Energiegesetz

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    Energiegesetz


    1. Das Gesetz regelt die Verpflichtung des Unterkönigreiches gegenüber der Umwelt und Natur zur Gewinnung von Energie für den privaten und auch erwerbstätigen Verbrauch.


    2. Durch das Gesetz bekennt sich das Unterkönigreich zur Abkehr von der Nuklearen Energie. Das Austrittsdatum wird auf den 31.12.2035 gelegt. Nach diesem Tag muss das Unterkönigreich seine Energie durch erneuerbare Energien beziehen.


    3. Hubaekjan verpflichtet sich den Ausbau erneuerbarer Energien durch Subventionen und anderen Erleichterungen zu fördern, sodass das Ziel des Nuklearen Ausstiegs erreicht werden kann.


    4. Das Unterkönigreich fördert insbesondere den Ausbau an Solarparks, Windparks und Wasserparks. Diese Energieträger sollen die Hauptenergieerzeuger nach 2035 werden.


    5. Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


    Jeonju, den 20.10.2019


    Minh Junda
    Prinzregent


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