des gesamten Prozesses als „Herr Vorsitzender“ anzureden. Alle anderen sind mit ihrem Titel anzureden, als Beispiel Herr Richter oder Herr Staatsanwalt.
2.
Es wird nur nach Aufforderung durch den Obersten Richter im Gerichtssaal gesprochen. Das gilt sowohl für die Staatsvertreter, als auch für die Anklagevertreter und Angeklagten. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
3.
Alle Prozessbeteiligten haben dafür zu sorgen, gepflegt und sauber vor dem Obersten Gericht zu erscheinen. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
4.
Alle Anwesenden haben korrekte Umgangsformen zu wahren. Nichteinhaltung der üblichen Etikette kann mit einer Geldbuße bis 10.000 Koku belegt werden.